In den meisten Bundesländern zahlen Reisende bei Hotelübernachtungen örtliche Steuern. Ein aktuelles Gerichtsurteil in Bayern bestätigte jedoch, dass der südliche „Freistaat“ möglicherweise keine Hotelsteuern erheben kann.
Wenn Sie kürzlich in einem Hotel in Deutschland oder in vielen bei Touristen beliebten europäischen Städten übernachtet haben, zahlen Sie wahrscheinlich bereits Hotelsteuer.
Auch als Belegungs- oder Beherbergungssteuer oder „Bettensteuer“ bekannt (Bettensteuer) Auf Deutsch werden diese Steuern auf die Unterbringung in Hotels, Pensionen oder ähnlichen Touristenunterkünften erhoben und werden von Städten typischerweise zur Unterstützung der Infrastruktur und zur Förderung des Tourismus eingesetzt.
Diese Steuern betragen oft 5 bis 10 Prozent der Kosten eines Hotelaufenthalts. In den meisten Fällen müssen Sie den Artikel bei Ihrer Ankunft vor Ort in Ihrem Hotel abholen, er kann jedoch im Preis Ihrer Online-Reservierung enthalten sein.
In jedem Fall muss bei der Online-Buchung eines Aufenthalts der Betrag der zu zahlenden Steuer auf der Checkout-Seite deutlich angegeben werden. Für den Fall, dass Sie direkt zum Hotel kommen, hängen Hotels normalerweise irgendwo in der Lobby einen Steuerbescheid aus.
Durch die Gesetzesänderungen im letzten Jahr wurden diese Steuern jedoch im deutschen Bundesland Bayern illegal.
Interessanterweise vertritt der Bayerische Verfassungsgerichtshof in dieser Frage eine andere Position als das Bundesverfassungsgericht, das 2022 entschied, dass die Bettensteuer mit dem Grundgesetz des Landes vereinbar ist.
Nächtigungssteuer in Bayern verboten
Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hat die Rechtmäßigkeit der Landesentscheidung, die Erhebung der Hotelsteuer zu verbieten, faktisch bestätigt. Daher bleibt das Verbot der Hotelsteuer in Bayern vorerst bestehen.
Als erste Stadt Bayerns hat München Anfang 2023 eine Beherbergungssteuer für Hotelgäste eingeführt. Die bayerische Regierung reagierte jedoch mit der Verabschiedung eines Gesetzes, das Städten die Erhebung von Hotelsteuern untersagte.
Die Stadt München reichte daraufhin Klage gegen das staatliche Hotelsteuerverbot ein. Der Klage schlossen sich München die Städte Bamberg und Günzburg an.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun gegen die Städte entschieden und festgestellt, dass das Bettensteuerverbot der Landesbehörden rechtmäßig ist.
Die Stadt München schätzt, dass diese Steuer der Stadt jährlich Einnahmen in Höhe von rund 100 Millionen Euro beschert hätte.

Bäume mit Herbstblättern stehen am Kanal vor dem Schloss Nymphenburg in München. Foto: Photo Alliance/DPA | Sven Hoppe
Tatsächlich bedeutet das bayerische Hotelsteuerverbot für Besucher, dass die Gesamtkosten für einen Hotelaufenthalt in den betroffenen Städten immer noch etwas günstiger sind.
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Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter betonte: „Es ist selbstverständlich, dass die Gäste einen kleinen finanziellen Beitrag für die Stadt geleistet haben.“
Aber er fügte hinzu: „Auch wenn es einem nicht gefällt, muss man die Entscheidung des Gerichts akzeptieren.“
Allerdings dürften die Münchner nicht so schnell aufgeben. Die Budgets deutscher Städte waren in den letzten Jahren knapp, und München sieht in einer Hotelsteuer eine sinnvolle Möglichkeit, sein Budget zu erhöhen, ohne den Bewohnern zusätzliche Belastungen aufzuerlegen.
Stadtschatzmeister Christoph Frei deutete an, dass die Stadt gegen die Entscheidung Berufung beim höchsten Gericht des Landes einlegen könne.
„Das ist aus Sicht des Stadthaushalts keine gute Entscheidung“, sagte Frey und fügte hinzu: „Wir werden in den nächsten Wochen intensiv darüber nachdenken, welche Schritte wir unternehmen können …“
Wo wird die deutsche Hotelsteuer erhoben?
Die Hotelsteuer wird derzeit in allen anderen Bundesländern und in den anderen großen Städten Deutschlands erhoben, die die meisten Touristen anziehen, wie zum Beispiel Berlin, Hamburg und Köln.
Die Berliner Bettensteuer heißt City Tax und beträgt ab Anfang 2025 7,5 % des gesamten Zimmerpreises.
Die Übernachtungssteuer in Hamburg beträgt zwischen 50 Cent und 4 Euro (ohne Mehrwertsteuer) für Aufenthalte bis zu 200 Euro pro Nacht. Für jeden weiteren Betrag von 50 Euro pro Nacht erhöht sich die Steuer um 1 Euro.
In Köln beträgt die Steuer 5 % des gesamten Übernachtungspreises inklusive Mehrwertsteuer.
Ähnliche Steuern gibt es in vielen der größten Städte Europas. Amsterdam hat mit 12,5 % einen der höchsten Beherbergungssteuersätze aller Städte.
Vertreter der Hotel- und Tourismusbranche lehnen Hotelsteuern häufig ab. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bayern) begrüßte die Entscheidung des Gerichts und deutete an, dass die zusätzliche Steuer Gäste abschrecken und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt beeinträchtigen könnte.
In Berlin, Hamburg und Köln stieg die Zahl der Übernachtungen jedoch nach Einführung der Hotelsteuer jedes Jahr weiter an.
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