Gründung fördern lassen: AVGS, Gründungszuschuss & Co.
Du willst dich selbstständig machen, aber das Geld ist knapp? Der Staat unterstützt dich — mit
einem kostenlosen Gründungscoaching, monatlichen Zuschüssen und Programmen deines Bundeslandes.
Drei Leistungen tragen die meisten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit:
das geförderte Coaching per AVGS, der Gründungszuschuss aus dem ALG-I-Bezug und das Einstiegsgeld
im Grundsicherungsbezug.
Wichtig: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder
Steuerberatung. Ob du eine Förderung bekommst, entscheiden allein die Agentur für Arbeit oder
dein Jobcenter im Einzelfall.
§ 45 SGB III100 % übernommen
AVGS: Gründungscoaching ohne Eigenanteil
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein — kurz AVGS — ist ein Gutschein der Agentur für
Arbeit oder des Jobcenters. Damit kannst du bei einem AZAV-zertifizierten Träger ein
Gründungscoaching machen: Geschäftsidee schärfen, Businessplan schreiben, Zahlen rechnen,
Anträge vorbereiten. Der Staat übernimmt die Kosten zu 100 % — du zahlst keinen Eigenanteil.
Voraussetzungen
Du bist arbeitsuchend gemeldet und beziehst ALG I oder Grundsicherungsgeld
(bis 30.06.2026: Bürgergeld)
Die Gründung liegt noch vor dir
Rechtsnatur: Ermessensleistung — einen Rechtsanspruch
gibt es nicht. Sprich deine Vermittlung aktiv darauf an.
Erfahrungsgemäß wird der AVGS eher bewilligt, wenn du zeigen kannst, wie das Coaching deine Selbstständigkeit tragfähig macht. Wie das in deinem Fall zu bewerten ist, entscheidet deine Vermittlung — konkrete Formulierungen für das Gespräch haben wir zusammengestellt.
Für Menschen, die ALG I beziehen und den Sprung in die hauptberufliche Selbstständigkeit
wagen. Zentrale Bedingung: Am Tag deiner Gründung müssen dir noch mindestens
150 Tage ALG-I-Anspruch übrig sein.
Zwei Phasen
6 Monate: bisheriges Arbeitslosengeld + 300 € pauschal für die Sozialversicherung
weitere 9 Monate: 300 € monatlich — auf erneuten Antrag
Die Agentur prüft die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee
und ob eine Vermittlung in Anstellung Vorrang hat. Du brauchst einen überzeugenden Businessplan
und eine Tragfähigkeitsbescheinigung (IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder Bank).
Beziehst du Grundsicherungsgeld, ist das Einstiegsgeld dein Weg: Dein Jobcenter kann dir für die
hauptberufliche Gründung einen monatlichen Zuschuss zahlen — zusätzlich zur Regelleistung, für
bis zu 24 Monate.
Gut zu wissen
Die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest — orientiert an Dauer der Arbeitslosigkeit
und Größe der Bedarfsgemeinschaft
Stelle den Antrag, bevor du startest — nachträglich ist keine Förderung möglich
Seit der Reform der Grundsicherung zum 1. Juli 2026
gilt wieder ein Vermittlungsvorrang. Qualifizierung und Gründung sind weiter möglich, müssen
aber begründet werden. Lass dir das im Gespräch genau erklären.
Regional
Landesprogramme: Extra-Hilfen aus deinem Bundesland
Viele Bundesländer legen eigene Programme oben drauf: Gründungsprämien,
geförderte Beratung oder Weiterbildungsschecks. Die Angebote unterscheiden sich stark je nach Land
— und sie ändern sich häufig.
Für Gründende relevant:
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Gründungsstipendium.NRW
GründungsBONUS Plus Berlin
BAFA-Beratungsförderung
Mikromezzaninfonds
KfW-StartGeld
Wenn du (noch) angestellt bist, kommen zusätzlich
Weiterbildungsschecks der Länder in Frage — Bildungsscheck NRW, QualiScheck RLP,
Weiterbildungsbonus Hamburg und Schleswig-Holstein, Bildungsscheck Brandenburg. Arbeitslose und
Selbstständige sind bei den meisten dieser Programme allerdings ausgeschlossen.
Stand: 15.08.2026. Beim Bildungsscheck NRW 2.0 ruht die Antragstellung noch bis einschließlich 31.08.2026; ab dem 1. September 2026 ist sie wieder möglich. Die Weiterbildungsschecks in
Sachsen und Thüringen sind derzeit ausgesetzt. Anträge für das Gründungsstipendium.NRW sind nur noch bis zum 30.09.2026 möglich — und der Zugang läuft zwingend über ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk mit Jurytermin. Rechne von der ersten Anfrage bis zum Antrag mit mehreren Wochen; für diesen Antragsschluss ist das knapp. Frag im Zweifel bei deiner Landesförderbank oder Wirtschaftsförderung nach — oder such gezielt in der Förderdatenbank des Bundes.
