Sie haben eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten, weil Sie auf der A42 bei Kamp-Lintfort 22 km/h zu schnell gefahren sein sollen? Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen – und wie Sie sich jetzt richtig verhalten.
Nach einer automatisierten Geschwindigkeitsmessung auf der A42 am Autobahnkreuz Kamp-Lintfort in Fahrtrichtung Köln wird Ihnen vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Die zuständige Bußgeldstelle hat Ihnen deshalb eine Anhörung im Bußgeldverfahren nach § 24 StVG zugesendet. Möglicherweise liegt ein Foto vom Blitzer bei oder wird nachgereicht.
Auch wenn der Vorwurf auf den ersten Blick banal erscheint: Selbst eine scheinbar geringe Überschreitung kann Konsequenzen haben – insbesondere, wenn bereits Voreintragungen vorhanden sind.
Welche Folgen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h?
Bei einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog grundsätzlich folgende Sanktionen vor:
Hinzu kommen Verwaltungsgebühren. Kritisch kann es werden, wenn:
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Sie bereits Punkte in Flensburg haben
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Sie sich in der Probezeit befinden
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Sie innerhalb eines Jahres bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h begangen haben (Wiederholungstäterregel)
Muss ich mich zur Anhörung äußern?
Nein – Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Als Betroffener haben Sie das Recht zu schweigen. Oft ist es sogar ratsam, keine Angaben zur Fahrereigenschaft oder zum Sachverhalt zu machen, bevor nicht Einsicht in die Ermittlungsakte genommen wurde.
Die Anhörung dient in erster Linie dazu, dem Fahrzeughalter oder dem vermuteten Fahrer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hierbei lauern aber Fallstricke, insbesondere wenn Sie Angaben zur Person oder zur Fahrt machen, die später verwertet werden können.
Was sollten Sie jetzt tun?
Als Rechtsanwälte im Verkehrsrecht raten wir dringend: Lassen Sie den Vorwurf zunächst durch einen Anwalt prüfen. Nur so lässt sich beurteilen, ob:
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das Messverfahren korrekt durchgeführt wurde
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das Blitzerfoto tatsächlich Sie zeigt
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formelle Fehler im Verfahren vorliegen
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ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat
Nach Akteneinsicht durch Ihre Verteidigung kann im Einzelfall entschieden werden, ob es sinnvoll ist, sich zu äußern oder gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Wie wir Sie unterstützen können
Unsere Kanzlei übernimmt für Sie:
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Prüfung der Vorwürfe
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Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle
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Bewertung von Beweismitteln (z. B. Messprotokoll, Messgerät, Foto)
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Kommunikation mit der Behörde
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Geltendmachung von Entlastungsargumenten oder Verfahrensfehlern
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Vertretung im Einspruchsverfahren
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die rechtliche Auseinandersetzung für Sie.
Oder besuchen Sie unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/, wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.
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Wenn auch Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten haben, lassen Sie sich frühzeitig beraten. Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos. Alternativ können Sie direkt online einen Termin vereinbaren – bequem und unverbindlich.
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