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    Home » Wenn der neue Job zur Falle wird
    Rechtsformen

    Wenn der neue Job zur Falle wird

    adminBy adminMai 14, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

    Kündigung in der Probezeit, nachdem man zuvor den alten Job selbst gekündigt hat? Für viele Arbeitnehmer ist das ein Albtraum – doch genau das passiert, wenn man auf einen der fiesesten Kündigungstricks der Arbeitgeber hineinfällt: die gezielte, fingierte Abwerbung. Was hinter dieser Strategie steckt und wie man sich davor schützen kann, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

    Erfahrene Arbeitnehmer merken meist früh, wenn sich das Betriebsklima verschlechtert oder eine Kündigung droht. In dieser ohnehin belastenden Zeit wirkt ein plötzlich auftauchendes, lukratives Jobangebot verführerisch. Doch Vorsicht: Wer genau in dieser Phase ein scheinbar zufälliges Angebot erhält, sollte skeptisch sein. Denn nicht selten steckt dahinter eine gezielte Abwerbung – beauftragt vom aktuellen Arbeitgeber.

    Arrangierte Abwerbung – wenn der Chef den Lockvogel losschickt

    Was steckt hinter dieser Methode? Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nicht wirksam kündigen kann – etwa wegen des Kündigungsschutzgesetzes – kommt es vor, dass er versucht, das Problem durch eine künstlich erzeugte Abwerbung zu lösen. Über Mittelsmänner oder befreundete Unternehmen lässt er ein Jobangebot unterbreiten, das der betroffene Arbeitnehmer in gutem Glauben freiwillig annimmt. Die Folge: Der Mitarbeiter kündigt selbst – und der Arbeitgeber umgeht damit sowohl eine Kündigungsschutzklage als auch die Zahlung einer Abfindung.

    Der Trick: Kündigung in der Probezeit

    Der Plan geht nicht selten auf, denn der neue Job ist meist nur von kurzer Dauer. Bereits in der Probezeit erfolgt die Kündigung – und die ist regelmäßig wirksam, da hier noch kein Kündigungsschutz greift. Das Ergebnis: Der Arbeitnehmer steht ohne Job da. Mehr noch: Er hat nicht nur den alten Arbeitsplatz mit gutem Kündigungsschutz verloren, sondern auch jede Chance auf eine Abfindung.

    Wie sich Arbeitnehmer schützen können

    Wer das Gefühl hat, dass mit dem Jobangebot etwas nicht stimmt, sollte sofort wachsam werden. Vor allem dann, wenn das Angebot zur selben Zeit kommt, an dem die Lage im alten Betrieb angespannt ist oder Kündigungen im Raum stehen. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht lässt sich eine Strategie entwickeln – zur Arbeitsplatzsicherung oder zur Durchsetzung einer hohen Abfindung.

    Praxistipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Falls Ihnen unerwartet ein Jobangebot gemacht wird und Sie gleichzeitig das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber Sie loswerden will, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen. Keinesfalls sollten Sie in dieser Lage eine Eigenkündigung ohne anwaltliche Beratung aussprechen. Die Gefahr ist groß, dass Sie letztlich ohne Job dastehen – und ohne die hohe Abfindung, die Sie im Fall einer Kündigung durch Ihren alten Arbeitgeber möglicherweise bekommen hätten.

    Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie ein überraschendes Jobangebot bekommen, dem Sie nicht trauen? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

    Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

    Bundesweite Vertretung

    Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

    Neuer Abfindungsrechner 2025!

    Berechnen Sie Ihre Abfindungschancen, mit dem neuen Abfindungsrechner auf der Homepage von Fachanwalt Bredereck.

    Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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