Vor dem Start bei Förderbank oder Wirtschaftsförderung
Denk dran: Die Entscheidung liegt immer bei deiner Agentur für Arbeit oder
deinem Jobcenter. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Dein Fahrplan
In vier Schritten zu deiner Förderung
Status klären
Beziehst du ALG I oder Grundsicherungsgeld? Bei ALG I steht in deinem Bescheid, wie viele Anspruchstage dir noch bleiben — für den Gründungszuschuss brauchst du am Gründungstag mindestens 150. Beim Grundsicherungsgeld gibt es keine Anspruchstage; dort ist das Einstiegsgeld dein Weg.
Förder-Check machen
Prüfe in zwei Minuten im
Förder-Check, welche Förderung
zu deiner Situation passt — kostenlos und anonym.
Coaching mit AVGS
Sprich den AVGS bei deiner Vermittlung an. Im geförderten Coaching entstehen Businessplan,
Zahlen und deine Antragsstrategie — ohne Eigenanteil.
Antrag stellen
Reiche Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vor dem Start ein. Danach helfen
dir unsere Tool-Empfehlungen beim Loslegen.
Der kostenlose Förder-Check zeigt dir, welche
Förderung zu deiner Situation passt. Wenn du willst, begleitet dich das AVGS-Gründungscoaching von
Förderfuchs bis zum Antrag — 100 % gefördert.
Du schreibst in zwei, drei Sätzen, wo du stehst. Name und E-Mail reichen, Telefon ist freiwillig.
Ein Mensch liest das — keine automatische Antwort, keine Warteschleife.
Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Mo–Fr) mit einer ehrlichen Einschätzung.
Wenn es passt: ein Gespräch von etwa 15 Minuten. Wenn nicht, sagen wir dir das auch — und woran es liegt.
AZAV-zertifizierter Bildungsträger · mit AVGS 100 % von Agentur für Arbeit
oder Jobcenter gefördert · kein Eigenanteil
Nachgefragt
Häufige Fragen zur Gründungsförderung
Was ist ein AVGS und wer bekommt ihn?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist ein Gutschein der
Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Voraussetzung ist in der Regel, dass du ALG I oder
Grundsicherungsgeld beziehst und dich auf eine Gründung vorbereitest. Mit dem AVGS ist dein
Gründungscoaching komplett bezahlt — ohne Eigenanteil. Es ist eine Ermessensleistung, sprich
deine Vermittlerin oder deinen Vermittler also aktiv darauf an.
Wie viel Geld bekomme ich mit dem Gründungszuschuss?
In der ersten Phase bekommst du 6 Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro
pauschal für deine Sozialversicherung. Danach kannst du für weitere 9 Monate 300 Euro
monatlich beantragen. Voraussetzung: Bei der Gründung hast du noch mindestens 150 Tage
ALG-I-Anspruch übrig.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit
prüft deinen Businessplan und deine Tragfähigkeitsbescheinigung — und ob eine Vermittlung in
eine Anstellung Vorrang hat. Eine gute Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.
Was ist das Einstiegsgeld und wie lange läuft es?
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss vom Jobcenter für Menschen im
Grundsicherungsbezug, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Es kommt zusätzlich zur
Regelleistung, ist bis zu 24 Monate möglich, und die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest.
Wichtig: Stelle den Antrag vor deinem Start.
Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?
Ja, das ist sogar der typische Weg: Erst bereitest du dich im AVGS-Coaching auf die Gründung vor,
dann beantragst du den Gründungszuschuss (bei ALG I) oder das Einstiegsgeld (im
Grundsicherungsbezug). Das Coaching hilft dir, Businessplan und Antrag überzeugend zu machen.
Muss ich für das Gründungscoaching etwas bezahlen?
Nein. Mit einem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter 100 Prozent der
Kosten — es gibt keinen Eigenanteil. Wichtig ist nur, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist,
sonst kannst du den Gutschein dort nicht einlösen.
Wird der Gründungszuschuss noch gezahlt?
Ja. Den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III gibt es weiterhin — er wurde nicht abgeschafft.
Er ist aber eine Ermessensleistung: Einen Rechtsanspruch hast du nicht, die Agentur für Arbeit
entscheidet im Einzelfall. Wichtig bleibt, dass dir bei der Gründung noch mindestens 150 Tage
ALG-I-Anspruch übrig sind und du den Antrag vor dem Start stellst.