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    Home » Zahlungsaufforderung durch dpa Picture-Alliance GmbH wegen Bildnutzung auf Social Media – So reagieren Sie richtig
    Rechtsformen

    Zahlungsaufforderung durch dpa Picture-Alliance GmbH wegen Bildnutzung auf Social Media – So reagieren Sie richtig

    adminBy adminJuli 2, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Sie haben ein Schreiben der Kanzlei ksp Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten? Wir helfen schnell und kompetent – bundesweit.

    Aktuell versendet die Kanzlei ksp Rechtsanwälte im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH Forderungsschreiben wegen der angeblich unrechtmäßigen Verwendung von Fotos auf Social Media. Im Fokus steht ein Lichtbild, das auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen ohne entsprechende Lizenz genutzt worden sein soll. Eine Abmahnung im rechtlichen Sinne liegt nicht vor, jedoch wird ein nicht unerheblicher Geldbetrag eingefordert.

    Das Forderungsschreiben enthält unter anderem:

    • 950,00 € Schadensersatz gemäß MFM-Tabelle (Lizenzanalogie)

    • 85,00 € Dokumentationskosten für die Beweissicherung

    • Zinsen ab dem 24.12.2023

    • Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von über 140 €

    Die Summe beläuft sich auf 1.350,08 €, zahlbar bis zum 14.07.2025.


    Keine rechtliche Abmahnung – dennoch ernst zu nehmen

    Auch wenn es sich nicht um eine formale Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung handelt, ist das Forderungsschreiben nicht ungefährlich: Wer vorschnell zahlt, kann unter Umständen ein Anerkenntnis abgeben, das bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen nachteilig wirkt.


    Unsere Kanzlei prüft solche Schreiben täglich

    Die Kanzlei Heidicker ist auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert und bearbeitet laufend Fälle mit vergleichbaren Forderungen von Bildagenturen wie dpa Picture-Alliance, Getty Images, imago und weiteren.

    Unsere anwaltliche Prüfung klärt insbesondere:

    • Besteht tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung?

    • Ist die Höhe der geforderten Lizenzgebühr angemessen?

    • Sind Zinsen und Nebenkosten korrekt berechnet?

    • Besteht Handlungsbedarf oder können Forderungen abgewehrt werden?


    Wichtiger Hinweis: Nicht vorschnell zahlen oder antworten

    Zahlen Sie nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung. Vermeiden Sie eigene Stellungnahmen gegenüber der Kanzlei – diese könnten als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen zumindest eine Reduzierung oder gütliche Einigung möglich ist.


    Kostenlose Ersteinschätzung – bundesweit

    Wenn Sie ein solches Forderungsschreiben erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an – diskret, schnell und rechtlich fundiert.

    📞 Telefon: 02307 / 17062
    📧 E-Mail: ra@kanzlei-heidicker.de

    Wir vertreten Sie bundesweit – kompetent, effizient und mit klarem Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.




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