Was sind die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung?
Von RA und Notar Krau
Für eine müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Krankheitsbedingte Kündigung: Ein Überblick
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine der häufigsten Formen der personenbedingten Kündigung im deutschen Arbeitsrecht.
Sie kann sowohl ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) als auch außerordentlich (fristlos) erfolgen.
Allerdings sind die Voraussetzungen für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung hoch und unterliegen einer strengen gerichtlichen Prüfung.
Grundsätze
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist zulässig, wenn die Krankheit des Arbeitnehmers zu erheblichen Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses führt.
Dabei ist nicht die Krankheit selbst der Kündigungsgrund, sondern ihre Auswirkungen auf den Betrieb. Dazu gehören beispielsweise:
- Hohe Fehlzeiten des Arbeitnehmers, die zu Störungen im Betriebsablauf führen
- Erhebliche Kosten für den Arbeitgeber durch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Notwendigkeit, eine Ersatzkraft einzustellen oder andere Mitarbeiter mit Überstunden zu belasten
- Ungewissheit über die zukünftige Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
Damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose: Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft aufgrund seiner Erkrankung in erheblichem Umfang arbeitsunfähig sein wird. Dies kann sich aus der bisherigen Krankheitsgeschichte, ärztlichen Attesten oder anderen objektiven Umständen ergeben.
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen. Dies kann durch Störungen im Betriebsablauf, hohe Entgeltfortzahlungskosten oder die Notwendigkeit, eine Ersatzkraft einzustellen, begründet werden.
- Interessenabwägung: Eine umfassende Interessenabwägung muss ergeben, dass die Belastungen für den Arbeitgeber durch die Erkrankung des Arbeitnehmers unzumutbar sind. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie z. B. das Alter und die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, die Schwere der Erkrankung, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber in der Regel ein BEM durchführen, um gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls dem Betriebsrat nach Möglichkeiten zu suchen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Ein unterlassenes BEM kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, es sei denn, es wäre offensichtlich erfolglos gewesen.
- Anhörung des Betriebsrats: Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung anhören und ihn über die Gründe informieren. Eine fehlerhafte Anhörung kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Was sind die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung?
Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung
In der Rechtsprechung haben sich vier typische Fallgruppen herausgebildet, in denen eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht kommt:
- Häufige Kurzerkrankungen: Der Arbeitnehmer ist über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder für kurze Zeiträume arbeitsunfähig erkrankt.
- Langzeiterkrankung: Der Arbeitnehmer ist bereits seit längerer Zeit arbeitsunfähig erkrankt und es ist nicht absehbar, wann er wieder arbeitsfähig sein wird.
- Krankheitsbedingte Leistungsminderung: Die Erkrankung führt zu einer dauerhaften Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, die eine Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr möglich macht.
- Ungewissheit über die künftige Arbeitsunfähigkeit: Es besteht eine erhebliche Ungewissheit darüber, ob und wann der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig sein wird.
Besonderheiten
- Schwerbehinderte Menschen: Bei der Kündigung schwerbehinderter Menschen gelten besondere Voraussetzungen. Der Arbeitgeber benötigt hierfür die Zustimmung des Integrationsamtes.
- Kleinbetriebe: In Kleinbetrieben mit bis zu zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann hier auch ohne Kündigungsgrund erfolgen, sofern die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Probezeit: Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Was sind die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung?
Fazit:
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist ein komplexer Vorgang, der hohe Anforderungen an den Arbeitgeber stellt.
Arbeitnehmer sollten sich im Falle einer solchen Kündigung rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte zu wahren.
Was sind die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung?