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    Home » Wie man mit Verlusten an der Börse Steuern sparen kann
    Kleinunternehmen

    Wie man mit Verlusten an der Börse Steuern sparen kann

    adminBy adminJuli 26, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Stand: 26.07.2025 17:03 Uhr

    Beim Sparen oder bei der Fondsanlage erhoffen sich Verbraucher stets positive Erträge. Aber an der Börse können auch Verluste entstehen. Die kann man jedoch mit Gewinnen verrechnen – und damit Steuern sparen.

    Andreas Braun

    Auch Verluste bei der Geldanlage können nützlich sein. Nämlich dann, wenn man sie gegen entstandene Gewinne verrechnen kann. Dann werden nämlich keine Steuern auf die Gewinne fällig. Ansonsten greift der Fiskus bei Kapitalerträgen mit der Abgeltungssteuer zu.

    Erträge aus vielen Quellen möglich

    Zu diesen Kapitalerträgen gehören vor allem Zinsen, etwa aufs Tages- oder Festgeld, Dividenden, die bei Aktien, Fonds oder auch ETFs (Indexfonds) ausgeschüttet werden. Aber auch Kursgewinne, die bei diesen Wertpapieren nach einer zumeist längeren Haltedauer realisiert worden sind – also dann, wenn eine Aktie oder ein Fonds mit Gewinn verkauft wurde.

    Zugleich können etwa Fondssparerinnen oder -sparer aber auch Verluste bei solchen Wertpapieren erzielen, etwa wenn ein Fonds oder eine Aktie während eines Börsenrückgangs verkauft wurde oder schlicht die Erwartungen nicht erfüllt hat und die Fondsbesitzer die Reißleine ziehen. Verluste können auch aus mit Termingeschäften oder Währungsverkäufen entstehen.

    Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen

    Prinzipiell können Verluste mit entstandenen Gewinnen in einem Steuerjahr verrechnet werden. Allerdings gelten dabei bestimmte Regeln, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei Wiso-Steuer: „Es gibt eine entscheidende Einschränkung, und das betrifft die Verluste aus dem Verkauf von Aktien. So einen Verlust dürfen Sie nur mit dem Gewinn aus dem Verkauf von Aktien verrechnen.“ Ansonsten, so Reuß, gelte die Verlustverrechnung innerhalb von Kapitalerträgen, „das heißt, können Sie Verluste aus Kapitalerträgen mit allen anderen Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnen.“

    Dafür werden für jedes Konto zwei wesentliche so genannte „Verlustverrechnungstöpfe“ eingerichtet: einer speziell für Aktienkäufe und -verkäufe und einer für „sonstige“ Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder auch Fondsgewinne.

    Bank führt Verlustverrechnungstöpfe

    Wer also einen Aktienfonds mit Verlust verkauft, kann auch Zinserträge oder andere Kursgewinne damit ausgleichen. In aller Regel geschieht diese Zuordnung und Verrechnung direkt bei der eigenen Depotbank, erklärt Daniel Schaumann von der MGP Steuerberatung, denn die überprüft alle Transaktionen. „Dann wird im ersten Schritt geschaut: Habe ich nach einem Aktienverkauf denn bei der Bank noch Verluste in diesem Verlustverrechnungstopf? Und sofern dort Verluste enthalten sind, werden diese zunächst aufgebraucht.“ Sobald diese Verluste wieder bei Null sind, werden anschließend wieder Steuern von neu entstandenen Gewinnen abgezogen. „Die Bank ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen, also die Kapitalertragssteuer einzubehalten“, so Schaumann.

    Sind in einem Steuerjahr mehr Verluste als Gewinne entstanden, dann werden die übrigen Verluste von der Bank in den Verlustverrechnungstöpfen aufbewahrt und dann mit den Gewinnen in den folgenden Jahren verrechnet. Das funktioniert aber nur reibungslos, wenn Steuerpflichtige lediglich ein einzelnes Depot haben, auf dem Kapitalgewinne und -verluste miteinander verrechnet werden können.

    Verluste bei der Steuererklärung angeben

    „Wenn sie jetzt aber verschiedene Depots haben, also bei der Bank A erzielen sie einen Verlust, bei der Bank B haben sie einen Gewinn. Dann können sie das nur miteinander verrechnen, indem Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank A beantragen“, erklärt Steuerexperte Udo Reuß.

    Eine solche Verlustbescheinung bei weiteren Depots ist also bares Geld wert. Denn werden die Verluste nicht bescheinigt, dann können sie auch nicht mit den Gewinnen verrechnet werden, die bei einer anderen Bank erzielt wurden. Liegt die Verlustbescheinigung vor, dann können Steuerpflichtige sie in der Steuererklärung einsetzen, und zwar in der Anlage KAP, wo alle Kapitalertäge und -verluste eingetragen werden.

    Viel Mühe bei ausländischen Gewinnen und Verlusten

    Noch komplizierter wird es allerdings für Geldanleger, die Aktien oder Fonds auf Depots im Ausland kaufen und verkaufen. „Nicht jeder Anleger ist bei einem deutschen Broker, es sind ja viele mittlerweile auch international unterwegs“, sagt Steuerberater Daniel Schaumann. Manche von den größeren Instituten böten auch Bescheinigungen nach deutschem Muster an. „Aber es gibt eben auch viele kleinere Broker im Ausland, die das nicht tun. Und dann muss man selbst entsprechend die Gewinne und Verluste ermitteln.“

    Die Wahl und die Anzahl der Depots oder Sparkonten sollte also gut überlegt sein, vor allem im Ausland. Sonst wird die Erklärung von Gewinnen und die Verlustverrechnung beim Finanzamt ein mühseliger Drahtseilakt – der auch noch viel Geld kosten kann.



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