Sie wollen ein Abo kündigen und suchen dafür einen schnellen und einfachen Weg? Das Angebot von abostopper.de scheint dafür wie gemacht. Leider kommt für viele Verbraucher ein böses Erwachen, wenn sie feststellen, dass die Kündigung über die Plattform 33,00 € kosten soll.
Ist die Forderung berechtigt?
Grundsätzlich ist es verständlich und üblich, dass ein Unternehmen eine Dienstleistung nicht kostenlos anbietet. Auch andere Anbieter wie aboalarm.de oder volders.de erheben ein Entgelt für die erbrachten Leistungen. Allerdings nur einen Bruchteil dessen was abostopper.de verlangt.
Ein Vertrag kann auch online zustande kommen. Voraussetzung für einen online geschlossenen Vertrag ist, dass er der sogenannten „Buttonlösung“ entspricht, also der letzte Button eine eindeutige Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist (§ 312j Absatz 4, 3 BGB). Die Beschriftung „Kündigung abschicken (zahlungspflichtig)“ dürfte diesen Anforderungen entsprechen.
Der geforderte Preis in Höhe von 33,00 € liegt zwar deutlich über den Preisen konkurrierender Kündigungsanbieter, wegen Wucher unwirksam ist ein Vertrag aber nur, wenn zum überhöhten Preis auch die Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche kommt. Das ist regelmäßig nicht der Fall.
Grundsätzlich können Sie also davon ausgehen, dass die Forderung berechtigt ist.
So reagieren Sie richtig:
Zum Glück arbeitet der Anbieter der Seite Abostopper.de schlampig. Die Widerrufsbelehrung ist (Stand 12.05.2025) eklatant fehlerhaft. Auch wenn man Ihnen etwas anderes einreden möchte: Ihnen steht ein Widerrufsrecht zu. Wird keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt, läuft die Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage. Nutzen Sie diese Möglichkeit unbedingt rechtzeitig! Wenn Sie das Widerrufsrecht erst vor Gericht nutzen, ist es meist schon zu spät.
Rechtliche Einordnung
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet hätten. Sie können rechtlich nicht auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen nur vorzeitig erlöschen (also vor Ablauf der 14 Tage). Dazu muss:
* der Dienstleister die Dienstleistung vollständig erbracht haben und
* der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Dienstleister mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
* der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt haben, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Dienstleister erlischt,
Wenn Sie innerhalb weniger Minuten oder Stunden den Widerruf erklären, ist die Dienstleistung in der Regel noch nicht vollständig erbracht, weil die Briefe dann in der Regel noch nicht versendet worden sein dürften. Dass die Leistung vollständig erbracht wurde bevor der Widerruf bei abostopper.de eingegangen ist, muss im Zweifelsfall abostopper.de beweisen.
Die Formulierung „Ich möchte so schnell wie möglich versenden und verzichte daher auf mein gestzliches Wiederrufsrecht gemäß den aktuellen Verbrauchergesetzgebung.“ ist weder eine Zustimmung zur Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist noch eine ordnungsgemäße Belehrung über das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung.
Das Widerrufsrecht ist also mangels einer richtigen Belehrung nicht vorzeitig erloschen.
Und da die Widerrufsbelehrung wirklich sehr viele Mängel hat, ist sie in der aktuellen Version (Version vom 12.05.2025 im Internet Archive) unwirksam. Damit läuft die Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.
Nutzen Sie diese Frist und senden Sie einen Widerruf an die Betreiber der Webseite.
Widerruf richtig versenden
Ein Widerruf per Mail ist formwirksam und der schnellste Weg. Dass und wann Ihr Widerruf die Gegenseite erreicht hat, müssen jedoch Sie beweisen.
Um auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt es sich daher unbedingt, beim Mailversand eine Lesebestätigung anzufordern und zusätzlich zum Mailversand ein Einwurf-Einschreiben an die Postadresse des Unternehmens zu senden. Bei der Deutschen Post kostet diese Zusatzleistung 2,35 € zusätzlich. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Einlieferungsbeleg auf. Drucken Sie nach erfolgter Zustellung die Sendungsverfolgung von der Seite der Deutschen Post aus.
Von Einschreiben mit Rückschein rate ich ab, da diese an den Absender zurückgeschickt werden, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder der Empfänger nicht anwesend ist und den Brief dann nicht rechtzeitig aus der Postfiliale abholt.
Musterschreiben
Folgendes Musterschreiben können Sie benutzen. Bitte beachten Sie, dass das Schreiben von Ihnen angepasst werden muss und keine anwaltliche Beratung ersetzt. Hier können Sie das Schreiben als Word-Dokument herunterladen. Ersetzen Sie:
* Die beiden Datumsangaben
* ggf. die geforderte Summe falls Sie mehrere Kündigungen über die Webseite veranlasst haben
* Ihren Namen am Ende des Schreibens
und senden Sie das Schreiben per Mail an kontakt@abostopper.de und per Post an die im Impressum genannte Adresse (Stand 12.05.2025: Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main)
vorab per Mail an kontakt@abostopper.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Mail vom __.__.202_ haben Sie eine Summe von 33,00 € von mir gefordert.
