Die Nachricht hat viele Motorradfans und Kunden kalt erwischt: Die Mellow Motorcycles GmbH, offizieller Triumph-Händler hat einen Insolvenzantrag gestellt. Wer bereits ein Motorrad bezahlt, aber noch nicht erhalten hat, steht nun vor wichtigen Fragen – und sollte schnell handeln.
Welche Rechte haben betroffene Käufer?
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Wer den Kaufpreis bereits bezahlt, aber das Motorrad nicht geliefert bekommen hat, ist sogenannter Insolvenzgläubiger.
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In der Regel müssen offene Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Das gilt auch für Anzahlungen oder sonstige Forderungen.
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Die Chancen, das Motorrad noch zu erhalten oder das Geld zurückzubekommen, sind oft gering, da die Insolvenzmasse meist nicht ausreicht, um alle Gläubiger vollständig zu befriedigen.
Was sollten Sie jetzt tun?
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Sichern Sie alle Unterlagen: Kaufvertrag, Zahlungsbelege, Korrespondenz.
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Melden Sie Ihre Forderung fristgerecht beim Insolvenzverwalter an, sobald dieser benannt ist.
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Wurde Ihr Vertrag nach Insolvenzreife geschlossen, so bestehen ggf. Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführung persönlich.
Fachanwalt für Insolvenzrecht: Ihr starker Partner
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Ihre individuelle Situation prüfen, Ihre Ansprüche rechtssicher anmelden und Sie im gesamten Verfahren kompetent begleiten. Gerade bei hohen Summen oder unklarer Rechtslage ist professionelle Unterstützung entscheidend.
Fazit: Lassen Sie sich nicht entmutigen, sondern handeln Sie zügig und informiert. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen und Sie vor weiteren Nachteilen zu schützen.