Status klären
Beziehst du ALG I oder Bürgergeld — und wie viele Anspruchstage bleiben dir? Ein Blick in deinen Bescheid oder ein Anruf bei deiner Agentur genügt.
Förderung für deine Gründung
Du willst dich selbstständig machen, aber das Geld ist knapp? Der Staat unterstützt dich — mit einem kostenlosen Gründungscoaching, monatlichen Zuschüssen und Programmen deines Bundeslandes. Hier erfährst du in Ruhe, was es gibt, was zu dir passt und wie du es beantragst.
Drei Leistungen tragen die meisten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit: das geförderte Coaching per AVGS, der Gründungszuschuss aus dem ALG-I-Bezug und das Einstiegsgeld beim Bürgergeld. Dazu kommen Extra-Programme der Bundesländer. Alle drei sind Ermessensleistungen — gute Vorbereitung macht deshalb den Unterschied.
Wichtig: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob du eine Förderung bekommst, entscheiden allein die Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter im Einzelfall.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein — kurz AVGS — ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit ihm bezahlst du ein Gründungscoaching, das dich vor der Gründung fit macht: Geschäftsidee schärfen, Businessplan schreiben, Zahlen rechnen, Anträge vorbereiten. Der Staat übernimmt die Kosten zu 100 % — du zahlst keinen Eigenanteil.
Voraussetzung: Du beziehst ALG I oder Bürgergeld (früher ALG II) und die Gründung liegt noch vor dir. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, du musst ihn also aktiv ansprechen. Ein gutes Argument im Gespräch: Das Coaching bereitet deine Selbstständigkeit so vor, dass sie deine Arbeitslosigkeit dauerhaft beendet. Eingelöst wird der Gutschein bei einem AZAV-zertifizierten Träger — zum Beispiel im AVGS-Gründungscoaching von Förderfuchs.
Der Gründungszuschuss richtet sich an Menschen, die ALG I beziehen und den Sprung in die hauptberufliche Selbstständigkeit wagen. Die zentrale Bedingung: Am Tag deiner Gründung müssen dir noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch übrig sein.
Die Förderung läuft in zwei Phasen: Zuerst bekommst du 6 Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 € pauschal für die Sozialversicherung. Danach kannst du für weitere 9 Monate 300 € monatlich beantragen. Aber: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Agentur prüft, ob deine Idee tragfähig ist und ob eine Vermittlung in eine Anstellung Vorrang hat.
Dafür brauchst du einen überzeugenden Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer oder Bank. Ob dein Plan schon vollständig ist, prüfst du kostenlos mit unserer Businessplan-Checkliste.
Beziehst du Bürgergeld, ist das Einstiegsgeld dein Weg: Dein Jobcenter kann dir für die hauptberufliche Gründung einen monatlichen Zuschuss zahlen — zusätzlich zum Bürgergeld, für bis zu 24 Monate. Die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest. Wichtig: Stelle den Antrag, bevor du startest — nachträglich ist keine Förderung möglich.
Viele Bundesländer legen eigene Programme oben drauf: Gründungsprämien, Mikrokredite oder geförderte Beratung. Die Angebote unterscheiden sich stark je nach Land. Frag bei deiner Landesförderbank oder Wirtschaftsförderung nach — oder such in der Förderdatenbank des Bundes.
Die Kurzfassung — Details stehen oben in den einzelnen Abschnitten.
| Förderung | Für wen | Was du bekommst | Rechtsanspruch | Wann beantragen |
|---|---|---|---|---|
| AVGS-Coaching § 45 SGB III |
ALG-I- oder Bürgergeld-Bezug, vor der Gründung | Gründungscoaching, 100 % bezahlt, ohne Eigenanteil | Nein — Ermessen | Vor der Gründung, bei deiner Vermittlung |
| Gründungszuschuss § 93 SGB III |
ALG I mit mindestens 150 Resttagen, hauptberufliche Gründung | 6 Monate ALG I plus 300 €, danach mögliche 9 Monate je 300 € | Nein — Ermessen | Vor dem Start bei der Agentur für Arbeit |
| Einstiegsgeld § 16b SGB II |
Bürgergeld-Bezug, hauptberufliche Gründung | Monatlicher Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld, bis zu 24 Monate | Nein — Ermessen | Vor dem Start beim Jobcenter |
| Landesprogramme | Je nach Bundesland verschieden | Prämien, Mikrokredite, geförderte Beratung | Meist nein | Vor dem Start bei Förderbank oder Wirtschaftsförderung |
Denk daran: Die Entscheidung liegt immer bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Beziehst du ALG I oder Bürgergeld — und wie viele Anspruchstage bleiben dir? Ein Blick in deinen Bescheid oder ein Anruf bei deiner Agentur genügt.
Prüfe in zwei Minuten im Förder-Check, welche Förderung zu deiner Situation passt — kostenlos und anonym.
Sprich den AVGS bei deiner Vermittlung an. Im geförderten Coaching entstehen Businessplan, Zahlen und deine Antragsstrategie — ohne Eigenanteil.
Reiche Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vor dem Start ein. Danach helfen dir unsere Tool-Empfehlungen beim Loslegen.
Der kostenlose Förder-Check zeigt dir, welche Förderung zu deiner Situation passt. Wenn du willst, begleitet dich das AVGS-Gründungscoaching von Förderfuchs bis zum Antrag — 100 % gefördert.
AZAV-zertifizierter Bildungsträger · mit AVGS 100 % von Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert · kein Eigenanteil
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Du kannst ihn bekommen, wenn du ALG I oder Bürgergeld beziehst und dich auf eine Gründung vorbereitest. Mit dem AVGS ist dein Gründungscoaching komplett bezahlt — ohne Eigenanteil. Es ist eine Ermessensleistung, sprich deine Vermittlerin oder deinen Vermittler also aktiv darauf an.
In der ersten Phase bekommst du 6 Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro pauschal für deine Sozialversicherung. Danach kannst du für weitere 9 Monate 300 Euro monatlich beantragen. Voraussetzung: Bei der Gründung hast du noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch übrig.
Nein. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft deinen Businessplan und deine Tragfähigkeitsbescheinigung — und ob eine Vermittlung in eine Anstellung Vorrang hat. Eine gute Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss vom Jobcenter für Menschen im Bürgergeld-Bezug, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Es kommt zusätzlich zum Bürgergeld und kann bis zu 24 Monate gezahlt werden. Die Höhe legt dein Jobcenter im Einzelfall fest. Wichtig: Stelle den Antrag vor deinem Start.
Ja, das ist sogar der typische Weg: Erst bereitest du dich im AVGS-Coaching auf die Gründung vor, dann beantragst du den Gründungszuschuss (bei ALG I) oder das Einstiegsgeld (beim Bürgergeld). Das Coaching hilft dir, Businessplan und Antrag überzeugend zu machen.
Nein. Mit einem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter 100 Prozent der Kosten — es gibt keinen Eigenanteil. Wichtig ist nur, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist, sonst kannst du den Gutschein dort nicht einlösen.