§ 16b SGB II · für den Grundsicherungsbezug

Einstiegsgeld vom Jobcenter:
Höhe, Antrag, Änderungen 2026

Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und dich selbstständig machen willst, ist das Einstiegsgeld dein Weg — ein Zuschuss zusätzlich zur Regelleistung, für bis zu 24 Monate. Hier steht, wie er bemessen wird, was sich seit Juli 2026 geändert hat und wie du das Gespräch angehst.

Zuerst die Begriffe

Grundsicherungsgeld, Bürgergeld, Einstiegsgeld

Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld umbenannt. In deinem Bescheid steht je nach Ausstellungsdatum noch das eine oder schon das andere — gemeint ist dieselbe Leistung. Das Einstiegsgeld ist etwas anderes: ein zusätzlicher Zuschuss, wenn du eine Arbeit oder eine Selbstständigkeit aufnimmst.

Nicht verwechseln: Das Einstiegsgeld ist keine höhere Regelleistung. Es kommt obendrauf — und es wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit dagegen schon.
Die Eckdaten

Was du erwarten kannst

Anders als beim Gründungszuschuss gibt es beim Einstiegsgeld keine feste bundesweite Summe. Das Jobcenter bemisst im Einzelfall.

Höhe

Im Einzelfall festgelegt

Bemessungsgrundlage ist der Regelbedarf. Berücksichtigt werden vor allem die Dauer deiner vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe deiner Bedarfsgemeinschaft. Frag im Gespräch ausdrücklich nach der Bemessungspraxis deines Jobcenters — die unterscheidet sich örtlich.

Dauer

Bis zu 24 Monate

Das ist eine Höchstdauer, keine Zusage. In der Praxis wird häufig zunächst ein kürzerer Zeitraum bewilligt und danach geprüft, ob es weitergeht. Plane nicht mit 24 Monaten, sondern mit dem, was im Bescheid steht.

Rechtsnatur

Ermessensleistung

Es gibt keinen Rechtsanspruch. Das Jobcenter kann zahlen, wenn die Förderung zur Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. Genau darauf zielt deine Begründung: Die Gründung soll dich dauerhaft aus der Hilfebedürftigkeit führen.

Wichtig seit Juli 2026

Der Vermittlungsvorrang ist zurück

Mit der Umgestaltung der Grundsicherung zum 1. Juli 2026 gilt wieder: Die Vermittlung in Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Eingliederungsleistungen. Für dich heißt das nicht, dass Gründung ausgeschlossen ist — aber sie muss begründet werden.

Was sich praktisch ändert

Wenn dir ein zumutbares Stellenangebot vorliegt, wird das Jobcenter zuerst darauf schauen. Deine Aufgabe ist es zu zeigen, warum die Selbstständigkeit der nachhaltigere Weg ist — nicht der bequemere.

Wer ausgenommen ist

Der Vorrang gilt unter anderem nicht für Personen unter 30 Jahren und nicht für Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss in abschlussorientierten Maßnahmen. Wenn du in eine dieser Gruppen fällst, sprich das im Gespräch an.

Was du sagen kannst

„Der Vermittlungsvorrang ist mir bekannt. Ich bleibe für Vermittlungsvorschläge offen. Ich möchte trotzdem prüfen lassen, ob die Selbstständigkeit mich dauerhaft aus dem Leistungsbezug bringt — mit einem tragfähigen Konzept statt aus dem Bauch heraus."

Laufende Bewilligungen

Wer bereits eine Bewilligung hat, behält sie bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Die Änderung betrifft neue Entscheidungen.

Diese Darstellung gibt den Stand vom 15.08.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie dein Jobcenter das im Einzelfall handhabt, erfährst du nur dort.

