Einleitung:
Fühlen Sie, dass Sie als unterhaltsempfangende Partei nicht den vollen, Ihnen zustehenden Kindesunterhalt erhalten? Haben Sie den Eindruck, dass bei der derzeitigen Berechnung wichtige Faktoren – etwa der Mangelfall, der Wohnvorteil oder weitere fiktive Anrechnungen – nicht zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden?
Viele Eltern, die auf den vollen Kindesunterhalt bestehen, erhalten letztlich einen geringeren Betrag, weil die Berechnung häufig das Einkommen des Unterhaltspflichtigen in den Mittelpunkt stellt, ohne sämtliche individuelle Umstände eingehend zu berücksichtigen. Letztlich kommt es auch auf Kosten und fiktive Anrechnung an! Der notwendige Selbstbehalt kann sich also ändern! In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche strategisch durchsetzen können, um eine höhere Unterhaltszahlung zu erreichen.
1. Was ist Kindesunterhalt und wie wird er berechnet?
- Grundlagen der Berechnung:
Der Kindesunterhalt bemisst sich maßgeblich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Dabei wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen betrachtet, während Ihr eigenes Einkommen als unterhaltsempfangende Person in der Regel keine Rolle spielt. - Individuelle Besonderheiten:
Es muss stets der Einzelfall berücksichtigt werden. Dokumentieren Sie deshalb systematisch alle relevanten Einkommensnachweise und Unterlagen aus dem laufenden Unterhaltsverfahren. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen zu wenig Unterhalt zugestanden wird oder eine Neuberechnung erforderlich ist.
Praktischer Tipp:
Fordern Sie per Einwurfeinschreiben vom anderen Elternteil Auskünfte über das Einkommen der letzten 12 Monate an – so erhalten Sie eine transparente Grundlage für die Berechnung.
2. Der Mangelfall: Wenn das Geld nicht reicht
- Definition des Mangelfalls:
Ein Mangelfall liegt vor, wenn das tatsächliche Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um den vollen Unterhaltsanspruch zu decken, ohne dabei den gesetzlich garantierten Selbstbehalt zu unterschreiten. - Ihre Chance auf höhere Zahlungen:
Für Sie als Unterhaltsempfängerin heißt das: Ist das Einkommen zu knapp bemessen, werden erste die Ansprüche der minderjährigen Kinder bedient. Lassen Sie sich jedoch – gerade wenn Ihre Berechnungen ergeben, dass Ihr Anspruch aufgrund eines Mangelfalls gemindert wird – nicht unter Wert abfinden. Es gilt, den vollen Bedarf geltend zu machen, da der Mindestbedarf der Kinder, etwa basierend auf der aktuellen Regelbetrag-Verordnung, einen festen Anspruch begründet.
Spannender Hinweis:
„Viele wissen nicht: Es kann auch eine fiktive Anrechnung des Einkommens erfolgen wenn Mann oder Frau mehr arbeiten könnte! Sich vor seiner Pflicht „verstecken“ ist im Mangelfalls also schwer…
3. Der Wohnvorteil: Ein unterschätzter Faktor
- Was ist der Wohnvorteil?
Der Wohnvorteil entsteht, wenn ein Elternteil mietfrei oder in einer eigenen Immobilie wohnt. - Einfluss auf die Unterhaltsberechnung:
Wird der Wohnvorteil des barunterhaltspflichtigen Elternteils zugerechnet, erhöht sich dessen fiktives Einkommen. Für Sie als unterhaltsempfangende Partei kann dies negativ wirken, da dadurch Ihr Unterhaltsanspruch relativ gemindert wird. - Ihr Argumentationsansatz:
Argumentieren Sie, dass – insbesondere wenn der betreuende Elternteil (also Sie) die Kinder versorgt – der Wohnvorteil des anderen Elternteils nicht zu Ihren Ungunsten in die Berechnung einfließen darf. Verweisen Sie auf zuletzt ergangene Beschlüsse, wonach der Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil nicht auf den zu zahlenden baren Unterhalt angerechnet wird.
Praxisrelevanter Tipp:
Prüfen Sie genau, ob der fiktive Zuschlag aufgrund des Wohnvorteils korrekt ermittelt wurde. Sollten hier Unstimmigkeiten vorliegen, können Sie mit detaillierten Belegen eine höhere Unterhaltszahlung durchsetzen.
4. Weitere fiktive Anrechnungen: Vorsicht vor versteckten Belastungen
- Fiktives bzw. unterstelltes Einkommen:
Es kommt häufig vor, dass der Unterhaltspflichtige ein theoretisch höheres Einkommen zu verantworten hat, als er tatsächlich erzielt. - Arbeitslosigkeit und Ertragskraft:
Auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit kann durch die Heranziehung eines fiktiven Einkommens der Unterhaltsanspruch erhöht werden. - Versteckte Belastungen:
Ebenso werden unter Umständen Schulden oder zusätzliche Aufwendungen, die möglicherweise nicht zugerechnet werden sollten, in die Berechnung einbezogen.
Beispielhafte Formulierung:
„Wenn ein höheres Einkommen vorhanden sein sollte obwohl der „tatsächliche“ Verdienst niedriger ist, müssen Sie die Berechnungsgrundlage kritisch hinterfragen und gegebenenfalls nachfragen. Manchmal rechnen sich Schuldner auch „arm“ insbesondere in der Selbstständigkeit.
5. Wie können Sie sich wehren? Ihre Rechte als Unterhaltsempfängerin
- Auskunftsanspruch geltend machen:
Setzen Sie per Einwurfeinschreiben den Unterhaltspflichtigen in der Pflicht, vollständige Auskünfte über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse der letzten 12 Monate, den Stand seiner Ausbildung und weitere relevante Unterlagen zu erteilen. - Abänderungsverfahren prüfen:
Weisen Sie darauf hin, dass bei Vorliegen eines älteren Unterhaltstitels ein Abänderungsverfahren gemäss § 323 ZPO erforderlich sein kann, sofern sich die Verhältnisse geändert haben. - Verhandlungstaktik:
Beginnen Sie in Verhandlungen nicht mit überhöhten Forderungen aber eben mit realistischen Forderungen und erinnern Sie an die Kosten bei einem gerichtlichen Streit, um dem Unterhaltspflichtigen den Druck aufzubauen, seine tatsächlichen finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Zweifel an seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit oder dem Willen dazu bestehen. - „Mit den richtigen Schritten und der konsequenten Durchsetzung Ihrer Auskunftsansprüche können Sie dafür sorgen, dass Ihnen der volle Unterhaltsanspruch zusteht – auch wenn bestehende Berechnungsmodelle Ihren Anspruch bisher gemindert haben sollten.“
Fazit: Ihr Recht auf mehr Unterhaltszahlungen
Unterhaltsberechnungen sind komplex und hängen von zahlreichen Einflussfaktoren ab – von Mangelfällen über den Wohnvorteil bis hin zu fiktiven Anrechnungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, aktiv Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Sie müssen sich nicht mit einer unzureichenden Zahlung abfinden, sondern können durch gezielte Forderungen und strikte Auskunftseinholung eine Neuberechnung erreichen.
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Disclaimer:
Ich hoffe der Artikel hat Ihnen einen ersten Überblick geben können. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder inhaltliche Aktualität und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.