Immer häufiger berichten Betroffene von einer perfiden Betrugsmasche im Zusammenhang mit Online-Kleinanzeigen und dem Zahlungsdienstleister PayPal. Der Ablauf ist meist ähnlich: Eine vermeintlich seriöse Käuferin oder ein Käufer meldet sich auf eine Anzeige – etwa für ein gebrauchtes Produkt – und schlägt eine Zahlung über PayPal vor. Kurz darauf folgt eine täuschend echt wirkende E-Mail, angeblich von PayPal, mit der Bitte, einen „Zahlungseingang“ zu bestätigen. Ein Klick auf den enthaltenen Button führt zu einer Code-Eingabe oder angeblichen Verifizierung.
Was viele nicht sofort bemerken: Durch die Eingabe dieser Codes wird keine Zahlung empfangen – sondern im Gegenteil ausgelöst. Statt wie vereinbart 52 Euro zu erhalten, wird plötzlich ein hoher Betrag – etwa 690 Euro – vom eigenen PayPal-Konto angewiesen. Die Zahlung taucht in der Transaktionsübersicht auf, obwohl das eigene Bankkonto noch gar nicht belastet wurde. Versuche, über PayPal eine Rückbuchung oder Konfliktlösung zu erreichen, verlaufen oft frustrierend: Der Fall wird geschlossen, mit dem Hinweis, die Transaktion sei nach deren Prüfung „ordnungsgemäß“ erfolgt.
In der Praxis bedeutet das für viele: Sie stehen ohne Ware und mit einem erheblichen finanziellen Schaden da – und sehen sich einer Plattform gegenüber, die kaum Rückhalt bietet.
Was können Betroffene in diesem Fall tun?
Zunächst ist wichtig zu wissen: Es handelt sich hier um eine klassische Täuschungssituation, die rechtlich als Betrug (§ 263 StGB) zu werten ist. Auch wenn PayPal als Plattform die Zahlung zunächst als „korrekt“ einstuft, kann diese Einschätzung rechtlich angreifbar sein – insbesondere dann, wenn Sie nachweislich arglistig getäuscht wurden und keine bewusste Willenserklärung über den hohen Betrag abgegeben haben.
Betroffene sollten möglichst umgehend:
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Widerspruch gegen die Entscheidung von PayPal einlegen – sofern technisch möglich. Funktioniert der Button nicht, empfehlen wir, dies umgehend per E-Mail oder schriftlich unter Beweissicherung zu melden.
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Anzeige bei der Polizei erstatten – idealerweise mit allen verfügbaren Informationen (E-Mails, Screenshots, Kommunikationsverlauf).
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Die eigene Bank über den Vorfall informieren – auch wenn der Betrag noch nicht abgebucht wurde. Oft lässt sich so eine unrechtmäßige Belastung verhindern.
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Juristische Schritte einleiten, um gegen PayPal oder den Betrüger vorzugehen – insbesondere wenn die Konfliktlösung verweigert oder rechtswidrig abgewickelt wurde.
Was wir für Sie tun können
Unsere Kanzlei berät seit Jahren Mandantinnen und Mandanten, die durch PayPal-Transaktionen zu Schaden gekommen sind. Wir kennen die typischen Muster, wissen, wie PayPal auf Beschwerden reagiert – und wo die rechtlichen Angriffspunkte liegen. In Ihrem konkreten Fall prüfen wir unter anderem:
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Ob eine wirksame Willenserklärung überhaupt vorliegt
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Ob PayPal gegen eigene AGB oder gesetzliche Informationspflichten verstoßen hat
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Welche Ansprüche Sie gegenüber dem Betrüger oder PayPal geltend machen können
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Wie Sie gegebenenfalls die Rückbuchung über Ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister durchsetzen
Dabei übernehmen wir auch die gesamte Korrespondenz mit PayPal für Sie – sachlich, rechtlich fundiert und mit Nachdruck.
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Warten Sie nicht, bis der Betrag endgültig abgebucht ist oder Fristen verstreichen: Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos, schnell und unkompliziert. Buchen Sie Ihren Termin direkt online über unsere Website – wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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