Auf der Nordtangente in Würzburg wird stadteinwärts, in Höhe der Psychiatrie, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überwacht. Die Kontrolle erfolgt durch die Bußgeldstelle Würzburg. Wegen des sensiblen Bereichs und der innerstädtischen Lage wird die Geschwindigkeit hier besonders häufig überprüft. Zum Einsatz kommt ein mobiles Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed.
Funktionsweise und typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
Das Messgerät PoliScan Speed arbeitet mit einer speziellen Lasertechnik. Laserimpulse werden über eine Strecke von etwa 75 Metern ausgesandt. Fahrzeuge, die diesen Bereich passieren, reflektieren die Impulse zurück zum Messsensor. Aus der gemessenen Zeit und dem zurückgelegten Weg errechnet das Gerät die Geschwindigkeit.
Trotz moderner Technik treten bei diesem Messverfahren häufig Fehler auf. Aufgrund des langen Erfassungsbereichs kommt es oft zu einer ungewollten Auffächerung der Laserstrahlen. Dies verzerrt die Rückstrahlsignale und führt zu ungenauen Messergebnissen. Untersuchungen zeigen, dass rund die Hälfte aller PoliScan Speed-Messungen fehlerhaft sein kann.
Besonders problematisch ist es, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig den Messbereich durchfahren. In solchen Fällen ist die Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug oft nicht eindeutig möglich. Im Rahmen eines Einspruchs kann die Bußgeldstelle dann den erforderlichen sicheren Nachweis meist nicht führen.
Darüber hinaus muss das Messgerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits kleine Abweichungen können zu systematisch überhöhten Messwerten führen. Werden bei der Bedienung formale Fehler gemacht, etwa ein fehlender Schulungsnachweis der Messbeamten oder eine abgelaufene Geräteeichung, sind die Messungen rechtlich unverwertbar. In solchen Fällen kann die gesamte Messreihe für ungültig erklärt werden.
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Gerade bei dieser Messstelle bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit anerkannter Spezialist im Verkehrsrecht und kennt die Schwachstellen der PoliScan Speed-Messung genau. Mit Hilfe eines TÜV-zertifizierten Gutachtens lassen sich die Fehler im Verfahren oft eindeutig nachweisen, sodass Bußgeldbescheide erfolgreich angefochten werden können.
Kostenfreiheit bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen für Sie keinerlei Kosten – auch dann nicht, wenn Ihre Versicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht. Rechtsanwalt Junge macht eine vereinbarte Selbstbeteiligung im Erfolgsfall nicht geltend. Ein Einspruch ist für Sie damit völlig risikolos.
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Über das Kontaktformular bei anwalt.de kann schnell und unkompliziert Kontakt mit Rechtsanwalt Andreas Junge aufgenommen werden. Eine erste Einschätzung Ihres Falles ist dadurch zügig möglich.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
-
E-Mail: junge@jhb.legal
-
Telefon Kanzlei: 030 398 390 32
-
In dringenden Fällen (auch außerhalb der Bürozeiten): 0179 234 6907
Rechtsanwalt Andreas Junge steht für eine engagierte, kompetente und zielgerichtete Verteidigung – bundesweit und mit jahrzehntelanger Erfahrung im Verkehrsrecht.