Wenn Sie Opfer einer Straftat sind – etwa durch Betrug, Diebstahl oder Sachbeschädigung – können Sie seit Februar 2025 Ihre Anzeige direkt online bei der Polizei NRW erstatten. Über die Internetwache („Online-Wache“) füllen Sie ein Formular aus, in dem Sie Ihre Personalien, den genauen Tatzeitpunkt und Ort sowie eine Beschreibung des Sachverhalts angeben. Auch Beweismittel wie Fotos, Quittungen oder Zeugendaten können Sie hochladen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen – Ihre Anzeige wird dann von der zuständigen Polizeidienststelle bearbeitet.
Sachverhalt verständlich erklärt
Beispiel: Sie haben bei einem Online-Kauf Ware erhalten, die beschädigt war oder sie wurde gar nicht geliefert – es handelt sich vermutlich um Betrug. Anstatt zur Polizeistation zu gehen, können Sie jetzt bequem von zu Hause aus online Strafanzeige erstatten. Sie geben dabei präzise an, was passiert ist (Wer? Wann? Wo? Wie?), laden relevante Beweisunterlagen hoch und erhalten eine Rückmeldung mit Aktennummer per E-Mail. Alles ohne Wartezeit, Papierkram oder Anfahrt .
Ein Hinweis: Bei sogenannten Antragsdelikten – etwa Körperverletzung, Beleidigung oder Sachbeschädigung – ist zusätzlich ein schriftlicher Strafantrag erforderlich. Für diese Fälle müssen Sie zu einer Dienststelle gehen oder zur Staatsanwaltschaft, um den Antrag zu stellen – online reicht die Anzeige allein nicht aus.
Ihre rechtlichen Möglichkeiten
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Anzeige erstatten: Die Online-Anzeige löst Ermittlungen aus und schützt Sie, indem die Strafverfolgungsbehörden tätig werden können.
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Strafverfolgung: Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Sachverhalt. Bei Antragsdelikten müssen Sie schnell handeln – der Strafantrag muss binnen drei Monaten gestellt werden.
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Opferrechte wahrnehmen: Sie haben Anspruch auf Information, Opferhilfe und Beratung während des Verfahrens. Sie können zu Vernehmungen eine Vertrauensperson mitbringen und im Einzelfall vertraulichen Umgang mit persönlichen Daten verlangen.
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Zivilrechtliche Ansprüche prüfen: Neben dem Strafverfahren können Sie Schadenersatz oder Rückerstattung zivilrechtlich geltend machen – etwa bei Betrug und unter den Voraussetzungen des Kaufrechts oder Leistungsstörung.
Wie unsere Kanzlei Sie unterstützt
• Kompetente Begleitung: Wir prüfen nach Ihrer Online-Anzeige, ob ein schriftlicher Strafantrag erforderlich ist, und übernehmen das für Sie.
• Opferrechtsberatung: Wir setzen Ihre Rechte im straf- und zivilrechtlichen Verfahren durch – z. B. Akteneinsicht, Zeugenschutz und Schadensersatz.
• Schadensregulierung: Wir helfen Ihnen professionell bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen gegenüber dem Täter oder über Ihre Versicherung.
• Prozessvertretung: Wenn notwendig, vertreten wir Sie vor Gericht – sowohl straf- als auch zivilrechtlich.
So kontaktieren Sie uns – kostenlos und unkompliziert
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Sie können online einen Termin buchen: wir rufen Sie zurück – ganz ohne Vorkosten für Sie. 📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da.
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