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    Home » Wenn Crowdinvesting scheitert –jetzt Geld zurückholen
    Rechtsformen

    Wenn Crowdinvesting scheitert –jetzt Geld zurückholen

    adminBy adminJuni 11, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Das Crowdinvesting-Projekt „Cottage Garden“ der Plattform Exporo sollte eine sichere und renditestarke Immobilieninvestition sein. 

    Anleger erwarteten Zinsen und Rückzahlung nach wenigen Jahren. Doch am Ende stand eine Insolvenz – und der drohende Totalverlust für Hunderte Anleger. Was viele nicht wissen: Es bestehen rechtlich fundierte Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückzahlung.

    Der Traum vom digitalen Immobilieninvestment

    Immobilien als Kapitalanlage gelten bei vielen Deutschen als solide und inflationssicher. Crowdinvesting-Plattformen wie Exporo, Zinsbaustein oder Bergfürst machten sich dieses Vertrauen zunutze – mit modernem Design, wenigen Klicks zum Investment und attraktiven Zinsen. Besonders beliebt: das Projekt „Cottage Garden“ in Berlin. Versprochen wurden 5,5 % p. a. Zinsen, Laufzeit bis Ende 2021, ein familienfreundliches Neubauprojekt mit 18 Eigentumswohnungen. Der Anbieter: Exporo AG, das Vorzeigeunternehmen der Crowdinvesting-Szene.

    Doch dann kam alles anders: Projektverzögerungen, ausbleibende Rückzahlung, Insolvenz der Projektgesellschaft. Viele Anleger stehen heute vor dem Nichts. Besonders bitter: Sie galten nicht als „richtige Investoren“, sondern lediglich als Nachrangdarlehensgeber – mit eingeschränkten Rechten im Insolvenzfall.

    Exporo Cottage Garden: Was genau ist passiert?

    Das Projekt „Cottage Garden“ wurde im Mai 2019 auf exporo.de zur Zeichnung angeboten. Anleger investierten insgesamt rund 2,4 Millionen Euro in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens an die „Cottage Garden Projektgesellschaft mbH“. Das Geld sollte für den Neubau eines Wohnhauses im grünen Süden Berlins dienen.

    Doch bereits 2021 geriet das Projekt in Verzug. Die Baukosten stiegen, die Projektgesellschaft kämpfte mit Finanzierungslücken. Die versprochene Rückzahlung zum Laufzeitende unterblieb. Im März 2022 wurde schließlich die Insolvenz beantragt. Anlegergelder waren zu diesem Zeitpunkt nicht durch Grundpfandrechte gesichert. Es droht der Totalverlust.

    Das Problem: Nachrangdarlehen mit hohem Risiko

    Was viele Anleger nicht realisierten: Sie haben bei Exporo nicht in eine Immobilie oder in Aktien investiert, sondern ein qualifiziert nachrangiges Darlehen vergeben. Solche Konstruktionen bedeuten im Klartext:

    • Keine Sicherheiten, keine grundbuchliche Absicherung
    • Nachrang im Insolvenzfall – andere Gläubiger werden bevorzugt
    • Totalverlustrisiko, das oft in den AGB versteckt oder verharmlost dargestellt wurde
    • Kaum Kontrollrechte über die Mittelverwendung

    Das ist in rechtlicher Hinsicht brisant – insbesondere, wenn die Plattform oder der Vermittler nicht ausreichend über diese Risiken aufklärte.

    Wer haftet für den Verlust?

    Auch wenn die Projektgesellschaft insolvent ist, bestehen mögliche Schadensersatzansprüche gegen:

    • Exporo AG als Plattformbetreiber (bei Prospektfehlern, unzureichender Risikoaufklärung)
    • Vermittler oder Anlageberater, falls persönliche Beratung stattfand
    • Verantwortliche der Projektgesellschaft, wenn vorsätzliche Täuschung oder Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann

    Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich derzeit mehrere Fälle rund um Exporo-Projekte. Im Fokus stehen u. a. Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz, Prospekthaftung und Täuschung über die Sicherheit der Anlage.

