Illegales IPTV ist auf dem Vormarsch: Für wenige Euro monatlich verspricht es Zugang zu Pay-TV, Sportevents und aktuellen Filmen – ganz ohne offizielles Abo. Doch Vorsicht: Die Nutzung illegaler IPTV-Dienste ist strafbar und kann drastische Folgen haben. Neben Urheberrechtsverletzung und Betrug spielt zunehmend auch das Thema Geldwäsche eine Rolle. In diesem Artikel klären wir, welche Strafen drohen, wie Ermittlungen ablaufen – und wie Sie reagieren sollten, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten.
📡 Was ist illegales IPTV?
Illegales IPTV bezeichnet das Streamen urheberrechtlich geschützter Inhalte (z. B. Sky, DAZN, Netflix, Kinofilme) über Internetdienste, für die keine gültige Lizenz vorliegt. Dies geschieht häufig durch:
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Fire TV- oder Android-Boxen mit vorinstallierten Apps
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IPTV-Abos über Telegram, Discord oder spezialisierte Portale
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Linksammlungen oder „M3U“-Listen im Internet
Rechtlich relevant: Wer wissentlich solche Angebote nutzt, macht sich strafbar – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.
⚖️ Welche Strafen drohen?
▶️ Für Nutzer:
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§ 106 UrhG – Urheberrechtsverletzung (auch durch Streaming)
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§ 108b UrhG – Nutzung offensichtlich rechtswidriger Vorlagen
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Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
▶️ Für Anbieter und Reseller:
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§ 108a UrhG – Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung
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§ 263 StGB – Betrug (z. B. durch Täuschung über Legitimierung des Angebots)
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§ 261 StGB – Geldwäsche, wenn aus illegalen IPTV-Aktivitäten erzielte Gewinne „gewaschen“ werden, z. B. durch Kryptowährungen oder Strohmänner
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§ 303a, 303b StGB – Datenveränderung und Computersabotage
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Strafen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen (Bande, gewerbsmäßig, Geldwäsche): bis zu 10 Jahre
💸 Geldwäsche-Relevanz: Die Einnahmen aus dem Verkauf illegaler IPTV-Abos werden oft über Bitcoin, Monero oder Cash-Trades verschleiert – was den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB erfüllen kann. Dabei reicht bereits der Versuch, illegale Einnahmen in den legalen Finanzkreislauf zu bringen.
🕵️♂️ Wie ermittelt die Polizei?
Die Polizei geht illegalen IPTV-Strukturen mittlerweile mit professioneller Ausrüstung und internationaler Zusammenarbeit nach:
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Beschlagnahmung internationaler Server
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Auswertung gespeicherter IP-Adressen & Nutzerprofile
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Zugriff auf Zahlungsdaten (PayPal, Bank, Krypto-Wallets)
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Hausdurchsuchungen bei Verdacht auf Anbieter- oder Nutzertätigkeit
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Ermittlung wegen Geldwäsche, wenn Zahlungsströme anonymisiert oder verschleiert werden
📩 Was tun bei einem Anhörungsbogen?
Ein Anhörungsbogen ist ein erstes Warnsignal – und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bereits hier wird entscheidend, wie Sie darauf reagieren – im besten Fall: Erstmal gar nicht! Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt.
📦 Infobox: Verhaltenstipps bei Ermittlungen wegen illegalem IPTV
🔹 1. Ruhe bewahren:
Keine Panik – ein Anhörungsbogen oder eine Hausdurchsuchung bedeutet noch keine Verurteilung. Aber: Jedes unüberlegte Wort kann nachteilig sein.
🔹 2. Aussage verweigern:
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten (§ 136 StPO).
🔹 3. Kein Kontakt zu Mitbeschuldigten:
Kein WhatsApp, keine Mails – auch unbedachte Kommunikation kann ausgewertet werden.
🔹 4. Sofort anwaltlichen Beistand suchen:
Ein erfahrener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln.
🔹 5. Keine Dateien löschen oder Geräte manipulieren:
Das kann als Strafvereitelung gewertet werden – ein weiteres Risiko, das leicht vermeidbar ist.
⚖️ Rechtliche Einschätzung & aktuelle Urteile: Tendenz zur Strafverschärfung
In den letzten Jahren haben Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ihre Linie gegenüber illegalem IPTV deutlich verschärft:
📌 OLG München, Beschluss v. 11.05.2023 – Az. 1 Ws 191/23
Das Angebot gewerbsmäßiger IPTV-Abonnements ohne Lizenz stellt eine schwere Urheberrechtsverletzung dar und kann mit einer Haftstrafe ohne Bewährung geahndet werden.
📌 AG Leipzig, Urteil v. 07.02.2024 – Az. 260 Ds 800 Js 5425/23
Ein Nutzer, der wiederholt illegale IPTV-Dienste verwendet hat, wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit für die Strafbarkeit entscheidend war.
📌 OLG Köln, Beschluss v. 03.09.2022 – Az. 6 Ws 211/22
Bei Zahlungen über Kryptowährungen im Zusammenhang mit illegalem IPTV sei regelmäßig von Geldwäscheverdacht auszugehen (§ 261 StGB), sofern Gewinne aus rechtswidriger Tätigkeit in den Zahlungsfluss einfließen.
📊 Tendenz:
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Härtere Urteile gegen Anbieter und Reseller, insbesondere bei banden- oder gewerbsmäßiger Struktur
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Zunehmende Strafverfolgung auch gegen Endnutzer, wenn Logdaten vorliegen
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Einsatz digitaler Forensik bei Hausdurchsuchungen zur Beweisführung
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Kombination von Urheberrecht und Geldwäsche-Paragrafen in der Strafverfolgung
💡 Fazit: Illegales IPTV kann teuer – und strafbar – werden
Illegales IPTV mag auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen wirken, bringt aber erhebliche rechtliche Risiken mit sich. Neben Urheberrechtsverletzung und Betrug kann auch der Vorwurf der Geldwäsche ins Spiel kommen – insbesondere bei Anbietern oder Wiederverkäufern.
Wenn Sie bereits einen Anhörungsbogen erhalten haben oder einer Hausdurchsuchung ausgesetzt waren, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Sichern Sie sich anwaltliche Unterstützung – bevor es zu spät ist.
📞 Sie sind betroffen? Kontaktieren Sie mich!
Wenn Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, unterstütze ich Sie diskret, engagiert und fachlich fundiert. Ich verteidige Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und im gesamten Verfahren.
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Telefon: 0155 60899160
E-Mail: info@kanzlei-pavlic.de
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie sich gerade strafbar machen durch illegales IPTV, kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Einschätzung.
Mehr Info´s zum Thema IPTV finden sie auf meiner Website: www.kanzlei-pavlic.de