Solaris Bank versagt bei der Reklamationsbearbeitung und missachtet gesetzliche Pflichten
Ein wachsendes Problem: Missbrauch von Kreditkarten
Immer mehr Inhaber der ADAC-Kreditkarte sehen sich mit einem beunruhigenden Problem konfrontiert: dem Missbrauch ihrer Kreditkarten durch unbefugte Dritte. Ob durch Phishing, Datenlecks oder betrügerische Händler, die Zahl nicht autorisierter Transaktionen steigt und mit ihr die Frustration der Betroffenen. Besonders bitter: Wer sich auf eine zügige Klärung durch die herausgebende Bank verlässt, wird oft enttäuscht.
ADAC-Kreditkarte: Herausgegeben von der Solaris Bank
Seit September 2024 wird die ADAC-Kreditkarte nicht mehr von der Landesbank Berlin, sondern von der Berliner Solaris Bank betreut. Das FinTech-Unternehmen bietet Banking-Infrastruktur als Dienstleistung an und übernimmt im Fall der ADAC-Kreditkarte unter anderem die Abwicklung von Zahlungen, das Kartenmanagement und die Reklamationsbearbeitung. Doch gerade Letzteres scheint eklatante Mängel aufzuweisen.
Reklamationen stoßen auf taube Ohren
Kunden berichten von schleppenden oder gar ignorierten Reklamationen. Wird eine unautorisierte Abbuchung beanstandet, erwartet man eigentlich, dass die Bank umgehend tätig wird, den Schaden prüft und den Betrag zurückerstattet. Doch die Realität sieht anders aus: Beschwerden werden teilweise über Wochen hinweg nicht bearbeitet, Rückmeldungen bleiben vage oder ausweichend, und das Sicherheitsgefühl der Kunden schwindet.
Besonders kritisch ist dabei, dass die Solaris Bank regelmäßig nicht den Nachweis erbringt, dass eine Zahlung tatsächlich durch den Karteninhaber autorisiert wurde, obwohl sie hierzu eigentlich gesetzlich verpflichtet ist.
Gesetzliche Grundlage: § 675w BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 675w eindeutig die Beweislast im Fall strittiger Zahlungsvorgänge. Dort heißt es:
„Ist eine Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorganges streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.“
Im Klartext: Es ist nicht Sache des Kunden zu beweisen, dass er eine Zahlung nicht autorisiert hat, sondern die Bank muss Buchungsprotokolle vorlegen, die belegen, dass die strittige Zahlung mit einer Banking- oder TAN-App freigegeben wurde, die für das Online-Banking des Kunden eingerichtet worden war.
Dies soll Verbraucher schützen und eine faire Aufklärung ermöglichen. Die Solaris Bank ignoriert diese Regelung jedoch meistens. Statt einem transparenten Verfahren sehen sich Kunden mit automatisierten Ablehnungen oder – standardisierten – kleinen Vergleichsangeboten konfrontiert.
Tipps bei bei unberechtigten Abbuchungen
Betroffene Bankkunden sollten als erstes sofort Ihre Bank anrufen und die Kreditkarte sperren lassen, denn für danach noch erfolgte Kreditkartenzahlungen haften sie nicht mehr.
Dann sollten sie so schnell wie möglich eine Strafanzeige stellen, denn manchmal gelingt es der Polizei das Geld zurückzuholen. Außerdem sind Kunden nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Bank dazu verpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen.
Des Weiteren sollten Betroffene alle Beweise, wie z.B. verdächtigte SMS, E-Mails und Internetseiten sichern. Geht es um höhere Beträge sollten sie zudem alle Geräte, die sie beim Online-Banking benutzen, sichern, damit keine Beweise verloren gehen.
Schließlich sollten Betroffene unbedingt die Lastschrift, mit dem das Kreditkartenunternehmen den Kreditkartensaldo von ihrem Girokonto abbuchen möchte, zurückgeben, weil ihre Position wesentlich besser ist, wenn nicht sie von der Bank eine Erstattung der unberechtigten Kreditkartenzahlungen verlangen müssen, sondern umgekehrt die Bank den Ausgleich des Kreditkartenkontos fordern muss.
Anwalt einschalten hilft
Die Erfahrung zeigt, dass die Solaris Bank Reklamationen, die über Rechtsanwälte erhoben werden, relativ schnell bearbeitet. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist auch deshalb von Vorteil, weil dieser die Rechtslage genau kennt und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen kann. Einem Rechtsanwalt, der – wie ich – schon zahlreiche solche Fälle bearbeitet hat, ist zudem in der Regel bekannt, „wo die Schmerzgrenze der Bank liegt“. Hierdurch wird vermieden, dass sich Betroffene mit einem zu niedrigen Angebot der Bank zufrieden geben.