Am Mittwochabend (02.07.2025) kam es gegen 18 Uhr im Römerbad in Bonn-Castell zu einem heftigen Streit zwischen zwei Männern (26 und 27 Jahre). Als eine 33-jährige Frau, die sich mit ihren Kindern in der Nähe aufhielt, zur Mäßigung mahnte, beleidigten die Männer sie rassistisch. Ein 24-jähriger Zeuge, der die Frau verteidigte, wurde daraufhin körperlich attackiert. Laut Zeugenaussagen soll sogar ein Messer gezeigt worden sein. Die Polizei traf ein, brachte drei Tatverdächtige zur Identitätsfeststellung, stellte ein Messer im Gebüsch sicher und sicherte Videoaufnahmen. Zwei Beteiligte erlitten leichte Verletzungen.
Rechtslage & Handlungsmöglichkeiten
Körperverletzung (§ 223 StGB)
Wer einen anderen körperlich angreift, macht sich strafbar. Leichte Verletzungen können bereits genügen. Je nach Schwere droht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Bedrohung oder Vorzeigen eines Messers (§ 241 StGB)
Das demonstrative Zeigen eines Messers kann als Nötigung oder Bedrohung gewertet werden und zieht höhere Strafrahmen nach sich.
Rassistische Beleidigungen (§ 185, 188, 189 StGB)
Beleidigungen mit fremdenfeindlichem Charakter können Ordnungswidrigkeiten oder selbstständige Straftaten sein – z. B. in Form von Volksverhetzung mit strafrechtlicher Relevanz.
Strafverfahren & Ermittlungsverfahren
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Vorladung zur Vernehmung: Sie sind nicht verpflichtet, ohne Anwalt aussagebereit zu sein. Sie können von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
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Akteneinsicht: Ihr Verteidiger kann Einsicht beantragen, um die Ermittlungsakten und Beweislage zu prüfen.
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Verteidigungsstrategie: Legitimes Notwehrverhalten oder Provokation durch das Opfer können mildernde Faktoren sein.
Führen eines Messers in der Öffentlichkeit (§ 42a WaffG)
Hier können Buß- oder Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz folgen.
Was Sie jetzt tun sollten:
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Ruhig bleiben und das Aussageverweigerungsrecht nutzen, bis Sie Rücksprache mit Ihrem Anwalt hatten.
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Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger, bevor Sie eine Vorladung wahrnehmen.
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Sorgen Sie für Beweissicherung, z. B. durch Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen. Ihr Anwalt kann diese anfordern.
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Akteneinsicht beantragen, um die Ermittlungsakte individuell prüfen zu lassen.
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Machen Sie Angaben nur in Abstimmung mit Ihrer Verteidigungsstrategie.
Wie unsere Kanzlei Sie unterstützt
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Übernahme der Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, um Ihre Rechte zu wahren.
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Begleitung zu allen Vernehmungen; wir stellen sicher, dass Aussagen rechtssicher erfolgen.
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Umfassende Prüfung der Beweislage, einschließlich Videoaufnahmen und Zeugenaussagen.
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Prüfung, ob Notwehr oder Rechtfertigungsgründe vorliegen – und darauf bauen.
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Unterstützung bei Anträgen auf Akteneinsicht und Verteidigungsmaßnahmen.
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Einschätzung des Strafrahmens unter Berücksichtigung aller mildernder Umstände.
Oder besuchen Sie unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/, wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.
Wenn Sie selbst beschuldigt werden oder als Angehöriger betroffen sind, kontaktieren Sie uns jetzt. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos – Sie sichern sich unverbindlich Unterstützung von Beginn an. Online können Sie direkt einen Termin buchen – wir sind für Sie da.
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