Geldwäsche ist ein komplexes Thema, das oft mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht wird. Doch auch Privatpersonen und Kleinunternehmer können unwissentlich in Geldwäscheaktivitäten verwickelt werden. Dieser Rechtstipp soll Ihnen helfen, Geldwäsche besser zu verstehen, Risiken zu erkennen und sich effektiv zu schützen.
Was ist Geldwäsche einfach erklärt?
Stellen Sie sich vor, jemand hat auf illegale Weise Geld verdient, zum Beispiel durch Drogenhandel oder Betrug. Dieses „schmutzige“ Geld kann er nicht einfach so ausgeben oder auf sein Konto einzahlen, ohne Verdacht zu erregen. Geldwäsche ist der Prozess, bei dem die illegale Herkunft dieses Geldes verschleiert wird, sodass es am Ende wie legal verdientes Vermögen aussieht. Kriminelle versuchen so, ihre Gewinne aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.
Wie funktioniert Geldwäsche? Der typische Ablauf
Der Prozess der Geldwäsche lässt sich vereinfacht in drei Phasen unterteilen:
- Placement (Einschleusung): Das schmutzige Bargeld wird erstmals in den Finanzkreislauf gebracht. Das kann durch viele kleine Einzahlungen auf verschiedene Konten geschehen, den Kauf von Luxusgütern oder die Investition in Unternehmen mit hohen Bargeldumsätzen (z.B. Restaurants, Spielhallen).
- Layering (Verschleierung): Durch eine Kette von komplexen Finanztransaktionen wird die Herkunft des Geldes weiter verschleiert. Das Geld wird beispielsweise zwischen verschiedenen Konten im In- und Ausland transferiert, es werden Scheinfirmen gegründet oder komplizierte Finanzprodukte genutzt. Ziel ist es, die Papierspur zu verwischen und die Nachverfolgung für die Behörden zu erschweren.
- Integration (Integration): Das „gewaschene“ Geld wird wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Es erscheint nun als legales Vermögen und kann für Investitionen in Immobilien, Aktien oder andere legale Geschäfte verwendet werden.
Der rechtliche Rahmen: Das Geldwäschegesetz (GwG) und europäische Vorgaben
In Deutschland bildet das Geldwäschegesetz (GwG) die zentrale Rechtsgrundlage zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es verpflichtet bestimmte Personengruppen und Unternehmen (sogenannte Verpflichtete) zu besonderer Sorgfalt. Dazu gehören beispielsweise Banken, Versicherungen, Immobilienmakler, Güterhändler, aber auch Rechtsanwälte und Steuerberater.
Diese Verpflichteten müssen unter anderem:
- Ihre Vertragspartner identifizieren (Know Your Customer-Prinzip).
- Die wirtschaftlich Berechtigten feststellen, also die natürlichen Personen, die hinter einem Unternehmen oder einer Transaktion stehen.
- Geschäftsbeziehungen und Transaktionen kontinuierlich überwachen.
- Ein Risikomanagement einführen, das eine Risikoanalyse umfasst.
- Verdachtsfälle unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden.
Das deutsche Geldwäscherecht wird maßgeblich durch Vorgaben der Europäischen Union beeinflusst. Ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der Bekämpfung von Geldwäsche innerhalb der EU ist das EU-AML-Paket (Anti-Money Laundering). Dieses Paket beinhaltet unter anderem eine neue EU-Geldwäscheverordnung (AML-VO), die ab dem 10. Juli 2027 in vielen Teilen das nationale GwG ersetzen und europaweit einheitliche Regeln schaffen wird. Ergänzt wird dies durch die sechste EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6), die Regelungen zur Organisation des institutionellen Systems auf nationaler Ebene enthält, wie beispielsweise Vorgaben zu den Registern über wirtschaftliche Eigentümer (in Deutschland das Transparenzregister). Eine neue EU-Aufsichtsbehörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt a.M. wird zudem eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Anwendung der neuen Regeln spielen.
Aktuelle Entwicklungen und wichtige Hinweise aus der Praxis
Das Geldwäscherecht ist ständig im Wandel, um auf neue Methoden der Kriminellen und globale Herausforderungen zu reagieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum GwG, die für die Verpflichteten bindend sind.
Wichtige Punkte aus den aktuellen Hinweisen der BaFin sind beispielsweise:
- Risikoanalyse: Verpflichtete müssen ihre Risikoanalyse regelmäßig aktualisieren und dabei nun explizit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken getrennt betrachten und dokumentieren. Dabei sind diverse Informationsquellen wie die nationale und supranationale Risikoanalyse sowie Dokumente der FATF (Financial Action Task Force) zu berücksichtigen.
