Was ist passiert?
Im vom Landgericht Karlsruhe entschiedenen Fall wurde dem Betreiber eines Solariums der Versicherungsschutz komplett versagt. Die Folge: Er blieb auf den gesamten Sanierungskosten sitzen.
Grund für den Schaden war ein Starkregenereignis mit Hagel. Es sammelten sich während des Starkregens/Sturm große Mengen Regen- und Schmelzwasser auf dem Flachdach des Gebäudes. Diese flossen in ein Regenfallrohr, das durch die Wassermassen und Hagelkörner verstopfte. In der Folge kam es zur Verschiebung an einem Verbindungsstück in Höhe der Rohrmanschette – Wasser trat unkontrolliert in das Gebäude ein. Das Solarium wurde erheblich beschädigt.
Trotz des erheblichen Schadens verweigerte die Versicherung die Leistung. Das Gericht bestätigte die Ablehnung. Warum?
Keine Leistung durch die Wohngebäudeversicherung – Die Begründung
1. Kein Rückstauschaden
Das Gericht lehnte den geltend gemachten Rückstauschaden ab. Laut Sachverständigem konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob es sich um einen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz handelte.
Ebenso wahrscheinlich sei laut Gutachten gewesen, dass Hagelkörner selbst zu einem Wasserstau im Rohr geführt hätten.
➡️ Damit lag kein versicherter Rückstauschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen vor.
2. Kein Hagelschaden
Ein Hagelschaden wurde ebenfalls nicht anerkannt. Begründung:
Es handelte sich nicht um einen unmittelbaren Hagelschlag, sondern um einen mittelbaren Folgeschaden infolge der Verstopfung durch Hagel.
➡️ Solche Schäden sind nicht vom Standard-Hagelschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst.
3. Kein Leitungswasserschaden
Auch der Einwand, es handele sich um einen klassischen Leitungswasserschaden, blieb erfolglos.
Das Gericht stellte klar: Der Schaden beruhte nicht auf einem Bruch oder Riss der Leitung, sondern auf einer Verschiebung der Rohrverbindung.
➡️ Eine solche Verschiebung ist nach Meinung der meisten Obergerichte nicht vom Versicherungsschutz umfasst – auch wenn dies in der juristischen Literatur umstritten ist und eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH noch aussteht.
Fazit: Der Versicherungsnehmer ging leer aus
Das Urteil zeigt, wie schnell man trotz augenscheinlich klarer Schadenslage ohne Versicherungsschutz dastehen kann.
Der Eigentümer musste die kompletten Reparatur- und Sanierungskosten (ca. 76.000,00 €) selbst tragen.
✅ Was können Eigentümer tun, um sich besser zu schützen?
Eine 100%ige Absicherung gibt es nicht – doch mit den folgenden Maßnahmen lassen sich Risiken reduzieren:
🔹 Regelmäßige Wartung
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Regenfallrohre.
- Entfernen Sie Laub, Eis, Hagelreste – Verstopfungen sind eine häufige Schadensursache.
🔹 Versicherungsschutz genau prüfen
- Achten Sie auf umfassende Elementarschadenversicherungen, insbesondere mit Einschluss von Starkregen und Rückstau.
- Regenrohrleitungen sollten explizit mitversichert sein.
- Fragen Sie gezielt nach, ob Verschiebungen als Schadenursache vom Schutz umfasst sind.
🔹 Beratung dokumentieren
- Lassen Sie Zusagen von Versicherungsvertretern schriftlich bestätigen.
- Notieren Sie sich Beratungsgespräche oder bitten Sie um eine schriftliche Deckungsbestätigung bei Sonderrisiken.
🔹Schaden nach Möglichkeit sofort dokumentieren
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