Einstiegsgeld vom Jobcenter: Höhe, Antrag, Änderungen 2026
Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und dich selbstständig machen willst, ist das Einstiegsgeld
dein Weg — ein Zuschuss zusätzlich zur Regelleistung, für bis zu 24 Monate. Hier steht, wie er
bemessen wird, was sich seit Juli 2026 geändert hat und wie du das Gespräch angehst.
Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld
umbenannt. In deinem Bescheid steht je nach Ausstellungsdatum noch das eine oder schon das andere —
gemeint ist dieselbe Leistung. Das Einstiegsgeld ist etwas anderes: ein
zusätzlicher Zuschuss, wenn du eine Arbeit oder eine Selbstständigkeit aufnimmst.
Nicht verwechseln: Das Einstiegsgeld ist keine höhere Regelleistung. Es kommt
obendrauf — und es wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Deine Einnahmen aus der
Selbstständigkeit dagegen schon.
Die Eckdaten
Was du erwarten kannst
Anders als beim Gründungszuschuss gibt es beim Einstiegsgeld keine feste
bundesweite Summe. Das Jobcenter bemisst im Einzelfall.
Höhe
Im Einzelfall festgelegt
Bemessungsgrundlage ist der Regelbedarf. Berücksichtigt werden vor allem die Dauer deiner
vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe deiner Bedarfsgemeinschaft. Frag im Gespräch
ausdrücklich nach der Bemessungspraxis deines Jobcenters — die unterscheidet sich örtlich.
Dauer
Bis zu 24 Monate
Das ist eine Höchstdauer, keine Zusage. In der Praxis wird häufig zunächst ein kürzerer Zeitraum
bewilligt und danach geprüft, ob es weitergeht. Plane nicht mit 24 Monaten, sondern mit dem,
was im Bescheid steht.
Rechtsnatur
Ermessensleistung
Es gibt keinen Rechtsanspruch. Das Jobcenter kann zahlen, wenn die Förderung zur
Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. Genau darauf zielt deine Begründung: Die Gründung
soll dich dauerhaft aus der Hilfebedürftigkeit führen.
Wichtig seit Juli 2026
Der Vermittlungsvorrang ist zurück
Mit der Umgestaltung der Grundsicherung zum 1. Juli 2026 gilt wieder:
Die Vermittlung in Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Eingliederungsleistungen. Für dich
heißt das nicht, dass Gründung ausgeschlossen ist — aber sie muss begründet werden.
Was sich praktisch ändert
Wenn dir ein zumutbares Stellenangebot vorliegt, wird das Jobcenter zuerst darauf schauen.
Deine Aufgabe ist es zu zeigen, warum die Selbstständigkeit der nachhaltigere Weg ist — nicht der
bequemere.
Wer ausgenommen ist
Der Vorrang gilt unter anderem nicht für Personen unter 30 Jahren und nicht für Menschen ohne
verwertbaren Berufsabschluss in abschlussorientierten Maßnahmen. Wenn du in eine dieser Gruppen
fällst, sprich das im Gespräch an.
Was du sagen kannst
„Der Vermittlungsvorrang ist mir bekannt. Ich bleibe für Vermittlungsvorschläge offen. Ich
möchte trotzdem prüfen lassen, ob die Selbstständigkeit mich dauerhaft aus dem Leistungsbezug
bringt — mit einem tragfähigen Konzept statt aus dem Bauch heraus."
Laufende Bewilligungen
Wer bereits eine Bewilligung hat, behält sie bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Die
Änderung betrifft neue Entscheidungen.
Diese Darstellung gibt den Stand vom 15.08.2026 wieder und ersetzt keine
Rechtsberatung. Wie dein Jobcenter das im Einzelfall handhabt, erfährst du nur dort.
Der Weg
So gehst du vor
Termin beim Jobcenter vereinbaren — und zwar bevor du irgendetwas
anmeldest. Der Antrag muss vor dem Start gestellt sein, sonst ist nichts möglich.
Konzept vorbereiten. Eine Seite reicht für den Anfang: Was bietest du an,
für wen, wovon lebst du im ersten Jahr. Der ausgearbeitete Plan kommt später.
AVGS für ein Gründungscoaching ansprechen. Auch das Jobcenter kann einen
AVGS ausstellen — darin entsteht dein Businessplan,
ohne dass du dafür zahlst.
