Es gibt verschiedene Wege, um eine Betriebsnachfolge erfolgreich zu gestalten. Neben dem klassischen Unternehmensverkauf gewinnen alternative Modelle zunehmend an Bedeutung.
1. Employee-Buy-Out (EBO) – Unternehmensübergabe an Mitarbeiter
Eine innovative Lösung ist der Employee-Buy-Out (EBO). Hierbei erwerben die Mitarbeiter das Unternehmen und führen es in eigener Verantwortung weiter.
Vorteile des EBO:
- Sicherung des Unternehmensbestands durch motivierte Mitarbeiter.
- Bewahrung der Unternehmenskultur und des Know-hows.
- Stufenweise Übergabe möglich, um einen sanften Generationswechsel zu gewährleisten.
Ein bewährtes Modell für den EBO ist die Genossenschaft. Die Mitarbeiter gründen eine Genossenschaft, die das Unternehmen übernimmt. Die demokratische Struktur sorgt für gemeinschaftliche Entscheidungsfindung und stabile Verhältnisse.
2. Unternehmensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen
Statt eines sofortigen Verkaufs kann ein Unternehmen auch gegen wiederkehrende Leistungen übertragen werden. Dabei erhält der Alteigentümer eine regelmäßige Zahlung, während der Nachfolger den Betrieb weiterführt.
Mögliche Gestaltungen:
- Leibrente: Der ehemalige Inhaber erhält eine monatliche Rente bis zum Lebensende.
- Dauernde Last: Regelmäßige Zahlungen ohne zeitliche Begrenzung, oft an feste Bedingungen geknüpft.
- Kaufpreisraten: Statt eines Einmalbetrags wird der Kaufpreis über mehrere Jahre verteilt.
Diese Methode bietet finanzielle Sicherheit für den scheidenden Unternehmer und eine geringere Kapitalbelastung für den Nachfolger.
3. Schrittweise Übernahme mit Beteiligungsmodell
Eine weitere smarte Lösung ist die schrittweise Übernahme durch eine Beteiligung. Der Nachfolger kauft zunächst einen Teil der Anteile und steigt nach und nach in die Unternehmensführung ein.
Vorteile:
- Der Alteigentümer kann sein Wissen noch über Jahre hinweg weitergeben.
- Der Nachfolger hat Zeit, sich einzuarbeiten.
- Risiko und finanzielle Belastung verteilen sich auf mehrere Jahre.
Dieses Modell eignet sich besonders für Führungskräfte oder externe Fachkräfte, die in ein Unternehmen hineinwachsen wollen.
Keine Steuerpflicht bei schenkweiser Übertragung!
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 29.11.2024, Az. VI R 21/22) hat entschieden, dass die schenkweise Übertragung von Unternehmensanteilen an Führungskräfte im Rahmen einer Nachfolgeregelung keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt.
Arbeitgeber, die eine schrittweise Betriebsübergabe durch regelmäßige Zahlungen oder Beteiligungsmodelle planen, profitieren von dieser Entscheidung. Entscheidend ist, dass die Übertragung klar als Nachfolgeregelung erkennbar ist und nicht an das Arbeitsverhältnis oder eine zukünftige Beschäftigung gebunden wird.
So lassen sich steuerliche Nachteile vermeiden und die Nachfolge kann strategisch gestaltet werden.
4. Verkauf an externe Investoren oder Branchenpartner
Wenn keine interne Nachfolge möglich ist, sollte der Verkauf an einen externen Investor oder einen bestehenden Marktteilnehmer in Betracht gezogen werden.
Mögliche Käufer:
- Wettbewerber (u.a. Unternehmen aus der gleichen Branche, die dadurch wachsen)
- Strategische Investoren (Unternehmen mit Synergiepotenzial)
- Private-Equity-Gesellschaften (Finanzinvestoren mit Interesse an der Unternehmensentwicklung)
Der Vorteil eines strategischen Verkaufs liegt in der schnellen Abwicklung und der oft höheren Kaufpreisbewertung.