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    Home » Wie Dr. Smile Patienten im Stich lässt
    Rechtsformen

    Wie Dr. Smile Patienten im Stich lässt

    adminBy adminJuni 12, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Dr. Smile ist ein Unternehmen, welches einem auf den ersten Blick ein perfektes Angebot verspricht. „Dein perfektes Lächeln mit einer Zahnschiene vom Testsieger ab 33 € monatlich – unsichtbare Zahnschienen schenken Dir geradere Zähne“ und das sogar „in durchschnittlich 9 Monaten“. Doch was ist, wenn dieses Versprechen nicht eingehalten wird? Auf den Support von Dr. Smile ist in diesen Fällen jedenfalls nicht Verlass. Wir berichten über das standardisierte und grob fehlerhafte Vorgehen von Dr. Smile und zeigen auf, welche Möglichkeiten Sie haben, auf kostengünstigem Wege doch noch an Ihr „perfektes Lächeln“ zu gelangen.


    Wie geht Dr. Smile vor?

    Der Behandlungsablauf bei Dr. Smile ist hoch standardisiert und läuft daher nahezu immer gleich ab: Sie werden gebeten einen kostenlosen Infotermin in einer der „Partner-Praxen“ von Dr. Smile für eine Erstberatung zu vereinbaren. Dort wird nach einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin von Dr. Smile ein 3-D Scan angefertigt. Bald darauf werden Ihnen die Schienen zugeschickt und die eigentliche Behandlung kann losgehen. Die Schienen müssen in regelmäßigen Abständen von Ihnen gewechselt werden. Kontrolliert wird der Fortschritt mittels zu Hause aufgenommener Selfies.

    Wenn Sie Glück haben, verschieben sich Ihre Zähne wie gewollt und Sie sind zufrieden. In einer Vielzahl uns bekannter Fälle verlief die Behandlung jedoch alles andere als komplikationslos. Entweder veränderte sich die Zahnstellung gar nicht oder sie verschlimmerte sich sogar so weit, dass weitere gesundheitliche Einschränkungen dazu kamen.


    Welche Behandlungsfehler begeht Dr. Smile regelmäßig?

    1. Direkt zu Beginn der Behandlung begeht Dr. Smile einen Aufklärungsfehler. Zwar wirbt Dr. Smile auf seiner Website damit, dass Ihnen „die geplante Therapie vom behandelnden Zahnarzt persönlich, verständlich und umfassend erklärt wird“, jedoch sind die Mitarbeiter, die das Infogespräch führen, weder Zahnärzte noch sind sie für die Partner-Praxen tätig. Tatsächlich werden die Räumlichkeiten lediglich von den Partner-Praxen an Dr. Smile untervermietet, der die Infogespräche durch eigene Mitarbeiter durchführen lässt. Für eine wirksame Aufklärung müsste jedoch die Aufklärung durch einen Zahnarzt/Kieferorthopäden erfolgen.
    2. Zudem genügt die Anfertigung eines 3-D Scans nicht den Anforderungen an eine ausreichende Befunderhebung. Im Rahmen einer fehlerfreien Befunderhebung hätten zudem mindestens Röntgenbilder und Modellanalysen angefertigt werden müssen.
    3. Auch die standardisierte Nachkontrolle erfolgt grob behandlungsfehlerhaft. Es versteht sich von selbst, dass Nachkontrollen nicht mittels Selfies / Fotografien über WhatsApp erfolgen können. Vielmehr muss laut zahnärztlicher Vorgaben die Nachkontrolle einer Aligner-Behandlung alle zwei Wochen persönlich durch einen Zahnarzt/Kieferorthopäden durchgeführt werden. Die erfolgte jedoch in keinem uns bekannten Fall.

    Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

    1. Übernahme der entstandenen Kosten

    Sie haben das Wahlrecht, ob Sie das gesamte Geld für die Behandlung von Dr. Smile zurückbekommen oder ob Dr. Smile die gesamten Kosten für eine eventuell notwendige zweite Behandlung durch einen professionellen Zahnarzt/Kieferorthopäden übernehmen muss. In unserem aktuellen Fall wurde Dr. Smile dazu verpflichtet die Kosten für die Folgebehandlung in Höhe von 4.000,00 € zu übernehmen.

    2.  Schmerzensgeld 

    Dies ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Umfang der Probleme, die die Behandlung von Dr. Smile bei Ihnen verursachte. Haben sich die Zähne verschlechtert oder sind diese „nur“ über die gesamte Behandlung gleichgeblieben? Hatten Sie zusätzliche Schmerzen durch die Behandlung? Wie lange hat sich Ihr Behandlungsprozess verzögert? Wurde eine feste Zahnspange erforderlich, die Sie im sozialen Leben beeinträchtigte?

    In unserem unten näher dargestellten Fall sprach das Gericht unserer Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 € zu.

    3. Verpflichtung zur Übernahme von Zukunftsschäden

    Letztlich können Sie auch den sog. Zukunftsschaden geltend machen, d.h. Dr. Smile dazu verpflichten lassen für alle Schäden aufzukommen, die auf die Aligner-Behandlung zurückzuführen sind, aber heute noch nicht vorliegen.


    Unser jüngster Fall

    Unserer Mandantin wurde vom Landgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 € und die Übernahme der Folgebehandlung durch einen seriösen Zahnarzt im Wert von 4.000,00 € zugesprochen.

    Unsere Mandantin durchlief das Standardprogramm von Dr. Smile. Recht schnell merkte sie, dass sich ihre Zahnstellung veränderte. Der Support von Dr. Smile war nicht erreichbar. Das Landgericht sah es als bewiesen an, dass sich die Okklusion unserer Mandantin verschlechterte, Kiefergelenkbeschwerden auftraten und es zu einer Lockerung eines Zahns kam. Zum Nachteil unserer Mandantin musste jedoch auch berücksichtigt werden, dass eine in der Zwischenzeit durch einen seriösen Kieferorthopäden durchgeführte Behandlung erfolgreich war und die Beschwerden unserer Mandantin vollständig zurückgingen. Zum Zeitpunkt des Prozessendes hatte unsere Mandantin keine anhaltenden Beschwerden mehr, die auf die Behandlung von Dr. Smile zurückzuführen waren.


    Erfolgsaussichten für zukünftige Verfahren gegen Dr. Smile

    Aus unserem letzten Prozess gegen Dr. Smile liegt uns ein schriftliches Gutachten vor, dass die Vorgehensweise von Dr. Smile als grob behandlungsfehlerhaft einstuft. Da Dr. Smile sein Verfahren standardisiert hat, besteht eine hohe Erfolgsaussicht, dass auch in weiteren Prozessen Gutachter zu diesem Ergebnis gelangen werden.

    Wir schätzen daher bei Problemen mit Dr. Smile die Erfolgsaussichten für einen positiven Prozessausgang sehr hoch ein. Sollten Sie daher Probleme mit Dr. Smile haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

    Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Arzthaftungs- und Medizinrecht beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie uns einfach unverbindlich über das unten aufgeführte Kontaktformular oder rufen Sie direkt unter 0521 529930 an. Wir vertreten Sie im gesamten Bundesgebiet.



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