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    Home » Wenn Gutes teuer wird: Steuerfallen beim klassischen Ehegattentestament
    Rechtsformen

    Wenn Gutes teuer wird: Steuerfallen beim klassischen Ehegattentestament

    adminBy adminJuli 8, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Viele Ehepaare entscheiden sich aus Liebe und Fürsorge füreinander für das sogenannte Berliner Testament. Doch was als Schutz gedacht ist, kann für die nachfolgende Generation teuer werden – insbesondere im Hinblick auf die Erbschaftssteuer.

    Was ist das Berliner Testament?

    Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod beider Partner kommen die Kinder oder sonstige Erben zum Zuge. Diese Regelung schützt zwar den überlebenden Ehepartner, kann jedoch für die Erben hohe steuerliche Nachteile mit sich bringen.

    Beispiel aus dem Leben: Wie der Staat mitkassiert

    Anna und Ben sind verheiratet und haben einen Sohn namens David. Beide verfügen jeweils über ein Vermögen von 400.000 Euro. In ihrem Testament bestimmen sie, dass der jeweils Überlebende alles erbt. David soll erst nach dem Tod beider Elternteile erben.

    Nach dem Tod von Ben erhält Anna dessen gesamtes Vermögen steuerfrei, da ihr ein Freibetrag von 500.000 Euro zusteht. Als später auch Anna verstirbt, erbt David das gesamte Familienvermögen – also 800.000 Euro. Ihm steht nur ein Freibetrag von 400.000 Euro zu, daher muss er für die restlichen 400.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen, was etwa 60.000 Euro ausmacht.

    Warum wird das so teuer?

    Das Problem ist, dass der Freibetrag, der David beim Tod des Vaters zugestanden hätte, verfällt. Da er beim ersten Erbfall nichts erhält, kann er diesen steuerlichen Vorteil nicht nutzen.

    Strategien zur Steuervermeidung

    Um solche unnötigen Kosten zu vermeiden, können Eltern bereits zu Lebzeiten Maßnahmen ergreifen.

    Schenkungen mit Weitblick

    Vermögenswerte lassen sich steuerfrei auf Kinder übertragen – bis zu 400.000 Euro pro Elternteil alle zehn Jahre. So kann nach und nach Vermögen weitergegeben werden, ohne das Erbschaftssteuer anfällt.

    Pflichtteil einkalkulieren

    Wenn das Kind beim ersten Erbfall leer ausgeht, kann es den Pflichtteil verlangen. Selbst wenn der Anspruch nicht sofort durchgesetzt wird, lässt er sich später steuerlich geltend machen – nämlich als Nachlassverbindlichkeit, was die steuerpflichtige Erbmasse reduziert.

    Steuerklasse optimieren

    Ist der Schlusserbe näher mit dem zuerst Verstorbenen verwandt (z. B. ein Kind aus erster Ehe), kann eine günstigere Steuerklasse greifen – unabhängig davon, wer der zuletzt Verstorbene ist. Diese Option ist gesetzlich geregelt und kann erhebliche Vorteile bringen.

    Alternativen zum Berliner Testament

    Es gibt mehrere rechtliche Möglichkeiten, wie sich der überlebende Partner absichern lässt, ohne steuerliche Nachteile für die Kinder in Kauf nehmen zu müssen.

    Nießbrauchregelung

    Kinder werden Eigentümer eines Vermögenswertes (z. B. einer Immobilie), während der überlebende Elternteil das Nutzungsrecht behält – etwa durch Mieteinnahmen. Dies senkt den steuerlichen Wert des Nachlasses und ermöglicht eine gerechtere Verteilung.

    Testamentsvollstreckung

    Der überlebende Partner erhält nicht das Eigentum, sondern die Verwaltungsvollmacht über das Vermögen. Die Kinder sind die Erben, aber der Witwer oder die Witwe kann weiterhin Einfluss nehmen.

    Vermächtnis statt Erbeinsetzung

    Anstelle einer Alleinerbschaft kann durch ein Vermächtnis geregelt werden, dass das Kind beim Tod eines Elternteils bereits Vermögenswerte erhält. So lassen sich die Freibeträge beider Elternteile nutzen und steuerliche Belastungen reduzieren.

    Fazit: Vorsorge zahlt sich aus

    Das Berliner Testament bietet Sicherheit, birgt jedoch erhebliche steuerliche Risiken für die Kinder. Wer rechtzeitig alternative Regelungen trifft, kann Erbschaftssteuer sparen und gleichzeitig für die Versorgung des Ehepartners sorgen. Eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt kann helfen, eine maßgeschneiderte und steueroptimierte Lösung zu finden und kostet auf jeden Fall nur einen Bruchteil der sonst anfallenden Erbschaftssteuer.



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