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    Home » Wie viel Abfindung aktuell bei Kündigung?
    Rechtsformen

    Wie viel Abfindung aktuell bei Kündigung?

    adminBy adminJuni 11, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Viele Firmen in Deutschland stehen wirtschaftlich unter Druck. Um Kosten zu sparen, bauen sie Stellen ab – oft mit Kündigungen. Für Betroffene ist das nicht nur ein emotionaler, sondern auch ein finanzieller Einschnitt. Eine faire Abfindung kann dies zumindest etwas ausgleichen. Wann man Anspruch auf eine Abfindung hat und wie  hoch diese ausfallen kann, lesen Sie hier – und können Sie mit dem Abfindungsrechner berechnen.

    Wirtschaft schwächelt – Kündigungen drohen

    Die deutsche Wirtschaft schwächelt, und das trifft auch den Arbeitsmarkt. Viele Unternehmen – etwa in der Auto-, Chemie- oder Softwarebranche – müssen sparen. Das bedeutet oft: betriebsbedingte Kündigungen. Wenn Ihre Stelle in Gefahr ist, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Und das betrifft vor allem auch die Frage, wie es mit einer möglichen Abfindung aussieht.

    Wann bekommt man eine Abfindung?

    Viele Menschen glauben, dass eine Kündigung automatisch eine Abfindung mit sich bringt. Das ist rechtlich so nicht ganz richtig. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Trotzdem zahlen Arbeitgeber oft freiwillig – besonders, wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung mit unklarer Wirksamkeit wehrt.

    Wann gibt es eine “gesetzliche” Abfindung?

    In Ausnahmefällen gibt es eine klar gesetzlich geregelten Abfindungsanspruch, beispielsweise in folgenden Konstellationen: 

    • Betriebsbedingte Kündigung mit Hinweis: Wenn der Arbeitgeber in der Kündigung auf die Abfindung hinweist, haben Arbeitnehmer oft Anspruch auf 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

    • Urteil des Arbeitsgerichts: Wenn das Gericht die Kündigung zwar für unwirksam hält, aber das Arbeitsverhältnis trotzdem für unzumutbar erklärt, kann es eine Abfindung zusprechen.

    • Sozialplan, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Hier können ebenfalls Ansprüche geregelt sein.

    • Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag: Manchmal gibt es vertraglich festgelegte Abfindungen.

    Oft geht es (nur) über eine Verhandlungslösung

    Auch ohne gesetzlichen Anspruch zahlen Arbeitgeber oft eine Abfindung – besonders, wenn bereits eine Klage eingelegt wurde. Das Risiko, vor Gericht zu verlieren, ist hoch. Dann müsste das Unternehmen rückwirkend Gehalt zahlen (Stichwort: Verzugslohn). Um das zu vermeiden, einigen sich viele Arbeitgeber lieber außergerichtlich – mit einer Abfindung.

    Nur wenn die Kündigung absolut wasserdicht ist – z.B. in der Probezeit – gibt es meist keine Abfindung.

    Wie berechne ich meine Abfindung?

    Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Ein grober Richtwert lautet:

              Faktor × Monatsgehalt × Jahre im Betrieb

    Beispiel: Sie verdienen 6.000 € monatlich und waren 12 Jahre angestellt. Mit einem Faktor von 1,2 ergibt das:

    1,2 × 6.000 € × 12 = 86.400 €

    Drei Dinge sind dabei wichtig:

    • Faktor: Meist zwischen 0,75 und 1,5 – abhängig vom Alter, der Branche oder rechtlicher Lage.

    • Monatsgehalt: Bruttogehalt inkl. Boni, Sonderzahlungen, Überstunden.

    • Betriebszugehörigkeit: Auch Elternzeit oder Teilzeit zählen mit.

    Was kann die Abfindung noch erhöhen?

    Mehr Geld ist möglich, wenn:

    • Besonderer Kündigungsschutz besteht (z. B. bei Schwangeren, Schwerbehinderten oder Betriebsräten).

    • Klage eingereicht wird – und zwar innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung!

    • Gut verhandelt wird – durch Sie oder durch einen erfahrenen Anwalt.


    💡 Tipp: Der Abfindungsrechner von AbfindungsHero hilft bei der ersten Schätzung.


    Auch andere Ansprüche erhöhen unterm Strich Ihre „Abfindung“ – z. B. offene Boni, nicht gezahlte Überstunden, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, oder Gehalt bei Freistellung. Diese Posten sollten unbedingt mit geprüft werden.

    Abfindung steuerlich optimieren

    Abfindungen sind zwar steuerpflichtig, aber oft sozialversicherungsfrei. Das heißt aber vor allem: Ein großer Teil der Abfindung kann ans Finanzamt gehen. Es gibt aber Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken:

    • Fünftelregelung (§ 34 EStG): Diese Methode verteilt die Steuerlast auf mehrere Jahre. Achtung: Ab 2025 muss man sie aktiv beantragen.

    • Auszahlung strecken: Abfindung über mehrere Jahre auszahlen lassen kann helfen – muss aber vorher durchgerechnet werden.

    • Betriebliche Altersvorsorge: Teile der Abfindung können steuerfrei umgewandelt werden.

    Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Steuerberater oder Fachanwalt kann hier Klarheit bringen.


    Wichtig: Steuerliche Aspekte sollten unbedingt vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs mit einem spezialisierten Anwalt oder Steuerberater besprochen werden.


    Fazit: Abfindung sichern und optimieren

    Eine Kündigung ist oft ein harter Einschnitt. Doch wer gut informiert ist, kann finanziell das Beste daraus machen. Wichtig ist, nach einer Kündigung die richtigen Schritte zu ergreifen.

    Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, das Optimum herauszuholen – und auch sonstige Ansprüche nicht zu vergessen. Bei AbfindungsHero finden Sie juristische Unterstützung und können ein kostenloses Erstgespräch nutzen, um Ihre Chancen zu klären.

    🔎 Weiterführende Informationen



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