Der Weg

So gehst du vor

  1. Termin beim Jobcenter vereinbaren — und zwar bevor du irgendetwas anmeldest. Der Antrag muss vor dem Start gestellt sein, sonst ist nichts möglich.
  2. Konzept vorbereiten. Eine Seite reicht für den Anfang: Was bietest du an, für wen, wovon lebst du im ersten Jahr. Der ausgearbeitete Plan kommt später.
  3. AVGS für ein Gründungscoaching ansprechen. Auch das Jobcenter kann einen AVGS ausstellen — darin entsteht dein Businessplan, ohne dass du dafür zahlst.
  4. Einstiegsgeld beantragen. Formular vom Jobcenter, Konzept, Zahlen, gegebenenfalls Tragfähigkeitsnachweis. Was verlangt wird, ist örtlich unterschiedlich — frag konkret nach der Liste.
  5. Erst danach gründen. Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt kommen zum Schluss, nicht am Anfang.
Was oft übersehen wird: Viele Jobcenter verlangen zusätzlich eine Tragfähigkeitsbescheinigung — dieselbe wie beim Gründungszuschuss. Wer sie ausstellt und was sie kostet.
Wenn du unsicher bist

Zwei ehrliche Hinweise

Einstiegsgeld ist kein Gehalt

Es ist ein Zuschuss, der den Übergang abfedert — nicht mehr. Deine Rechnung muss trotzdem aufgehen. Prüf das vorher mit der Businessplan-Checkliste, besonders die Bereiche Finanzen und Angebot.

Anrechnung nicht unterschätzen

Was du mit deiner Selbstständigkeit verdienst, wird auf das Grundsicherungsgeld angerechnet — nach Abzug von Betriebsausgaben und Freibeträgen. In den ersten Monaten fühlt es sich deshalb oft an, als würde sich Arbeit nicht lohnen. Lass dir die Berechnung im Jobcenter erklären, bevor du dich davon entmutigen lässt.

Beziehst du ALG I statt Grundsicherungsgeld? Dann ist der Gründungszuschuss dein Weg — und der ist deutlich genauer geregelt. Den Vergleich beider Wege findest du im Förder-Guide.

Kein Verkaufsgespräch

Unsicher, wie du es im Jobcenter ansprichst?

Schreib uns in zwei, drei Sätzen, wo du stehst. Wir sagen dir, was in deiner Lage realistisch ist — und wenn wir dir nicht helfen können, sagen wir auch das.

  1. Du schreibst in zwei, drei Sätzen, wo du stehst. Name und E-Mail reichen, Telefon ist freiwillig.
  2. Ein Mensch liest das — keine automatische Antwort, keine Warteschleife.
  3. Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Mo–Fr) mit einer ehrlichen Einschätzung.
  4. Wenn es passt: ein Gespräch von etwa 15 Minuten. Wenn nicht, sagen wir dir das auch — und woran es liegt.
Nachgefragt

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Das legt dein Jobcenter im Einzelfall fest. Bemessungsgrundlage ist der Regelbedarf; berücksichtigt werden die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft. Eine feste bundesweite Summe gibt es nicht — wer dir eine nennt, rät.

Wird es auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?

Nein, das Einstiegsgeld kommt zusätzlich. Angerechnet werden dagegen deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit — nach Abzug von Betriebsausgaben und den geltenden Freibeträgen.

Kann ich nebenberuflich gründen und trotzdem Einstiegsgeld bekommen?

Nein. Gefördert wird die hauptberufliche Selbstständigkeit. Eine Gründung im Nebenerwerb ist möglich, aber weder mit Einstiegsgeld noch mit Gründungszuschuss förderfähig.

Was, wenn die Selbstständigkeit nicht funktioniert?

Dann meldest du dich beim Jobcenter zurück. Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht weiter, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind — eine gescheiterte Gründung führt nicht dazu, dass du ohne Leistung dastehst. Wichtig ist, dass du Änderungen rechtzeitig meldest.

Brauche ich einen Businessplan?

In der Regel ja — der Umfang ist aber örtlich unterschiedlich. Manche Jobcenter verlangen ein ausführliches Konzept samt Tragfähigkeitsbescheinigung, andere geben sich mit weniger zufrieden. Frag konkret nach der Liste, bevor du anfängst zu schreiben.

Ihr empfehlt euer eigenes Coaching — ist das dann neutral?

Teilweise, und wir sagen dir gern, wo die Grenze liegt: Die Förder-Infos auf diesen Seiten sind redaktionell und mit Rechtsgrundlage belegt — die kannst du bei jeder Beratungsstelle gegenprüfen. Beim Coaching haben wir ein wirtschaftliches Interesse, denn ein eingelöster AVGS ist unser Umsatz. Deshalb steht bei jedem Programm die zuständige Stelle dabei, und du kannst deinen AVGS bei jedem AZAV-zertifizierten Träger einlösen — auch bei einem anderen als uns.