Ein echter Fall zeigt: Gute Planung sichert die Zukunft eines Unternehmens
Herr Klausen ist 64 Jahre alt und führt seit über 30 Jahren eine erfolgreiche Tischlerei im Raum Freiburg. Das Unternehmen hat zwölf Mitarbeiter, darunter auch sein Sohn Tobias, der seit zehn Jahren mitarbeitet. Der Betrieb läuft gut, aber Herr Klausen denkt über den Ruhestand nach. Was tun? Den Betrieb verkaufen? Den Sohn übernehmen lassen? Oder die Firma ganz schließen?
Genau an diesem Punkt beginnt das deutsche Unternehmensrecht – und mit ihm die rechtliche Komplexität der Betriebsnachfolge.
1. Warum Betriebsnachfolge rechtzeitig planen?
In Deutschland stehen in den nächsten Jahren Tausende kleine und mittlere Unternehmen zur Übergabe an – oft familiengeführt. Doch nur etwa die Hälfte ist gut vorbereitet. Dabei gilt: Eine Betriebsnachfolge ist kein bloßer Eigentümerwechsel, sondern ein tiefgreifender rechtlicher und wirtschaftlicher Vorgang.
Im Fall Klausen wurde rechtzeitig gehandelt: Vater und Sohn begannen frühzeitig mit einer gemeinsamen Planung – unterstützt durch einen Steuerberater und einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht.
2. Die richtige Rechtsform – entscheidend für die Nachfolge
Die Tischlerei war als Einzelunternehmen geführt – das bedeutet: Herr Klausen haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen (§ 13 HGB). Für eine geregelte Übergabe an seinen Sohn war das problematisch. Deshalb entschieden sich beide, das Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln – eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 GmbHG).
Diese Umwandlung erfolgte per Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz (§ 123 UmwG) – mit notarieller Begleitung und Eintrag ins Handelsregister. Dadurch wurde Tobias Gesellschafter-Geschäftsführer der neuen GmbH, sein Vater zog sich schrittweise zurück.
3. Verkauf, Schenkung oder Erbschaft – Übergabemodelle im Überblick
Es gibt verschiedene Wege der Betriebsübertragung:
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Kaufvertrag: Der Nachfolger erwirbt das Unternehmen zum Marktpreis. Vorteil: klare Verhältnisse, aber hohe Steuerlast.
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Schenkung: innerhalb der Familie möglich, oft mit Auflagen (z. B. Versorgung der Eltern).
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Erbschaft: Risiko bei unerwartetem Todesfall ohne Testament – hier droht Streit unter Erben und mögliche Zerschlagung.
Herr Klausen entschied sich für eine gemischte Schenkung: Tobias erhielt 75 % der Anteile geschenkt, 25 % gegen Zahlung. So wurde das Vermögen teilweise gesichert – und es fielen dank steuerlicher Freibeträge (§ 13a ErbStG) kaum Steuern an.
4. Haftung und Verträge – auf die Details kommt es an
Besonders wichtig bei der Nachfolge: Verträge, Garantien und Haftungsfragen. Was ist mit laufenden Aufträgen? Wer haftet für Altverbindlichkeiten? Was passiert mit bestehenden Arbeitsverträgen?
Das deutsche Recht sieht vor, dass der neue Inhaber bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB automatisch in bestehende Arbeitsverhältnisse eintritt – mit allen Rechten und Pflichten.
Im Fall Klausen wurde vertraglich festgelegt, dass sein Sohn alle Verträge und Verbindlichkeiten übernimmt – inklusive laufender Leasingverträge und Lieferantenbeziehungen. Für einige Altforderungen wurde ein Haftungsausschluss vereinbart, um Tobias abzusichern.
5. Notar, Handelsregister & Steuer – der rechtliche Rahmen
Keine Betriebsnachfolge ohne Bürokratie: Bei der GmbH-Gründung, Vertragsübertragung und Gesellschafteränderung waren mehrere Schritte nötig:
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Notarielle Beurkundung der GmbH-Satzung und der Anteilsübertragung
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Eintragung ins Handelsregister (§ 8 GmbHG)
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Mitteilung an das Finanzamt, ggf. neue Steuernummer
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Bewertung des Betriebsvermögens für die steuerliche Behandlung
Durch eine sorgfältige Vorbereitung konnte der Generationenwechsel in wenigen Monaten rechtlich sauber vollzogen werden – ohne Streit, ohne Überraschungen.
Fazit:
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge braucht Zeit, klare Kommunikation – und juristische Begleitung. Das deutsche Unternehmensrecht bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch Fallstricke. Wer zu spät handelt, riskiert die Zukunft des Betriebs und das eigene Lebenswerk.
Der Fall Klausen zeigt: Mit Weitblick, guter Beratung und einem klaren Plan gelingt die Nachfolge – im Sinne der Familie, der Mitarbeiter und des Unternehmens.