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    Home » Welche Konsequenzen drohen bei 200 km/h‑Raserei auf dem Standstreifen – und was sollten Beschuldigte jetzt tun?
    Rechtsformen

    Welche Konsequenzen drohen bei 200 km/h‑Raserei auf dem Standstreifen – und was sollten Beschuldigte jetzt tun?

    adminBy adminJuli 3, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Ein 40‐jähriger Autofahrer soll auf der Autobahn A1 bei Leverkusen mit seinem PKW trotz erlaubtester Geschwindigkeit von 80 km/h zeitweise bis zu 200 km/h gefahren und über den Standstreifen einen zivilen Streifenwagen überholt haben. Dabei änderte er mehrfach den Fahrstreifen und drängte andere Verkehrsteilnehmer ab. Erst bei Alkenrath stoppte die Polizei den Wagen. Im Rahmen der Kontrolle wurden Führerschein und Fahrzeug sichergestellt. Ein positiver Drogenvortest führte zur Anordnung einer Blutprobenentnahme. Die Staatsanwaltschaft Köln leitete ein umfassendes Verkehrsstrafverfahren ein.


    Rechtslage & Handlungsmöglichkeiten
    Diese Vorwürfe können gleich mehrere Straftatbestände erfüllen:

    • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) durch riskantes Überholen und aggressives Fahrverhalten im fließenden Verkehr.

    • Raserei (§ 315d StGB) aufgrund der extremen und deutlich überhöhten Geschwindigkeit.

    • Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (§ 316 StGB), da der Drogenvortest positiv ausfiel.

    • Ein möglicher Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 315c StGB) besteht, wenn die Blutwerte einen Straftatbestand erfüllen.

    Mögliche Konsequenzen: Je nach Schwere drohen Geld- oder mehrjährige Freiheitsstrafen, dauerhaftes Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, zusätzlich hohe Geldbußen und Punkte in Flensburg.

    Ihre Handlungsmöglichkeiten jetzt:

    • Aussageverweigerung: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sich nicht selbst zu belasten (§ 136 StPO).

    • Akteneinsicht beantragen: Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann frühzeitig Einblick in Polizeiberichte, Messprotokolle und Gutachten beantragen.

    • Gutachtliche Prüfung: Gutachten zu Geschwindigkeit oder Drogenkonsum können Zweifel an der Beweislage aufwerfen.

    • Verteidigungsstrategie entwickeln: Von illegaler Messwertgewinnung bis zu plausibler Erklärung für den Drogenbefund – wir prüfen jede Möglichkeit.

    • Jugend- oder Heranwachsendenstrafrecht käme eventuell zur Anwendung, wenn der Fahrer zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt war – hiervon hängt u. a. die Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens ab.


    Leistungen unserer Kanzlei
    In einem Strafverfahren wie diesem unterstützen wir Sie umfassend:

    • Vertretung bei polizeilichen Vernehmungen – wir begleiten Sie und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    • Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft: Wir fordern Akten an, beantragen Gutachten und kümmern uns um Fristen.

    • Bewertung der Beweislage: Wir prüfen Radarprotokolle, Drogenbefunde und Lichtbilder.

    • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie: Von Prozessvermeidung über Einstellung bis zur bestmöglichen Strafbemessung.

    • Vermittlung von Sachverständigen: Wenn nötig, beziehen wir Spezialisten hinzu.


    Oder besuchen Sie unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/, wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.


    Wenn Sie selbst von diesem Vorgehen betroffen sind oder Angehöriger eines Beschuldigten sind, zögern Sie nicht: Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihr Vorgehen in dieser belastenden Situation abzustimmen. Termine können Sie direkt online über unsere Webseite buchen.


    👉 Newsletter nicht verpassen:Bleiben Sie auf dem Laufenden zu strafrechtlichen Themen und praktischen Tipps im Umgang mit Polizei und Justiz.
    Jetzt kostenlos anmelden unter: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html



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