Viele Verbraucher berichten derzeit von Zahlungsaufforderungen, die sie von der Uniscore GmbH im Auftrag der Belfour Financial Services LLC erhalten haben. Gegenstand dieser Forderungen ist regelmäßig eine angeblich offene Gebühr im Zusammenhang mit der sogenannten Precard Gold.
Tätigkeitsfeld der Belfour Financial Services LLC
Die Belfour Financial Services LLC bietet nach eigenen Angaben Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Prepaid-Kreditkarten an, insbesondere unter der Bezeichnung Precard Gold. Hierbei handelt es sich um eine Prepaid-Kreditkarte, die es Kunden ermöglichen soll, Zahlungen unabhängig von einer Bonitätsprüfung durchzuführen. Die Karte wird insbesondere online angeboten und teilweise im Rahmen von Werbeanzeigen oder E-Mail-Werbung beworben, welche eine schnelle und unkomplizierte Beantragung in Aussicht stellen.
Worum handelt es sich bei der Forderung?
Die Forderung, die über die Uniscore GmbH geltend gemacht wird, betrifft in der Regel eine Jahresgebühr oder eine Bereitstellungsgebühr für die Ausstellung und Verwaltung der Precard Gold. Die Beträge liegen oft im Bereich zwischen 90 und 150 Euro. Teilweise werden zusätzlich Mahngebühren und Kosten für die Beauftragung des Inkassounternehmens erhoben, wodurch sich der Gesamtbetrag deutlich erhöhen kann.
Betroffene berichten häufig, dass sie keine aktive Nutzung der Precard Gold vorgenommen oder die Karte nicht einmal erhalten haben. Die Forderungen basieren dennoch auf der Annahme, dass durch die Antragstellung oder Registrierung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen sei.
Prüfung der Berechtigung der Forderung
Ob die Forderung rechtlich wirksam ist, hängt von den konkreten Umständen des Vertragsschlusses ab. Insbesondere ist zu prüfen, ob der betroffenen Person die Kostenpflicht der Precard Gold transparent und eindeutig vor Augen geführt wurde und ob tatsächlich ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist. Sollte keine eindeutige Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Vertrag erfolgt sein, kann die Forderung unter Umständen unberechtigt sein.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.