In Leverkusen gerieten fünf Männer am frühen Freitagabend in einen Streit, der in handgreifliche Auseinandersetzungen ausartete. Dabei wurden auch Schlagwerkzeuge wie Baseballschläger eingesetzt. Die Polizei griff ein und beruhigte die Lage. Über Verletzungen oder die Hintergründe des Streits ist bislang nichts bekannt.
Rechtslage & Handlungsmöglichkeiten
Solch ein Gewaltvorfall kann verschiedene Straftatbestände erfüllen – vom einfachen Körperverletzungsdelikt (§ 223 StGB) bis zum gefährlichen Körperverletzungsdelikt (§ 224 StGB) oder sogar zur schweren Körperverletzung (§ 226 StGB), wenn dauerhafte Schäden auftreten. Der Gebrauch eines Baseballschlägers als potenziell gefährliches Werkzeug erhöht die Strafandrohung deutlich.
Beschuldigte haben jetzt zentrale Optionen:
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Aussageverweigerung: Sie müssen keine belastende Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
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Akteneinsicht beantragen: So erhalten Sie Kenntnis über Ermittlungsdetails, Beweislage und Zeugenangaben.
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Verteidigungsstrategie entwickeln: Gemeinsam bewerten wir Tatablauf, mögliche Notwehrsituation oder Verteidigungslinie – eventuell lassen sich Haftungs- oder Schuldfragen abschwächen.
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Strafprozessbegleitung auf Jugendstrafrecht: Falls Beteiligte unter 21 sind, kann Jugendstrafrecht gelten – hier stehen spezielle erzieherische Maßnahmen im Fokus.
Leistungen unserer Kanzlei
Als erfahrene Strafverteidiger unterstützen wir Sie umfassend:
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Kommunikation mit Polizei & Staatsanwaltschaft: Wir übernehmen die Korrespondenz und vertreten Ihre Rechte frühzeitig.
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Begleitung zu Vernehmungen vor Ort: Wir sind an Ihrer Seite bei Befragungen und schützen Sie vor unbedachten Aussagen.
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Analyse der Beweislage: Wir prüfen Video-, Foto- und Zeugenaussagen – und prüfen, ob entschuldigende Erklärungen wie Notwehr oder Nothilfe greifen.
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Strategische Prozessberatung: Wir bereiten Sie auf mögliche Eröffnungen des Ermittlungsverfahrens vor und klären jugendrechtliche Optionen, falls relevant.
Oder besuchen Sie unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/, wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.
Wenn Sie selbst betroffen sind oder Angehörige in Ermittlungen verwickelt sind, sollten Sie umgehend handeln: Nutzen Sie Ihre kostenlose telefonische Erstberatung. Buchen Sie jetzt bequem online einen Termin – besser heute als morgen.
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