§ 45 SGB III · Schritt für Schritt

AVGS für die Gründung:
so bekommst du den Gutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bezahlt dein Gründungscoaching vollständig — wenn er bewilligt wird. Hier steht, wer ihn bekommen kann, wie das Gespräch abläuft, was du sagen kannst und was hilft, wenn er abgelehnt wird.

Kurz vorab

Was der AVGS ist — und was nicht

Der AVGS ist ein Gutschein, kein Geld. Du bekommst kein Geld ausgezahlt, sondern die Erlaubnis, bei einem zugelassenen Träger eine Maßnahme zu machen, die die Behörde bezahlt. Für die Gründung heißt das: ein Coaching, in dem deine Geschäftsidee geschärft wird, dein Businessplan entsteht und deine Zahlen gerechnet werden.

Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Deine Vermittlung entscheidet im Einzelfall — und du kannst diese Entscheidung beeinflussen, indem du gut vorbereitet ins Gespräch gehst.

Wenn du wissen willst, wie der AVGS im Verhältnis zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld steht: Der Förder-Guide zeigt alle drei Wege im Zusammenhang.

Voraussetzungen

Kommst du dafür in Frage?

Das spricht dafür

  • Du bist bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitsuchend gemeldet.
  • Du beziehst ALG I oder Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026: Bürgergeld) — oder bist von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Die Gründung liegt noch vor dir.
  • Du kannst in zwei Sätzen sagen, was du vorhast.

Das spricht dagegen

  • Du bist bereits gegründet und hauptberuflich selbstständig — dann ist der AVGS in der Regel nicht mehr der richtige Weg.
  • Du bist unbefristet in Vollzeit beschäftigt und nicht von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Du willst nur nebenbei etwas ausprobieren — das lässt sich schwer als Weg aus der Arbeitslosigkeit begründen.

Unsicher, ob dein Fall dazwischenliegt? Der Förder-Check prüft 34 Programme anhand deiner Situation — anonym und in zwei Minuten.

Der Weg

In fünf Schritten zum bewilligten Gutschein

Termin bei deiner Vermittlung vereinbaren

Ruf an oder schreib über das Kundenportal. Sag, worum es geht: „Ich möchte über eine Gründung sprechen und über die Möglichkeit eines AVGS für ein Gründungscoaching."

Vorher aufschreiben, was du vorhast

Eine halbe Seite reicht: Was willst du anbieten, für wen, warum du. Das ist kein Businessplan — das kommt erst im Coaching. Es zeigt aber, dass du es ernst meinst.

Im Gespräch den AVGS ansprechen

Von allein kommt das Thema selten. Nenn den Begriff („Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III") und das Ziel: Existenzgründungscoaching bei einem AZAV-zugelassenen Träger. Formulierungshilfen findest du weiter unten.

Träger auswählen

Der Gutschein gehört dir. Du entscheidest, wo du ihn einlöst — die Agentur darf dir keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. Wichtig ist nur die AZAV-Zulassung im passenden Fachbereich.

Anmelden, bevor die Frist abläuft

Auf dem Gutschein steht ein Gültigkeitszeitraum, oft drei Monate. Melde dich rechtzeitig beim Träger an — sonst verfällt er und du musst neu beantragen.

Handwerkszeug

Was du im Gespräch sagen kannst

Viele Menschen gehen in dieses Gespräch mit dem Gefühl, um etwas bitten zu müssen. Das musst du nicht — aber es hilft, wenn du benennen kannst, wozu das Coaching führen soll. Diese Sätze sind Vorlagen, keine Zaubersprüche. Nimm, was zu dir passt.

Wenn du das Thema eröffnest

„Ich möchte mich selbstständig machen. Dafür brauche ich einen Businessplan und eine realistische Einschätzung, ob das trägt. Gibt es die Möglichkeit eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins für ein Existenzgründungscoaching?"

Wenn gefragt wird, warum ein Coaching nötig ist

„Ich kann mein Handwerk, aber nicht die Zahlen. Im Coaching entstehen Businessplan, Liquiditätsplanung und die Unterlagen für den Förderantrag — Sachen, die ich allein nicht in der Qualität hinbekomme, die Sie hier brauchen."

Wenn eine Vermittlung in Anstellung vorgeschlagen wird

„Ich bin weiter offen für Vermittlungsvorschläge. Parallel möchte ich prüfen, ob die Selbstständigkeit für mich der tragfähigere Weg ist. Das Coaching soll genau diese Frage beantworten — auch, wenn die Antwort am Ende Nein lautet."

Wenn du im Grundsicherungsbezug bist

„Seit Juli gilt der Vermittlungsvorrang, das ist mir bekannt. Ich sehe die Gründung als den Weg, der mich dauerhaft aus dem Leistungsbezug bringt — nicht nur für ein paar Monate. Können wir das gemeinsam prüfen?"

