Post von der ZPÜ: Der Rat vom Anwalt!
Wenn Sie ein ZPÜ-Schreiben erhalten, handeln Sie zügig, aber überlegt. Voreilige Handlungen können teuer werden.
Schritt 1: Fristen beachten, aber nicht überstürzt handeln!
Die von der ZPÜ gesetzten Fristen sind ernst zu nehmen, insbesondere wegen der drohenden Strafzuschläge (doppelter Vergütungssatz). Reagieren Sie, aber unterschreiben oder zahlen Sie nichts ohne genaue Prüfung durch einen erfahrenen und einschlägig spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin!
Schritt 2: Keine vorschnelle Auskunft ohne Prüfung durch den Anwalt!
Eine falsche oder unvollständige Auskunft kann zur Forderung des doppelten Vergütungssatzes führen. Eine zu weite Auskunft kann Sie ebenfalls teuer zu stehen kommen! Es genau geprüft und entschieden werden, ob und welche Auskunft Sie erteilen müssen. Bestimmte Geräte können von der Auskunftspflicht ausgenommen sein.
Schritt 3: Anwaltliche Analyse des Produktportfolios.
Ein spezialisierter Anwalt, der auch die technische und kaufmännische Seite ihre Unternehmens kennt, kann klären, welche Ihrer Produkte wirklich unter die ZPÜ-Abgabepflicht fallen. Nicht alle Geräte abgabepflichtig! Oft gibt es Ausnahmen oder die Geräte fallen nicht unter die komplizierten Tarifdefinitionen.
Schritt 4: Zahlungsstrategie mit Anwalt festlegen
Die Zahlung der geforderten Vergütung sollte gut überlegt sein. Da viele Tarife angreifbar sind, ist eine Zahlung nicht immer kaufmännisch sinnvoll. Die Höhe vieler Tarife der ZPÜ ist weiterhin umstritten. Ob für Business-Geräte überhaupt eine Vergütung geschuldet ist, ist ebenfalls noch nicht klar! Im Falle einer Nichtzahlung müssen aber ggf. Rückstellungen nach § 249 HGB gebildet werden.
Schritt 5: Unverzüglich einen spezialisierten Anwalt für ZPÜ-Recht kontaktieren!
Die ZPÜ ist ein hartnäckiger Gegner. Sie agiert nicht wie ein normaler Geschäftspartner, sondern setzt ihre Forderungen oft kompromisslos und notfalls durch alle Instanzen gerichtlich durch – selbst bei Kleinstbeträgen! Nur ein Anwalt, der die Taktiken der ZPÜ kennt, kann Ihre Interessen wirksam vertreten. Lassen Sie sich daher von einem erfahrenen und einschlägig spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten!