Die Haltung von Hühnern oder Bienen im Nachbargarten kann für Anwohner zur Belastung werden – sei es durch Lärm, Gerüche oder andere störende Einflüsse. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil klargestellt: Wird durch die Tierhaltung eine unzumutbare Beeinträchtigung verursacht oder gegen öffentlich-rechtliche Vorgaben verstoßen, kann ein Anspruch auf Unterlassung bestehen. Die Interessen der Nachbarn auf Ruhe und ein angenehmes Wohnumfeld sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten
Grundsätzlich ist die Haltung von Tieren wie Hühnern oder Bienen in Wohngebieten zulässig – vorausgesetzt, sie verursacht keine unzumutbaren Störungen oder Gefahren für angrenzende Grundstücke. Nach § 906 BGB ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, auf seine Nachbarn Rücksicht zu nehmen und keine Beeinträchtigungen hervorzurufen, die das übliche Maß überschreiten.
Lärm- und Geruchsemissionen:
Hühnerhaltung kann insbesondere durch das Krähen von Hähnen sowie durch unangenehme Gerüche zu Konflikten führen. Bienen wiederum sind zwar geräuscharm, können jedoch durch starken Flugverkehr oder intensiven Honiggeruch als störend empfunden werden. In solchen Fällen kann ein Unterlassungsanspruch entstehen – vorausgesetzt, die Einwirkungen sind objektiv erheblich.
Wann liegt eine unzumutbare Störung vor?
Damit ein Gericht zugunsten des betroffenen Nachbarn entscheidet, muss belegt werden, dass die Tierhaltung das zumutbare Maß überschreitet. Dabei spielen Faktoren wie Häufigkeit und Intensität der Störungen, das Wohnumfeld (z. B. städtisch oder ländlich) sowie das Verhalten des Tierhalters eine Rolle. Auch ist entscheidend, ob Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen bereits umgesetzt wurden.
Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Regelungen:
Neben zivilrechtlichen Ansprüchen sind auch öffentlich-rechtliche Normen von Bedeutung – beispielsweise das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder landesspezifische Vorschriften zur Tierhaltung. Bei Verstößen können Behörden eingreifen und Auflagen erteilen oder die Haltung untersagen.
Wie sollten Sie vorgehen?
Wenn Sie sich durch die Tierhaltung Ihrer Nachbarn beeinträchtigt fühlen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen: Zunächst ist es oft sinnvoll, das Gespräch zu suchen und eine gütliche Lösung anzustreben. Führt dies nicht zum Erfolg, kann eine Unterlassungsklage in Betracht gezogen werden. Wichtig ist dabei eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Vorkommnisse – etwa durch Lärmprotokolle, Fotos oder Zeugen.
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