Einstiegsgeld beantragen. Formular vom Jobcenter, Konzept, Zahlen,
gegebenenfalls Tragfähigkeitsnachweis. Was verlangt wird, ist örtlich unterschiedlich — frag
konkret nach der Liste.
Erst danach gründen. Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt
kommen zum Schluss, nicht am Anfang.
Was oft übersehen wird: Viele Jobcenter verlangen zusätzlich eine
Tragfähigkeitsbescheinigung — dieselbe wie beim Gründungszuschuss.
Wer sie ausstellt und was sie kostet.
Wenn du unsicher bist
Zwei ehrliche Hinweise
Einstiegsgeld ist kein Gehalt
Es ist ein Zuschuss, der den Übergang abfedert — nicht mehr. Deine Rechnung muss trotzdem
aufgehen. Prüf das vorher mit der
Businessplan-Checkliste, besonders die Bereiche
Finanzen und Angebot.
Anrechnung nicht unterschätzen
Was du mit deiner Selbstständigkeit verdienst, wird auf das Grundsicherungsgeld angerechnet —
nach Abzug von Betriebsausgaben und Freibeträgen. In den ersten Monaten fühlt es sich deshalb
oft an, als würde sich Arbeit nicht lohnen. Lass dir die Berechnung im Jobcenter erklären,
bevor du dich davon entmutigen lässt.
Beziehst du ALG I statt Grundsicherungsgeld? Dann ist der
Gründungszuschuss dein Weg — und der ist deutlich
genauer geregelt. Den Vergleich beider Wege findest du im
Förder-Guide.
Kein Verkaufsgespräch
Unsicher, wie du es im Jobcenter ansprichst?
Schreib uns in zwei, drei Sätzen, wo du stehst.
Wir sagen dir, was in deiner Lage realistisch ist — und wenn wir dir nicht helfen können, sagen wir
auch das.
Du schreibst in zwei, drei Sätzen, wo du stehst. Name und E-Mail reichen, Telefon ist freiwillig.
Ein Mensch liest das — keine automatische Antwort, keine Warteschleife.
Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Mo–Fr) mit einer ehrlichen Einschätzung.
Wenn es passt: ein Gespräch von etwa 15 Minuten. Wenn nicht, sagen wir dir das auch — und woran es liegt.
Das legt dein Jobcenter im Einzelfall fest. Bemessungsgrundlage ist der Regelbedarf;
berücksichtigt werden die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe der
Bedarfsgemeinschaft. Eine feste bundesweite Summe gibt es nicht — wer dir eine nennt, rät.
Wird es auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?
Nein, das Einstiegsgeld kommt zusätzlich. Angerechnet werden dagegen deine Einnahmen aus der
Selbstständigkeit — nach Abzug von Betriebsausgaben und den geltenden Freibeträgen.
Kann ich nebenberuflich gründen und trotzdem Einstiegsgeld bekommen?
Nein. Gefördert wird die hauptberufliche Selbstständigkeit. Eine Gründung im Nebenerwerb ist
möglich, aber weder mit Einstiegsgeld noch mit Gründungszuschuss förderfähig.
Was, wenn die Selbstständigkeit nicht funktioniert?
Dann meldest du dich beim Jobcenter zurück. Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht
weiter, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind — eine gescheiterte Gründung führt nicht dazu, dass
du ohne Leistung dastehst. Wichtig ist, dass du Änderungen rechtzeitig meldest.
Brauche ich einen Businessplan?
In der Regel ja — der Umfang ist aber örtlich unterschiedlich. Manche Jobcenter verlangen ein
ausführliches Konzept samt Tragfähigkeitsbescheinigung, andere geben sich mit weniger zufrieden.
Frag konkret nach der Liste, bevor du anfängst zu schreiben.
Ihr empfehlt euer eigenes Coaching — ist das dann neutral?
Teilweise, und wir sagen dir gern, wo die Grenze liegt: Die Förder-Infos auf diesen Seiten sind
redaktionell und mit Rechtsgrundlage belegt — die kannst du bei jeder Beratungsstelle gegenprüfen.
Beim Coaching haben wir ein wirtschaftliches Interesse, denn ein eingelöster AVGS ist unser Umsatz.
Deshalb steht bei jedem Programm die zuständige Stelle dabei, und du kannst deinen AVGS bei
jedem AZAV-zertifizierten Träger einlösen — auch bei einem anderen als uns.