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    Home » Wenn der Arbeitgeber die Kündigung plötzlich „zurücknehmen“ will
    Rechtsformen

    Wenn der Arbeitgeber die Kündigung plötzlich „zurücknehmen“ will

    adminBy adminMai 6, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

    Bei einer Kündigungsschutzklage geht es meist um viel Geld. Hart verhandelt wird vor allem um die Höhe der Abfindung. Dabei greifen Arbeitgeber nicht selten zu verdeckten Taktiken, um die Abfindung zu vermeiden oder zumindest deutlich zu verringern. Einer der beliebten Tricks: Der Arbeitgeber bietet an, die Kündigung zurückzunehmen und den gekündigten Arbeitnehmer oder die gekündigte Arbeitnehmerin weiterzubeschäftigen. Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann beachten sollten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

    Was für manche wie ein Entgegenkommen wirkt, ist in Wahrheit oft ein geschicktes Manöver – mit dem Ziel, den Arbeitnehmer zu verunsichern und ihn dazu zu bringen, eine geringere Abfindung zu akzeptieren.

    Warum Sie als Arbeitnehmer skeptisch bleiben sollten

    Arbeitgeber ziehen ein solches Angebot fast nie durch. Die Gründe liegen auf der Hand:

    • Rückkehr ins Team ist fast nie erwünscht: Die Wiedereingliederung eines Mitarbeiters, dem bereits gekündigt wurde, sorgt häufig für Unruhe im Betrieb. Spannungen, Streit und Misstrauen unter Kollegen sind vorprogrammiert.
    • Interne Abläufe würden gestört: Steht die Kündigung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, wäre die Rücknahme der Kündigung ein Rückschritt.
    • Signalwirkung auf andere Mitarbeiter: Wer einen Gekündigten zurückholt, wirkt inkonsequent. Die Leitungskompetenz des Chefs könne in der Belegschaft in Frage gestellt werden.
    • Geringe Motivation des Betroffenen: Auch für den Arbeitnehmer ist die Rückkehr oft kein echter Neuanfang – die Beziehung zum Arbeitgeber und zu den Kollegen ist belastet. Unter diesen Umständen wird der Arbeitnehmer eher keine gute Arbeitsleitung bringen können.

    Was tun, wenn der Arbeitgeber „Versöhnung“ oder eine „Rückkehr“ anbietet?

    Lassen Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht beirren. Nehmen Sie das Angebot zur Rückkehr sachlich zur Kenntnis, ohne gleich darauf einzugehen. In vielen Fällen dient es lediglich der Verunsicherung und soll von einer angemessenen Abfindungsforderung ablenken. Setzen Sie stattdessen auf eine klare Verhandlungsstrategie, am besten durch einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Wollen Sie wissen, wie Ihre Klage- und Abfindungschancen sind und ob sich eine Klage für Sie lohnt?

    Das können wir für Sie tun

    Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen sowie beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Wenn Sie von einer Kündigung betroffen oder bedroht sind, sprechen Sie mit mir – kostenlos und unverbindlich in einem telefonischen Erstgespräch.

    Dabei klären wir unter anderem:

    • Wie stehen Ihre Chancen auf eine Abfindung?
    • Welche Risiken sollten Sie bedenken?
    • Welche Fristen müssen Sie einhalten?
    • Was ist eine realistische Abfindung in Ihrem Fall?

    Rufen Sie im Fall einer Kündigung am besten am selben Tag bei bei mir oder einem anderen spezialisierten Anwalt/Fachanwalt an; ist die Kündigung an einem Freitag oder Samstag bei Ihnen zugegangen, rufen Sie als Erstes am Montag an. So gehen Sie regelmäßig sicher, keine für Ihre Abfindungschancen relevante Frist zu verpassen.

    Wollen Sie vorab mehr über Ihre Abfindungschancen erfahren?

    Besuchen Sie jetzt die Homepage von Fachanwalt Bredereck und berechnen Sie Ihre Abfindungschancen mit seinem neuen Abfindungsrechner.

    Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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