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    Home » Zertifizierungspflicht für KI-Tools auf OnlyFans, TikTok & Co.?
    Rechtsformen

    Zertifizierungspflicht für KI-Tools auf OnlyFans, TikTok & Co.?

    adminBy adminJuli 1, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Der neue EU AI Act betrifft nicht nur Konzerne – auch Creator und Plattformbetreiber, die KI-Tools einsetzen, müssen handeln. Ob bei Contentfilter, Chatbot, Altersverifikation oder personalisierter Werbung: Wer KI nutzt, unterliegt ab 2025 strengen Pflichten.

    Wer ist betroffen?

    Alle, die KI-Systeme in der EU einsetzen, vertreiben oder integrieren – also:

    • OnlyFans-Modelle mit automatisierten Chatbots

    • Creator mit personalisiertem AI-Marketing (z. B. Deepfake-Stimme, GPT-generierte Inhalte)

    • Plattformen mit Altersprüfung oder biometrischer Verifikation

    • Agenturen, die Scoring- oder KI-Funktionen an Creator vermarkten

    Schon die Nutzung von Tools wie GPT-4, automatisierter Abo-Steuerung oder KI-generierter Fan-Kommunikationkann genügen.

    Was gilt als Hochrisiko-KI?

    Laut AI Act sind insbesondere diese KI-Funktionen risikobehaftet und unterliegen einer Zertifizierungspflicht:

    • Bewerberauswahl und Creator-Scoring durch Agenturen

    • Kreditscoring und Zahlungsfähigkeit bei Fan-Plattformen

    • Biometrische Alters- oder Identitätsprüfung (z. B. Ausweis-Uploads)

    • Systeme mit Einfluss auf Bildung, soziale Teilhabe oder Justiz

    Solche KI-Systeme müssen vorab registriert, dokumentiert und konformitätsgeprüft werden.

    Was müssen Creator und Plattformen tun?

    • Technische Dokumentation der KI-Anwendung

    • Risikomanagement und regelmäßige Prüfungen

    • Transparente Hinweise für User (z. B. „dieser Chat ist KI-gesteuert“)

    • Eintragung der KI-Tools in eine EU-weite Datenbank

    Besonders gefährdet sind Creator, die ohne Prüfung auf Drittanbieter-Tools setzen (z. B. White-Label-Chatbots, Scoring-Plattformen oder OnlyFans-Manager-Apps mit KI-Komponenten).

    Was droht bei Verstößen?

    • Bußgelder bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes

    • Verbot der KI-Nutzung und Sperrung des Produkts

    • Haftung der Geschäftsleitung bei Organisationversagen (§ 43 GmbHG, § 93 AktG)

    Was Sie jetzt tun sollten

    • Prüfen Sie, ob Ihre Systeme KI-Elemente enthalten

    • Klassifizieren Sie Tools, Chatfunktionen oder Scoring-Dienste

    • Sorgen Sie für Dokumentation und rechtssichere Einbindung

    • Handeln Sie vor dem Marktstart neuer KI-Funktionen – nicht erst im Nachhinein

    Frühzeitige Compliance spart Bußgelder und schützt Ihre Plattform oder Creator-Tätigkeit vor regulatorischem Stillstand.

    Rechtliche Beratung zu KI & Plattformmodellen:

    📍 HORTMANN LAW
    Neue Rothofstraße 13–19, 60313 Frankfurt am Main
    📧 mhortmann@hortmannlaw.com



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