    Wurde die Nachrangigkeit korrekt erklärt?

    Ein zentraler rechtlicher Streitpunkt: Viele Anleger erfuhren erst nach dem Scheitern, was „qualifiziert nachrangig“ bedeutet. Die Verträge enthielten oft Klauseln, die die Durchsetzung von Ansprüchen faktisch unmöglich machten, solange das Unternehmen nicht „ordnungsgemäß“ bilanziert hatte – ein absurdes Konstrukt aus Sicht der Anlegerrechte.

    Gerichte haben in ähnlichen Fällen (z. B. bei UDI, ProReal, POC) solche Klauseln bereits als unwirksam bewertet, wenn sie nicht klar und transparent genug waren. Auch bei Exporo-Projekten besteht daher eine realistische Chance auf Rückabwicklung.

    Was können geschädigte Anleger jetzt tun?

    Wenn Sie in das Projekt „Cottage Garden“ oder ähnliche Exporo-Investments investiert haben, empfehle ich:

    1. Verträge und AGB sichern (Zeichnung, Darlehensbedingungen, Zahlungsverlauf)
    2. Verjährung prüfen lassen – viele Fristen laufen drei Jahre nach Kenntnis
    3. Risikodarstellung prüfen: Wurde das Totalverlustrisiko klar benannt?
    4. Geldflüsse analysieren: Kam es zu Mittelverwendung zweckwidrig?
    5. Rechtsanwältin mit Expertise im Kapitalanlagerecht beauftragen

    Ich biete eine strukturierte Prüfung Ihres Falls – individuell, verbindlich und mit dem Ziel, realistische Rückforderungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Mein Ansatz: außergerichtliche Geltendmachung, gerichtliche Klärung notfalls per Einzel- oder Sammelklage.

    Achtung: „Rückholfirmen“ und weitere Abzocke

    Wie bei vielen insolventen Anlagen mehren sich dubiose Angebote von angeblichen Rückholfirmen. Diese versprechen „schnelle Auszahlung“ gegen eine Vorausgebühr. Ich rate dringend: Zahlen Sie nichts an Drittanbieter, ohne anwaltliche Prüfung. Es handelt sich oft um die nächste Betrugswelle – sogenanntes „Recovery Scam“.

    Fazit

    Das Projekt „Cottage Garden“ ist kein Einzelfall – es steht exemplarisch für viele scheiternde Crowdinvesting-Anlagen. Wer glaubt, dem digitalen Marketing vertraut und „nur eine kleine Summe“ investiert zu haben, hat gute Chancen auf Schadensersatz – wenn er jetzt juristisch richtig vorgeht.

    Ich helfe Ihnen – bundesweit, erfahren, mit klarem Ziel: Ihr Geld zurückzuholen.

    Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.

    Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

    Weitere Informationen:

    FAQ – häufige Fragen von Exporo-Anlegern

    Kann ich auch vorgehen, wenn ich nur 1.000 Euro investiert habe?

    Ja – insbesondere bei Plattformen mit standardisierten Unterlagen lassen sich auch kleine Beträge effizient durchsetzen. Ich biete eine gebündelte Anspruchserhebung für mehrere Anleger an.

    Bin ich automatisch Gläubiger im Insolvenzverfahren?

    Nein – Sie müssen Ihre Forderung aktiv beim Insolvenzverwalter anmelden. Ich übernehme das auf Wunsch für Sie und prüfe, ob Sie zusätzlich Schadensersatz geltend machen können.

    Was ist mit anderen Exporo-Projekten?

    Auch andere Exporo-Projekte wie „Seniorenresidenz am Tegernsee“, „Maselake Park“ oder „Ludwigsplatz“ sind wirtschaftlich gescheitert. Viele weisen ähnliche Vertragskonstruktionen auf – mit ebenfalls angreifbaren Klauseln.

    Welche Unterlagen benötigen Sie zur Prüfung?

    Zeichnungsunterlagen, Bestätigungs-E-Mails, Zahlungsbelege, AGB und das Exposé reichen oft schon aus. Ich unterstütze Sie bei der vollständigen Rekonstruktion Ihrer Anlage.



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