Ich erkläre hiermit den Widerruf des/der am __.__.202_ mit Ihnen geschlossenen Vertrags/Verträge zur Erstellung und zum Versand einer Kündigung.
Ich widerspreche der Forderung ausdrücklich und werde außergerichtlich keine Zahlung leisten. Sollten Sie an Ihrer Forderung festhalten, werden Sie hiermit ausdrücklich aufgefordert, diese gerichtlich geltend zu machen. Von weiteren außergerichtlichen Schreiben und Mahnungen bitte ich abzusehen.
Den mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrag über die Nutzung Ihrer Plattform abostopper.de kündige ich hiermit.
Sie werden hiermit aufgefordert, Auskunft gemäß Artikel 15 Absatz 1 DSGVO zu erteilen und mir Kopien meiner personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, Artikel 15 Absatz 3 DSGVO.
Der Verwendung meiner Daten zu Werbezwecken wird hiermit ausdrücklich widersprochen, Art. 21 DSGVO.
Sie werden hiermit zudem zur Löschung meiner personenbezogenen Daten aufgefordert. Dies selbstverständlich erst nach Erteilung der Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Was soll ich tun, wenn ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird?
Es ist durchaus damit zu rechnen, dass der Betreiber der Seite ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt.
Bleiben Sie ruhig. Wenn Sie vor der Einschaltung des Inkassounternehmens nachweislich dem Seitenbetreiber mitgeteilt haben, dass Sie außergerichtlich keine Zahlung leisten werden, ist die Einschaltung eines Anwalts oder Inkassounternehmens überflüssig und die anfallenden Kosten müssen daher von Ihnen in der Regel selbst dann nicht erstattet werden, wenn die Gegenseite die Zahlung der Vertragsgebühr erfolgreich gerichtlich durchsetzen könnte.
Wenn Sie der Forderung ausdrücklich widersprochen haben, darf auch keine Eintragung bei der Schufa erfolgen. Schon die bloße Drohung mit einer Schufa-Eintragung ist dann rechtswidrig und kann erfolgreich anwaltlich abgemahnt werden.
Senden Sie dem Inkassounternehmen eine Kopie des an den Seiteninhaber versendeten Schreibens. Lassen Sie sich auf keine Diskussion ein, reagieren Sie insbesondere nicht auf Anrufe des Inkassounternehmens. Um im Falle einer unberechtigten Schufa-Eintragung auch das Inkassounternehmen haftbar machen zu können, empfiehlt sich auch hier der Versand per Einwurf-Einschreiben mit:
* Einer Kopie des an abostopper.de versendeten Schreibens
* Einem kurzen Anschreiben, für das Sie das nachstehende Muster verwenden können:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom __.__.202_ erhalten Sie anbei in Kopie das an Ihren Auftraggeber gerichtete Schreiben. Bitte beachten Sie, dass der Forderung widersprochen wurde und keine außergerichtliche Zahlung erfolgen wird. Bitte verzichten Sie auf weitere Kontaktaufnahmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Vorname Nachname
Sollten Sie trotzdem mit einer Schufa-Eintragung bedroht werden, oder sogar eine negative Schufa-Eintragung feststellen, sollten Sie sich umgehend anwaltlichen Rat einholen. Haben Sie die vorstehenden Hinweise befolgt, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie die Verantwortlichen dafür tief in die Tasche greifen müssen. Gern gebe ich Ihnen dazu eine kostenlose Ersteinschätzung wenn Sie mir eine Mail an schufa@davidwirth.de senden.
Wie reagiere ich, wenn ich ein Schreiben von Gericht erhalte?
Es ist aufgrund der relativ geringen Forderung eher unwahrscheinlich aber möglich, dass man versuchen wird, die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Haben Sie gezeigt, dass Sie Ihre Rechte kennen, wird man Sie aber voraussichtlich ziehen lassen und nur versuchen, Sie mithilfe nervtötender Inkassounternehmen zur Zahlung zu bewegen.
Wenn Sie trotzdem einen gelben Brief von einem Gericht erhalten, wird dies ein gerichtlicher Mahnbescheid sein. Diesem müssen Sie innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt (das Zustelldatum ist auf dem Umschlag vermerkt) mithilfe des beigefügten Formulars widersprechen. Reagieren Sie nicht, müssen Sie den gesamten geforderten Betrag vollständig bezahlen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Mahnverfahren.
Ich habe bereits gezahlt. Kann ich das Geld zurückfordern?
Wenn Sie den geforderten Betrag bereits gezahlt haben, müssen Sie den Vertrag zuerst einmal widerrufen und den Betreiber der Webseite auffordern, den Betrag zu erstatten. Geben Sie dazu Ihre IBAN an und setzen Sie eine Zahlungsfrist. Spätestens 14 Tage nachdem Ihr Widerruf bei der Abostopper Pte. Ltd. eingegangen ist, muss Ihnen die Zahlung erstattet werden. Zu Nachweiszwecken empfehle ich auch hier den Versand per Einwurf-Einschreiben.
Erfolgt keine Erstattung innerhalb von 14 Tagen, können Sie den Betrag mit anwaltlicher Hilfe zurückverlangen. Kommen Sie dazu gern auf mich zu und senden Sie mir eine Mail an abostopper.de@davidwirth.de