Förder-Guide 2026

Gründung fördern lassen:
AVGS, Gründungszuschuss & Co.

Du willst dich selbstständig machen, aber das Geld ist knapp? Der Staat unterstützt dich — mit einem kostenlosen Gründungscoaching, monatlichen Zuschüssen und Programmen deines Bundeslandes.

  • Verständlich statt Amtsdeutsch
  • Mit Rechtsgrundlagen zum Nachlesen
  • Klarer Plan in vier Schritten
Überblick

Die drei wichtigsten Förderungen

Drei Leistungen tragen die meisten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit: das geförderte Coaching per AVGS, der Gründungszuschuss aus dem ALG-I-Bezug und das Einstiegsgeld im Grundsicherungsbezug.

Wichtig: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob du eine Förderung bekommst, entscheiden allein die Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter im Einzelfall.
§ 45 SGB III100 % übernommen

AVGS: Gründungscoaching ohne Eigenanteil

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein — kurz AVGS — ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit kannst du bei einem AZAV-zertifizierten Träger ein Gründungscoaching machen: Geschäftsidee schärfen, Businessplan schreiben, Zahlen rechnen, Anträge vorbereiten. Der Staat übernimmt die Kosten zu 100 % — du zahlst keinen Eigenanteil.

Voraussetzungen
  • Du bist arbeitsuchend gemeldet und beziehst ALG I oder Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026: Bürgergeld)
  • Die Gründung liegt noch vor dir

Rechtsnatur: Ermessensleistung — einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Sprich deine Vermittlung aktiv darauf an.

Erfahrungsgemäß wird der AVGS eher bewilligt, wenn du zeigen kannst, wie das Coaching deine Selbstständigkeit tragfähig macht. Wie das in deinem Fall zu bewerten ist, entscheidet deine Vermittlung — konkrete Formulierungen für das Gespräch haben wir zusammengestellt.

AVGS-Gründungscoaching ansehen
§ 93 SGB IIIErmessen

Gründungszuschuss: Geld für die Startphase

Für Menschen, die ALG I beziehen und den Sprung in die hauptberufliche Selbstständigkeit wagen. Zentrale Bedingung: Am Tag deiner Gründung müssen dir noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch übrig sein.

Zwei Phasen
  • 6 Monate: bisheriges Arbeitslosengeld + 300 € pauschal für die Sozialversicherung
  • weitere 9 Monate: 300 € monatlich — auf erneuten Antrag

Die Agentur prüft die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee und ob eine Vermittlung in Anstellung Vorrang hat. Du brauchst einen überzeugenden Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung (IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder Bank).

Plan auf Vollständigkeit prüfen
§ 16b SGB IIErmessen

Einstiegsgeld: Zuschuss zur Grundsicherung

Beziehst du Grundsicherungsgeld, ist das Einstiegsgeld dein Weg: Dein Jobcenter kann dir für die hauptberufliche Gründung einen monatlichen Zuschuss zahlen — zusätzlich zur Regelleistung, für bis zu 24 Monate.

Gut zu wissen
  • Die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest — orientiert an Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • Stelle den Antrag, bevor du startest — nachträglich ist keine Förderung möglich

Seit der Reform der Grundsicherung zum 1. Juli 2026 gilt wieder ein Vermittlungsvorrang. Qualifizierung und Gründung sind weiter möglich, müssen aber begründet werden. Lass dir das im Gespräch genau erklären.

Regional

Landesprogramme: Extra-Hilfen aus deinem Bundesland

Viele Bundesländer legen eigene Programme oben drauf: Gründungsprämien, geförderte Beratung oder Weiterbildungsschecks. Die Angebote unterscheiden sich stark je nach Land — und sie ändern sich häufig.

Für Gründende relevant:

  • Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
  • Gründungsstipendium.NRW
  • GründungsBONUS Plus Berlin
  • BAFA-Beratungsförderung
  • Mikromezzaninfonds
  • KfW-StartGeld

Wenn du (noch) angestellt bist, kommen zusätzlich Weiterbildungsschecks der Länder in Frage — Bildungsscheck NRW, QualiScheck RLP, Weiterbildungsbonus Hamburg und Schleswig-Holstein, Bildungsscheck Brandenburg. Arbeitslose und Selbstständige sind bei den meisten dieser Programme allerdings ausgeschlossen.

Stand: 15.08.2026. Beim Bildungsscheck NRW 2.0 ruht die Antragstellung noch bis einschließlich 31.08.2026; ab dem 1. September 2026 ist sie wieder möglich. Die Weiterbildungsschecks in Sachsen und Thüringen sind derzeit ausgesetzt. Anträge für das Gründungsstipendium.NRW sind nur noch bis zum 30.09.2026 möglich — und der Zugang läuft zwingend über ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk mit Jurytermin. Rechne von der ersten Anfrage bis zum Antrag mit mehreren Wochen; für diesen Antragsschluss ist das knapp. Frag im Zweifel bei deiner Landesförderbank oder Wirtschaftsförderung nach — oder such gezielt in der Förderdatenbank des Bundes.

Wer hilft dir wo?

AVGS
Agentur für Arbeit / Jobcenter — deine Vermittlung
Gründungszuschuss
Agentur für Arbeit, vor dem Start
Einstiegsgeld
Jobcenter, vor dem Start
Landesprogramme
Landesförderbank, Kammer oder Wirtschaftsförderung
Tragfähigkeit
IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder Bank
Auf einen Blick

Was passt wann? Der schnelle Vergleich

Die Kurzfassung — Details stehen oben in den einzelnen Abschnitten.

