Kommerzielle Zusammenarbeit
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Das deutsche Bundeskabinett genehmigte das Steuerreformgesetz von 2025, das Maßnahmen zur Reduzierung der Bürokratie und den Prozess der Vereinfachung der Unternehmensbürokratie, insbesondere im Importsektor, umfasst.
Eliminierung der Doppelarbeit: Ein praktisches Beispiel
Derzeit importieren deutsche Online -Einzelhändler, die Waren von außerhalb der EU importieren, wie z. B. China, doppelte administrative Belastungen. Wenn beispielsweise die Waren in den Hafen von Rotterdam versendet werden, muss der Einzelhändler die Zollerklärungen mit den niederländischen Behörden abschließen und die deutsche Mehrwertsteuererklärung separat verarbeiten.
Ab 2026 wird dieser Prozess optimiert. In einem neuen System, das als Centralized Clearance (CCI) bekannt ist, fungieren die Zollerklärungen in einem anderen EU -Land automatisch als deutsche Mehrwertsteuererklärungen. Einzelhändler dürfen nur in das nationale Zollamt des Landes ihrer Einrichtung beteiligt sein.
Wichtige Änderungen sind:
- Steuerbewertungen werden standardmäßig ausgegeben.
- Selbst wenn die Zollerklärung in einem anderen EU -Land abgenommen wird, findet die Mehrwertsteuer am Präsentationsort in Deutschland statt.
- Das Haupt Zollbüro des Einzelhändlers des Büros erledigt alle Schritte.
- Die Zollerklärung in Übersee erfüllt automatisch die Anforderungen an die deutschen Mehrwertsteuererklärungen und beseitigt die Notwendigkeit einer Einreichung von Doppelarbeit.
Diese Reformen zielen darauf ab, den Importprozess zu vereinfachen, das Managementbelastung zu reduzieren und die Effizienz von Unternehmen zu erhöhen, die im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU tätig sind.
Autor:

YVONNE BACHMANN – Yvonne stellt rechtliche Klärung in komplexen Fragen wie Warnungen, EU -Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen vor. Weitere von ihrem Schreiben finden Sie unter https://www.onlinehaendler-news.de/
Der Artikel wurde ursprünglich am 11. September 2025 auf Deutsch veröffentlicht.
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