- Kundensorgfaltspflichten: Die Fristen für die periodische Aktualisierung von Kundendaten (KYC-Verfahren) wurden verkürzt. Bei der Identifizierung von juristischen Personen dürfen Registerauszüge in der Regel nicht älter als drei Monate sein.
- Wirtschaftlich Berechtigte: Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erfordert die Erhebung der Daten beim Vertragspartner selbst; eine reine Recherche in öffentlichen Quellen genügt nicht. Eine Eingangsmitteilung des Transparenzregisters ist kein ausreichender Nachweis der Registrierung.
- Verdachtsmeldungen: Die Pflicht zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung an das Transparenzregister (§ 23a GwG) stellt für sich genommen noch keinen zwingenden Verdachtsmoment für eine Geldwäscheverdachtsmeldung dar. Die FIU und BaFin haben gemeinsame Orientierungshilfen zur „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ von Verdachtsmeldungen herausgegeben. Grundsätzlich soll eine Verdachtsmeldung am gleichen oder spätestens am folgenden Werktag erfolgen, wenn der Sachverhalt nachvollziehbar ist.
Gerichtliche Entscheidungen: Die „Stillhaltepflicht“ nach einer Verdachtsmeldung
Ein praxisrelevantes Thema ist die sogenannte Stillhaltepflicht nach Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung. Gemäß § 46 GwG darf eine Transaktion, wegen der eine Verdachtsmeldung erfolgt ist, frühestens nach drei Werktagen durchgeführt werden, wenn bis dahin keine gegenteilige Weisung von der Staatsanwaltschaft oder der FIU erfolgt ist.
Gerichte haben hierzu unterschiedlich geurteilt. Das Landgericht Wiesbaden (Urteil vom 11.01.2024, Az. 3 O 238/23) und das Landgericht Frankfurt a.M. (Beschluss vom 22.01.2024, Az. 2-01 T 26/23) vertraten die Ansicht, dass die Transaktion nach fruchtlosem Ablauf der Drei-Tages-Frist durchgeführt werden müsse und kein Ermessen der Bank bestehe, diese weiter zurückzuhalten. Die BaFin hingegen sah die Drei-Tages-Frist eher als Mindestfrist und forderte eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Verpflichteten.
In ihren aktualisierten Auslegungshinweisen (AuA AT 2025) hat die BaFin ihre Haltung präzisiert: Die Freigabe einer Transaktion habe „in der Regel“ nach drei Tagen zu erfolgen, es sei denn, es drängen sich ausnahmsweise klare Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auf. Das OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 25.02.2025, Az. 10 U 18/24) billigte den Verpflichteten bei einem hohen geldwäscherechtlichen Risiko eine gewisse Karenzzeit über die Drei-Tages-Frist hinaus zu.
Diese unterschiedlichen Auffassungen zeigen die Komplexität für Verpflichtete. Die zukünftige AML-VO sieht ebenfalls eine Drei-Tages-Frist vor, ergänzt diese aber um eine verpflichtende Risikobewertung durch die Verpflichteten vor Durchführung der Transaktion.
Wie können Sie sich schützen? Praktische Ratschläge
- Für Privatpersonen:
- Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Unbekannte hohe Geldbeträge anbieten, die Sie für sie weiterleiten oder kurzfristig auf Ihrem Konto „parken“ sollen (sogenannte Finanzagenten-Tätigkeit). Dies ist oft ein Anzeichen für Geldwäsche und kann strafbar sein.
- Melden Sie verdächtige Angebote der Polizei.
- Geben Sie Ihre Kontodaten nicht leichtfertig preis.
- Für Kleinunternehmer:
- Kennen Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner. Hinterfragen Sie ungewöhnliche Geschäftsanbahnungen oder Transaktionswünsche.
- Seien Sie besonders wachsam bei hohen Barzahlungen, insbesondere wenn diese nicht branchenüblich sind. Seit 2023 gilt im Immobiliensektor ein Barzahlungsverbot (§ 16a GwG).
- Achten Sie auf die Herkunft von Geldern, insbesondere bei internationalen Transaktionen oder komplexen Firmenstrukturen.
- Dokumentieren Sie Ihre Geschäftsbeziehungen und die Maßnahmen, die Sie zur Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten ergriffen haben.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Risiken und Pflichten im Bereich Geldwäscheprävention.
- Wenn Sie unter die Verpflichteten des GwG fallen, implementieren Sie ein angemessenes Risikomanagement und erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten sorgfältig.
Wann ist anwaltliche Beratung sinnvoll?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie bestimmte gesetzliche Pflichten zur Geldwäscheprävention erfüllen müssen, wenn Sie einen konkreten Verdachtsfall haben oder wenn Sie mit Ermittlungen konfrontiert sind, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Ihnen helfen, rechtliche Nachteile zu vermeiden. Die Komplexität des Geldwäscherechts und die ständigen Änderungen erfordern eine fachkundige Beratung.