Ehrlich gesagt: Es gibt keinen Satz, der eine Bewilligung garantiert. Was hilft, ist Konkretheit — ein Vorhaben, das die Person gegenüber sich vorstellen kann, und eine klare Antwort auf die Frage, wozu das Coaching führt.
Wenn es nicht klappt

Abgelehnt — und jetzt?

Eine Ablehnung ist kein Urteil über deine Idee. Sie ist eine Ermessensentscheidung, und die lässt sich manchmal ändern.

  1. Lass dir die Ablehnung schriftlich geben. Mündlich abgelehnt heißt: es gibt nichts, worauf du dich beziehen kannst.
  2. Frag nach dem Grund. Häufig ist es nicht die Idee, sondern eine fehlende Konkretisierung oder ein Missverständnis über das Maßnahmeziel.
  3. Widerspruch ist möglich — innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids, schriftlich. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende.
  4. Oder: neuer Anlauf mit besserer Vorbereitung. Oft ist ein zweites Gespräch mit einer halben Seite Konzept wirksamer als ein formaler Widerspruch.

Wir sind keine Rechtsberatung und dürfen dich im Widerspruchsverfahren nicht vertreten. Kostenlose Unterstützung dabei gibt es bei Sozialverbänden, Verbraucherzentralen und Erwerbsloseninitiativen.

Kein Verkaufsgespräch

Unsicher, ob dein Fall passt? Frag einfach.

Schreib in zwei, drei Sätzen, wo du stehst. Wir sagen dir ehrlich, ob ein AVGS realistisch ist — und wenn nicht, was sonst geht.

  1. Du schreibst in zwei, drei Sätzen, wo du stehst. Name und E-Mail reichen, Telefon ist freiwillig.
  2. Ein Mensch liest das — keine automatische Antwort, keine Warteschleife.
  3. Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Mo–Fr) mit einer ehrlichen Einschätzung.
  4. Wenn es passt: ein Gespräch von etwa 15 Minuten. Wenn nicht, sagen wir dir das auch — und woran es liegt.

Förderfuchs ist AZAV-zertifiziert (ZertSozial, ZSS-2024-43, gültig bis 04.06.2029). Du kannst deinen AVGS aber bei jedem zugelassenen Träger einlösen.

Nachgefragt

Häufige Fragen zum AVGS

Wer kann einen AVGS bekommen?

Menschen, die arbeitsuchend gemeldet sind — also Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Ausbildungsuchende. In der Praxis beziehen die meisten ALG I oder Grundsicherungsgeld. Der AVGS ist eine Ermessensleistung: Es gibt keinen Rechtsanspruch, deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Was kostet mich das Coaching mit AVGS?

Nichts. Bei einem bewilligten AVGS rechnet der Träger direkt mit der Behörde ab. Es gibt keinen Eigenanteil und keine Zuzahlung. Ohne bewilligten Gutschein gibt es das Coaching nicht kostenlos — deshalb steht die Bewilligung immer am Anfang.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Auf dem Gutschein steht ein Gültigkeitszeitraum, häufig drei Monate. Innerhalb dieser Frist musst du dich beim Träger anmelden und die Maßnahme beginnen. Läuft sie ab, brauchst du einen neuen Antrag — das ist ärgerlich, aber möglich.

Kann ich mir den Träger aussuchen?

Ja. Der AVGS ist ein Gutschein — du entscheidest, wo du ihn einlöst. Voraussetzung ist nur die AZAV-Zulassung im passenden Fachbereich. Frag ruhig bei mehreren Trägern nach und vergleiche, wie das Coaching abläuft und wer dich begleitet.

Wie viele Stunden umfasst so ein Coaching?

Das steht auf dem Gutschein und hängt vom Maßnahmeziel ab. Für ein Existenzgründungscoaching sind Umfänge im Bereich von etwa 100 bis 120 Unterrichtseinheiten üblich, verteilt über mehrere Wochen bis Monate. Wie das konkret aussieht, klärst du mit deinem Träger.

Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?

Ja, das ist der typische Weg: erst das AVGS-Coaching zur Vorbereitung, dann der Antrag auf Gründungszuschuss (bei ALG I) oder Einstiegsgeld (im Grundsicherungsbezug). Der Businessplan, den beide Anträge brauchen, entsteht im Coaching.

Ihr empfehlt euer eigenes Coaching — ist das dann neutral?

Teilweise, und wir sagen dir gern, wo die Grenze liegt: Die Förder-Infos auf diesen Seiten sind redaktionell und mit Rechtsgrundlage belegt — die kannst du bei jeder Beratungsstelle gegenprüfen. Beim Coaching haben wir ein wirtschaftliches Interesse, denn ein eingelöster AVGS ist unser Umsatz. Deshalb steht bei jedem Programm die zuständige Stelle dabei, und du kannst deinen AVGS bei jedem AZAV-zertifizierten Träger einlösen — auch bei einem anderen als uns.