Plötzlich darf eine Mitarbeiterin nicht mehr arbeiten, obwohl sie nicht krank ist. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot sorgt im Betrieb oft für Unsicherheit: Was bedeutet das für mich als Arbeitgeber? Muss ich weiter zahlen? Und wer springt finanziell ein?
Ein Beschäftigungsverbot wird meist während der Schwangerschaft ausgesprochen, wenn der Arzt zu dem Schluss kommt, dass die Ausübung der bisherigen Tätigkeit die Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährden könnte.
Das kann sich auf bestimmte Tätigkeiten beziehen oder ein vollständiges Beschäftigungsverbot zur Folge haben. In jedem Fall gilt:
Jetzt sind Sie als Arbeitgeber gefragt.
Zunächst einmal: Liegt ein Attest über ein Beschäftigungsverbot vor, müssen Sie dieses respektieren.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet zu prüfen, ob es im Unternehmen eine Möglichkeit gibt, die Mitarbeiterin unter geänderten Bedingungen weiter zu beschäftigen. Ist das nicht möglich, darf sie und muss sie von der Arbeit freigestellt werden.
Und wie sieht es mit dem Gehalt aus? Auch wenn die betroffene Mitarbeiterin nicht arbeitet, haben Sie als Arbeitgeber weiterhin Lohn zu zahlen, genauer gesagt: den sogenannten Mutterschutzlohn. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Verdienst der letzten drei abgerechneten Monate vor der Schwangerschaft.
Die finanzielle Last tragen Sie allerdings nicht allein. Über das gesetzliche Umlageverfahren U2 bekommen Sie die gezahlten Beträge in voller Höhe von der Krankenkasse erstattet. Das heißt: Sie gehen in Vorleistung, können sich das Geld aber bei korrekter Antragstellung komplett zurückholen.
Wichtig ist, dass Sie schnell und korrekt handeln: Beschäftigungsverbot beachten, Lohn weiterzahlen, Erstattung beantragen. Wer hier sauber arbeitet, schützt sich vor rechtlichen Fallstricken und bürokratischen Komplikationen. Und nicht zuletzt zeigen Sie damit auch soziale Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeiterinnen und gegenüber dem Gesetz.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie im konkreten Fall vorgehen sollten etwa bei Zweifeln am Attest oder bei unklaren betrieblichen Gegebenheiten ist eine frühzeitige rechtliche Beratung empfehlenswert. Denn auch wenn die rechtliche Lage klar geregelt ist, kann die Umsetzung im Alltag durchaus knifflig sein.