Immer häufiger melden sich Betroffene, die beim privaten Verkauf über Online-Kleinanzeigenportale Opfer eines perfiden PayPal-Betrugs geworden sind. Ein aktueller Fall zeigt exemplarisch, wie raffiniert Betrüger dabei vorgehen und wie hilflos sich Geschädigte fühlen, wenn selbst PayPal zu ihren Ungunsten entscheidet.
Ein Betroffener wollte über ein Kleinanzeigenportal privat einen Artikel verkaufen. Bereits beim ersten Versuch meldete sich ein vermeintlich interessierter Käufer, mit dem eine schnelle Einigung über den Preis erzielt wurde. Kurz darauf erhielt der Verkäufer eine Mail von PayPal: Angeblich habe er 998 Euro an eine unbekannte Person gesendet. Dabei hatte er gar keine Zahlung veranlasst – schon gar nicht in dieser Höhe.
Der Geschädigte reagierte sofort, wandte sich an PayPal und beantragte die Rückabwicklung der Transaktion. Doch PayPal prüfte den Fall und entschied, dass der Zahlungsvorgang rechtmäßig gewesen sei. Der Verkäufer bleibt auf dem Schaden sitzen – fast 1.000 Euro Verlust durch einen digitalen Betrug, bei dem der Zahlungsdienstleister trotz offenkundiger Manipulation nicht eingreift.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben PayPal-Geschädigte?
Solche Betrugsfälle nehmen deutlich zu, insbesondere im Zusammenhang mit privaten Verkäufen über Kleinanzeigenplattformen. Oft nutzen die Täter gefälschte E-Mails, Social-Engineering-Techniken oder Sicherheitslücken aus, um Zahlungen zu manipulieren.
Doch Betroffene sind dem nicht schutzlos ausgeliefert. Auch wenn PayPal die Zahlung zunächst als „korrekt“ einstuft, kann diese Entscheidung rechtlich überprüft werden. Es besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rückerstattung, insbesondere wenn:
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keine wirksame Autorisierung der Zahlung vorlag,
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eine Täuschung oder Manipulation durch Dritte nachweisbar ist,
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PayPal gegen eigene AGB oder gesetzliche Vorgaben verstoßen hat.
Zudem kann geprüft werden, ob gegebenenfalls ein Schadensersatzanspruch gegen die Täter oder Dritte besteht. Die Rechtslage ist komplex, aber aussichtsreich – vor allem, wenn schnell gehandelt wird und alle relevanten Unterlagen vorliegen.
Wie wir Ihnen helfen können
Unsere Kanzlei berät und unterstützt seit Jahren Mandantinnen und Mandanten, die durch PayPal-Zahlungen geschädigt wurden. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten, nehmen Einsicht in die PayPal-Kommunikation und setzen uns mit dem Zahlungsdienstleister auseinander – notfalls auch gerichtlich. Dabei achten wir stets auf ein sinnvolles Kosten-Nutzen-Verhältnis, insbesondere wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.
Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit PayPal, sichern Beweise und entwickeln eine auf Ihren Fall abgestimmte Strategie zur Rückholung des Geldes. Ziel ist es, Sie schnellstmöglich von der finanziellen Last zu befreien.
Lassen Sie sich kostenlos beraten
Zögern Sie nicht: Wenn auch Sie Opfer eines PayPal-Betrugs geworden sind, lassen Sie sich in einer kostenlosen telefonischen Erstberatung von uns informieren. Die Terminbuchung ist unkompliziert online möglich.
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