Urheberrecht und generative KI: Wann sind KI-generierte Inhalte rechtswidrig? Wer haftet bei Verstößen? Und wann drohen Abmahnung oder Schadensersatz? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten für Unternehmen, Kreative und Nutzer von KI-Tools.
Ob Texte, Bilder, Musik oder Designs: Generative KI kann heute Inhalte erzeugen, die von menschlichen Werken kaum zu unterscheiden sind. Doch mit der kreativen Leistung stellt sich sofort eine juristische Frage: Wer ist eigentlich Urheber solcher Werke? Und wer haftet, wenn Rechte Dritter verletzt werden?
Der folgende Artikel klärt, welche urheberrechtlichen Regeln für KI-Inhalte gelten, welche Risiken bestehen – und wann Schadensersatz droht.
1. Kein Urheberrechtsschutz für KI-Werke – warum?
Das deutsche Urheberrecht kennt nur menschliche Schöpfer. § 7 UrhG definiert den Urheber als „Schöpfer des Werkes“ – und meint damit ausschließlich eine natürliche Person. Eine KI kann also weder Urheber sein noch Rechte an ihren Erzeugnissen beanspruchen.
Das hat zwei Folgen:
-
Wer ein durch KI erzeugtes Werk nutzt, erwirbt keine exklusiven Rechte daran.
-
Dritte dürfen solche KI-generierten Inhalte grundsätzlich frei verwenden, es sei denn, es bestehen andere Schutzrechte (z. B. Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenbankrechte).
2. Was passiert, wenn KI fremde Inhalte verwendet?
Die meisten generativen KI-Systeme werden mit massiven Mengen an Text, Bild, Ton und Code trainiert – häufig auch mit urheberrechtlich geschützten Daten.
Wenn die KI daraus neue Inhalte erstellt, besteht die Gefahr, dass fremde Werke rekonstruiert oder zu stark imitiert werden.
Beispiel: Eine KI erzeugt ein Porträt im Stil eines bekannten Fotografen oder einen Song, der deutlich an ein berühmtes Musikstück erinnert. In solchen Fällen kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen – mit Folgen für denjenigen, der das Ergebnis nutzt oder veröffentlicht.
3. Schadensersatz bei Verstoß – diese Fälle drohen
a) Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung (§ 97 Abs. 2 UrhG)
Wenn eine KI auf Basis geschützter Werke Inhalte erzeugt, die eine „unfreie Bearbeitung“ oder eine unzulässige Vervielfältigung darstellen, haftet nicht die KI, sondern der Mensch, der das Ergebnis nutzt.
Beispiel:Ein Designer nutzt KI zur Generierung eines Logos. Die KI greift dabei unbeabsichtigt auf ein bestehendes Markenzeichen zurück. Der Rechteinhaber kann auf Unterlassung und Schadensersatz klagen – etwa auf Basis einer fiktiven Lizenz.
Achtung: Auch fahrlässige Nutzung genügt. Eine genaue Kenntnis der Rechtsverletzung ist nicht erforderlich.
b) Wettbewerbsrechtlicher Schadensersatz (§§ 3a, 4 Nr. 3, 9 UWG)
Besonders im gewerblichen Umfeld kann es zu unlauteren Nachahmungen kommen. Wird z. B. ein Produktdesign oder Slogan mithilfe von KI nachgebildet, droht eine Wettbewerbsverletzung. Auch hier kann der geschädigte Mitbewerber Schadensersatz fordern.
c) Vertragsrechtliche Haftung gegenüber Kunden oder Plattformen (§§ 280 ff. BGB)
Wird KI kommerziell genutzt (z. B. für Werbekampagnen, Websites oder Produktgestaltung), können auch vertragliche Ansprüche entstehen – etwa wenn dem Kunden zugesichert wurde, dass alle Rechte geklärt sind. Eine solche Pflichtverletzung kann zu Schadenersatzforderungen führen.
4. Wer haftet? KI-Nutzer, Entwickler oder Anbieter?
Grundsatz: Verantwortlich ist immer der Mensch – nicht die Maschine.
Im Klartext:
-
Derjenige, der KI-generierte Inhalte veröffentlicht oder verbreitet, trägt die rechtliche Verantwortung.
-
Nur in Ausnahmefällen kann auch der Anbieter der KI-Software haften – etwa wenn er falsche Zusicherungen gibt oder bewusst geschützte Werke verarbeitet.
5. Wie kann ich mich absichern?
-
Transparenz: Dokumentieren Sie, wie und wofür Sie KI eingesetzt haben.
-
Prüfung: Lassen Sie Ergebnisse urheberrechtlich prüfen – besonders bei kommerzieller Nutzung.
-
Nutzungsbedingungen lesen: Viele KI-Tools schließen jede Haftung aus.
-
Keine sensiblen Daten eingeben (z. B. Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse), da diese als Trainingsdaten wiederverwendet werden könnten.
Fazit: Chancen nutzen, Risiken kennen
KI kann kreative Prozesse revolutionieren – aber sie entbindet nicht von rechtlicher Verantwortung. Wer generative KI nutzt, muss sich über Urheberrecht, Lizenzen und Haftungsrisiken im Klaren sein.
Besonders wichtig: In vielen Fällen drohen Schadensersatzforderungen – auch wenn man selbst keine Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte.
Sie nutzen generative KI im Unternehmen – oder planen dies?
Dann sollten Sie urheberrechtliche Risiken frühzeitig klären. Schon kleine Verstöße können teure Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Sichern Sie Ihre Kreativität rechtlich ab.
Vereinbaren Sie jetzt eine fundierte Erstberatung – und vermeiden Sie ungewollte Haftungsfallen im Umgang mit KI-generierten Inhalten.
Kontaktieren Sie uns direkt über unser Profil auf anwalt.de, per E-Mail an kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder über unsere Kanzleihomepage.