Übersicht der wichtigsten Gründungsförderungen · Stand: 15.08.2026 · ohne Gewähr
FörderungFür wenWas du bekommst RechtsanspruchWann beantragen
AVGS-Coaching
§ 45 SGB III
ALG-I- oder Grundsicherungsbezug, vor der Gründung Gründungscoaching, 100 % bezahlt, ohne Eigenanteil Nein — ErmessenVor der Gründung, bei deiner Vermittlung
Gründungszuschuss
§§ 93, 94 SGB III
ALG I mit mind. 150 Resttagen, hauptberufliche Gründung 6 Monate ALG I + 300 €, danach mögliche 9 Monate je 300 € Nein — ErmessenVor dem Start bei der Agentur für Arbeit
Einstiegsgeld
§ 16b SGB II
Grundsicherungsbezug, hauptberufliche Gründung Monatlicher Zuschuss zusätzlich zur Regelleistung, bis 24 Monate Nein — ErmessenVor dem Start beim Jobcenter
Landesprogramme Je nach Bundesland verschieden Prämien, Stipendien, geförderte Beratung, Weiterbildungsschecks Meist neinVor dem Start bei Förderbank oder Wirtschaftsförderung

Denk dran: Die Entscheidung liegt immer bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Dein Fahrplan

In vier Schritten zu deiner Förderung

Status klären

Beziehst du ALG I oder Grundsicherungsgeld? Bei ALG I steht in deinem Bescheid, wie viele Anspruchstage dir noch bleiben — für den Gründungszuschuss brauchst du am Gründungstag mindestens 150. Beim Grundsicherungsgeld gibt es keine Anspruchstage; dort ist das Einstiegsgeld dein Weg.

Förder-Check machen

Prüfe in zwei Minuten im Förder-Check, welche Förderung zu deiner Situation passt — kostenlos und anonym.

Coaching mit AVGS

Sprich den AVGS bei deiner Vermittlung an. Im geförderten Coaching entstehen Businessplan, Zahlen und deine Antragsstrategie — ohne Eigenanteil.

Antrag stellen

Reiche Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vor dem Start ein. Danach helfen dir unsere Tool-Empfehlungen beim Loslegen.

Zwei Minuten

Finde heraus, was dir zusteht

Der kostenlose Förder-Check zeigt dir, welche Förderung zu deiner Situation passt. Wenn du willst, begleitet dich das AVGS-Gründungscoaching von Förderfuchs bis zum Antrag — 100 % gefördert.

  1. Du schreibst in zwei, drei Sätzen, wo du stehst. Name und E-Mail reichen, Telefon ist freiwillig.
  2. Ein Mensch liest das — keine automatische Antwort, keine Warteschleife.
  3. Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Mo–Fr) mit einer ehrlichen Einschätzung.
  4. Wenn es passt: ein Gespräch von etwa 15 Minuten. Wenn nicht, sagen wir dir das auch — und woran es liegt.

AZAV-zertifizierter Bildungsträger · mit AVGS 100 % von Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert · kein Eigenanteil

Nachgefragt

Häufige Fragen zur Gründungsförderung

Was ist ein AVGS und wer bekommt ihn?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Voraussetzung ist in der Regel, dass du ALG I oder Grundsicherungsgeld beziehst und dich auf eine Gründung vorbereitest. Mit dem AVGS ist dein Gründungscoaching komplett bezahlt — ohne Eigenanteil. Es ist eine Ermessensleistung, sprich deine Vermittlerin oder deinen Vermittler also aktiv darauf an.

Wie viel Geld bekomme ich mit dem Gründungszuschuss?

In der ersten Phase bekommst du 6 Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro pauschal für deine Sozialversicherung. Danach kannst du für weitere 9 Monate 300 Euro monatlich beantragen. Voraussetzung: Bei der Gründung hast du noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch übrig.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft deinen Businessplan und deine Tragfähigkeitsbescheinigung — und ob eine Vermittlung in eine Anstellung Vorrang hat. Eine gute Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.

Was ist das Einstiegsgeld und wie lange läuft es?

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss vom Jobcenter für Menschen im Grundsicherungsbezug, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Es kommt zusätzlich zur Regelleistung, ist bis zu 24 Monate möglich, und die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest. Wichtig: Stelle den Antrag vor deinem Start.

Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?

Ja, das ist sogar der typische Weg: Erst bereitest du dich im AVGS-Coaching auf die Gründung vor, dann beantragst du den Gründungszuschuss (bei ALG I) oder das Einstiegsgeld (im Grundsicherungsbezug). Das Coaching hilft dir, Businessplan und Antrag überzeugend zu machen.

Muss ich für das Gründungscoaching etwas bezahlen?

Nein. Mit einem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter 100 Prozent der Kosten — es gibt keinen Eigenanteil. Wichtig ist nur, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist, sonst kannst du den Gutschein dort nicht einlösen.

Wird der Gründungszuschuss noch gezahlt?

Ja. Den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III gibt es weiterhin — er wurde nicht abgeschafft. Er ist aber eine Ermessensleistung: Einen Rechtsanspruch hast du nicht, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Wichtig bleibt, dass dir bei der Gründung noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch übrig sind und du den Antrag vor dem Start stellst.