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    Home » Wie das Finanzamt Ihr Erbe bewertet und besteuert
    Rechtsformen

    Wie das Finanzamt Ihr Erbe bewertet und besteuert

    adminBy adminJanuar 29, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Achtung: Das Finanzamt entscheidet, wie viel Sie zahlen müssen!

    Viele Erben glauben, dass sie einfach das Vermögen erhalten, das ihnen zusteht. Doch das Finanzamt hat ein gewichtiges Wort mitzureden. Es bestimmt den Wert des Nachlasses und damit die Höhe der Erbschaftsteuer. Fehlerhafte oder überhöhte Bewertungen führen dazu, dass Erben oft viel mehr zahlen müssen als nötig.

    Doch wie wird die Erbschaftsteuer eigentlich festgesetzt? Und warum ist es so gefährlich, sich darauf zu verlassen, dass das Finanzamt fair entscheidet?

    1. Was unterliegt der Erbschaftsteuer?

    Die Erbschaftsteuer betrifft das gesamte geerbte Vermögen, darunter Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Kunst und sogar Schenkungen der letzten zehn Jahre.

    Achtung: Schulden und Verbindlichkeiten können zwar abgezogen werden, aber das Finanzamt erkennt nicht alles an.

    2. Die Bewertung des Nachlasses: So setzt das Finanzamt den Wert fest

    Immobilienbewertung: Oft zu hoch angesetzt!

    Das Finanzamt setzt den Verkehrswert der Immobilie an. Doch dieser ist oft höher als der tatsächliche Marktwert, da standardisierte Verfahren genutzt werden. Die Werte stammen häufig aus Boomzeiten oder unrealistischen Berechnungen. Wer sich nicht wehrt, zahlt drauf.

    Unternehmensbewertung: Steuerfalle für Unternehmerfamilien

    Auch Unternehmen werden nach festen Formeln bewertet. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 sind Steuerprivilegien eingeschränkt – die Steuerlast für Firmenerben kann daher enorm sein.

    Barvermögen, Wertpapiere und Schenkungen

    Bankguthaben, Aktien und Finanzanlagen werden eins zu eins zum Todeszeitpunkt bewertet. Auch Schenkungen der letzten zehn Jahre werden mitgerechnet und können die Steuerlast drastisch erhöhen.

    3. Die Freibeträge: Wer zahlt wie viel?

    Je nach Verwandtschaftsverhältnis gibt es Freibeträge. Ehepartner und Kinder profitieren von höheren Freibeträgen, während entfernte Verwandte oder nicht verheiratete Partner schnell hohe Steuersätze zahlen müssen.

    Wer über dem Freibetrag liegt, zahlt Erbschaftsteuer – und zwar gestaffelt: Während Kinder und Ehepartner zwischen 7 % und 30 % zahlen, können Geschwister, Neffen oder unverheiratete Partner mit bis zu 50 % belastet werden.

    4. Lassen Sie das nicht zu – Holen Sie sich rechtliche Unterstützung!

    Das Finanzamt entscheidet, wie viel Ihr Erbe wert ist – und oft wird es viel zu hoch angesetzt. Wer nicht reagiert, zahlt drauf.

    Ich sehe immer wieder Fälle, in denen Erben mit horrenden Steuerforderungen konfrontiert werden. Sie haben eine Immobilie geerbt und plötzlich verlangt das Finanzamt eine sechsstellige Summe – basierend auf unrealistischen Marktwerten.

    ❌ Sie müssen das nicht einfach hinnehmen!

    ❌ Es gibt Wege, sich zu wehren – aber nur, wenn Sie schnell handeln!

    Ich helfe Ihnen, Ihr Erbe zu schützen! Lassen Sie sich beraten, bevor das Finanzamt Ihr Vermögen kassiert.

    Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung – bevor es zu spät ist!



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