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    Home » Zins- und Rückzahlungen ausgesetzt – droht der Totalverlust?
    Rechtsformen

    Zins- und Rückzahlungen ausgesetzt – droht der Totalverlust?

    adminBy adminJuli 1, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Erneut eine Hiobsbotschaft für ProReal-Anleger der One Group GmbH: Mehrere Projekte, darunter die ProReal Private Serie und ProReal Deutschland 7, verschieben Zins- und Rückzahlungen massiv, teils bis 2026. Dies ist ein ernstes Warnsignal, denn frühere ProReal-Produkte wie ProReal Europa 9 und 10 endeten für Anleger mit fast vollständigem Kapitalverlust. Betroffene sollten jetzt handeln.

    Finanzielle Engpässe bei One Group und alarmierende Parallelen

    Die One Group begründet die Aussetzungen mit der anhaltend angespannten Lage am Immobilien- und Finanzierungsmarkt. Geplante Projektverkäufe verzögern sich, was zu massiver Liquiditätsknappheit führt. Für Sie als Anleger bedeutet das: Ihr Kapital ist auf unbestimmte Zeit gebunden, und erwartete Einnahmen bleiben aus.

    Die Situation erinnert beunruhigend an die gescheiterten ProReal Europa 9 und 10. Damals verloren Anleger rund 95 % ihres Kapitals. Auch bei den ProReal Private- Gesellschaften flossen Gelder über eine undurchsichtig agierende Zwischengesellschaft, die SC Finance Three GmbH. Diese agiert intransparent. Ihre kürzliche Sitzverlegung schürt zusätzlich Zweifel an der Sicherheit der Investitionen. 

    Ob Insolvenz oder StaRUG-Verfahren (außerinsolvenzrechtliche Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren) – für Anleger drohen erhebliche Verluste.

    Die Nachrangklausel: Ein verstecktes Risiko

    Ein besonders kritischer Punkt ist die sogenannte Nachrangklausel in vielen Anlageverträgen. Sie regelt, dass Ihre Forderungen als Anleger nachrangig gegenüber anderen Gläubigern sind. Das heißt: Eine Rückzahlung kann verweigert werden, falls dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen würde. In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn Geld vorhanden wäre, könnten Sie Ihre Einlage möglicherweise nicht zurückerhalten.

    Ein Vorteil für Sie als Anleger: Solche Klauseln sind rechtlich nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Wurden sie nicht klar und verständlich erklärt, sind sie häufig angreifbar. Genau hier liegen Ihre Chancen für rechtliche Schritte und mögliche Rückforderungen.

    JACKWERTH Rechtsanwälte helfen ProReal-Anlegern

    Wenn Sie von ausbleibenden Rückzahlungen oder Zinsstundungen betroffen sind, sollte keine Zeit verloren gehen. JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen für Sie mögliche Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung oder die Prospekthaftung, falls der Verkaufsprospekt unzureichende Informationen enthielt, wie etwa eine unwirksame Nachrangklausel. 

    Kontaktieren Sie uns einfach:

    • Telefon: 0551/ 29 17 62 20

    • E-Mail: kanzlei@ra-jackwerth.de

    • Vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

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