Heute schauen wir uns einmal an, wie schnell man als Sportschütze oder Jäger die Waffenbesitzkarte wieder verlieren kann.
Waffe zum Trocknen neben dem Schrank gelagert? Verboten. Die WBK ist in Gefahr.
Ein Bier nach dem Schießsport? 0,0 Promille gelten – alles andere gefährdet die WBK.
Schalldämpfer offen auf der Heizung vergessen? Gilt als unsachgemäße Lagerung – WBK gefährdet.
Eine einzelne Patrone ohne passende Waffe? Wird als Verstoß gewertet – Unzuverlässigkeit droht.
Taschenlampe oder Laser an der Waffe montiert? Verboten – führt regelmäßig zum Entzug der Erlaubnis.
Waffe und Munition gemeinsam im Koffer transportiert? WBK in Gefahr.
Unterstützung einer politischen Organisation, die dem Staat missfällt? WBK kann weg sein.
Der Partner öffnet bei Kontrolle den Waffenschrank? Unzulässig, wenn keine eigene WBK – gravierender Verstoß.
Medizinisches Cannabis verschrieben bekommen? Wird regelmäßig als Eignungsmangel gewertet – WBK gefährdet.
Geladene Waffe im Schrank oder Fahrzeug? Ein klarer Gesetzesverstoß – die WBK ist weg.
Eine Verurteilung über 60 Tagessätze – selbst wegen Bagatellen? Gesetzlich klar geregelt – WBK entfällt.
Kleinkaliberpatrone in der Autopolsterung vergessen? Schon ein Zufallsfund kann zu Konsequenzen führen.
Platzpatronen auf dem eigenen Grundstück verschossen? WBK in Gefahr.
Jagdschein abgelaufen oder Schießnachweise fehlen? Dann fehlt das Bedürfnis – die Erlaubnis ist angreifbar.
Waffe auf der Rückbank transportiert? Unzulässig, insbesondere außerhalb des Reviers – WBK gefährdet.
Zwei kleinere Vergehen, wie Schwarzfahren? Auch das kann zur Unzuverlässigkeit führen – WBK weg.
Personalausweis beim Schießstand mehrfach vergessen? Reicht, um Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen.
1,6 Promille bei einer Verkehrskontrolle – auch ohne Bezug zur Waffe? Gilt als Indiz mangelnder Eignung – WBK entfällt.
Unfall nach Alkoholkonsum – Blutprobe ohne Zusammenhang zur Waffe? Auch das kann die Zuverlässigkeit infrage stellen.
Fazit: Selbst wenn die Waffenbesitzkarte nicht unmittelbar entzogen wird, führt jeder dieser Vorfälle regelmäßig zu erheblichen Problemen mit der Behörde. Denn wer als unzuverlässig eingestuft wird, gilt dauerhaft als waffenrechtlich ungeeignet – mit weitreichenden Folgen.
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