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    Home » Was Sie wissen müssen, bevor Sie mit dem BAMAD oder dem SiBe sprechen
    Rechtsformen

    Was Sie wissen müssen, bevor Sie mit dem BAMAD oder dem SiBe sprechen

    adminBy adminJuni 7, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Das Problem:

    Die Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist für viele Bewerberinnen und Bewerber, Soldaten, Beamte, zivilbeschäftigte Personen oder auch IT-Dienstleister der Bundeswehr eine gesetzliche Voraussetzung, um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten auszuüben. Was oft als bloßer Verwaltungsakt erscheint, ist in Wahrheit ein Verfahren mit erheblichem Risiko für Ihre berufliche Zukunft. Unvorbereitete Aussagen oder fehlerhafte Einordnungen im Gespräch mit dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), dem Sicherheitsbeauftragten oder gar dem Disziplinarvorgesetzten können zu einer Feststellung eines Sicherheitsrisikos führen – mit dramatischen Folgen:

    Der Verlust der Sicherheitsfreigabe kann gleichbedeutend sein mit der Suspendierung, der Versetzung oder dem Ende Ihrer Laufbahn.

    Ziel der Sicherheitsüberprüfung

    Die Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG dient der Feststellung, ob eine Person bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten ein Risiko für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Gesetzlich geregelt ist dies in § 5 SÜG. Die Sicherheitsbehörden prüfen insbesondere:

    • die Zuverlässigkeit, insbesondere im Umgang mit Verschlusssachen oder sicherheitsrelevanter Technik
    • die Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
    • das Verhalten in Bezug auf Verschwiegenheit, Alkohol, Drogen, Schulden oder andere Sicherheitsrisiken

    Ablauf des Verfahrens und Beteiligte

    Das Verfahren beginnt mit Ihrer Mitwirkungspflicht: Sie füllen umfangreiche Fragebögen aus, geben Informationen zu Kontakten, Auslandsreisen, etwaigen Ermittlungsverfahren oder psychologischer Behandlung an. Es folgen Abfragen bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Landesbehörden, dem BfV und dem BAMAD.

    Kommt es zu „tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit, werden Sie zu einem Gespräch eingeladen. Dies kann sein:

    • ein Anhörungsgespräch mit dem BAMAD (in Uniform, ggf. auch zivil)
    • ein Gespräch mit dem Sicherheitsbeauftragten Ihrer Dienststelle
    • eine Befragung durch Ihren Disziplinarvorgesetzten

    Dabei geht es nicht um eine gerichtsfeste Beweisführung, sondern um die Bildung einer Prognose: Kann Ihnen auch in Zukunft der Umgang mit sicherheitsrelevanten Aufgaben anvertraut werden?

    Mögliche Fragen und Themen des Gesprächs

    • Warum haben Sie Verfahren oder Vorladungen verschwiegen?
    • In welchem Zusammenhang standen Sie mit bestimmten Personen oder Gruppierungen?
    • Warum haben Sie an bestimmten Demonstrationen teilgenommen?
    • Gibt es Alkohol- oder Schuldenprobleme?
    • Wie erklären Sie bestimmte Online-Aktivitäten (Likes, Beiträge)?
    • Wie stehen Sie zur Bundeswehr oder zum Staat?

    Diese Fragen werden nicht immer wertneutral gestellt. Vielmehr kann schon ein ungeschickter Satz oder eine missverständliche Antwort zu einer sicherheitsrechtlich negativen Bewertung führen.

    Gefahren des BAMAD-Gesprächs: Protokoll, Auslegung und Isolation

    Besonders problematisch ist die fehlende Kontrolle über die Protokollierung des Gesprächs. Anders als in einem Ermittlungsverfahren wird die Anwesenheit eines Zeugen oder Anwalts oft ausgeschlossen. Das BAMAD fertigt im Nachgang ein internes Protokoll an, das oftmals nicht wortgetreu ist, sondern Interpretationen oder zusammenfassende Wertungen enthält. Es kommt regelmäßig vor, dass Aussagen verkürzt, aus dem Zusammenhang gerissen oder sogar sinnentstellend wiedergegeben werden.

    Diese Niederschrift kann dann als Grundlage für die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gem. § 14 Abs. 3 SÜG dienen. Eine Korrektur im Nachhinein ist nahezu unmöglich, da Ihnen das Protokoll häufig nicht zur Gegenzeichnung vorgelegt wird. Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage.

    Ihr Verhalten im Gespräch: Tipps und Fallstricke

    • Machen Sie sich mit dem Inhalt Ihrer Fragebögen vertraut.
    • Versuchen Sie nicht, Sachverhalte zu verharmlosen oder zu bagatellisieren.
    • Vermeiden Sie politische oder weltanschauliche Diskussionen.
    • Bleiben Sie ruhig, sachlich, kurz. Widersprechen Sie freundlich, aber bestimmt.
    • Notieren Sie sich direkt nach dem Gespräch alle wesentlichen Aussagen.

    Wichtig: Jede Unklarheit oder widersprüchliche Aussage kann als Hinweis auf Illoyalität oder Unsicherheit ausgelegt werden. Das Verfahren unterliegt keinem „Unschuldsprinzip“ wie im Strafrecht. Die Schwelle für die Annahme eines Risikos ist niedrig: Es genügen „tatsächliche Anhaltspunkte“.

    Was passiert bei einer negativen Entscheidung?

    Wenn ein Sicherheitsrisiko festgestellt wird, erhalten Sie einen Bescheid. Damit verlieren Sie:

    • Ihre bisherige sicherheitsempfindliche Funktion
    • Ihre Verwendung in bestimmten Dienstposten
    • ggf. die Grundlage Ihrer Karriere in der Bundeswehr oder im Beamtenverhältnis

    Zugleich wird die Entscheidung an Ihre Personalstelle und ggf. den Disziplinarvorgesetzten weitergegeben. Das kann disziplinarische Schritte oder eine Kettenreaktion von Nachteilen auslösen.

    Rechtsschutz: Ihre Möglichkeiten

    1. Beschwerde nach § 23 WBO: innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung des BMVg.
    2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim BVerwG (§ 21 WBO): nach erfolgloser Beschwerde.
    3. Erneute Sicherheitsüberprüfung nach Ablauf einer Sperrfrist

    Beachte: Je schlechter die Aktenlage und das BAMAD-Protokoll, desto schwieriger ist eine erfolgreiche Anfechtung. Deshalb ist die richtige Vorbereitung auf das Gespräch entscheidend.

    Ihre Rechte im Verfahren

    • Recht auf Akteneinsicht (§ 13 SÜG i.V.m. § 29 VwVfG)
    • Recht auf Angehörtwerden (§ 14 Abs. 3 S. 4 SÜG)
    • Recht auf Effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)
    • Recht auf Nichtweitergabe sensibler Daten an Unbeteiligte
    • Recht auf eine faire und nicht diskriminierende Bewertung Ihrer Person

    Fazit: Jedes Gespräch kann entscheidend sein

    Wenn Sie ein Schreiben erhalten, in dem Sie zu einem Gespräch mit dem BAMAD oder dem Sicherheitsbeauftragten geladen werden, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken schrillen. Solche Gespräche sind keine Routine, sondern markieren häufig den Wendepunkt Ihrer sicherheitsrelevanten Laufbahn.

    Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, bevor Sie sich äußern. Ich helfe Ihnen:

    • das Verfahren einzuschätzen,
    • die Risiken zu analysieren,
    • Ihre Position strategisch vorzubereiten,
    • Sie bei Bedarf rechtlich zu vertreten.

    Ein unvorbereitetes Gespräch mit dem BAMAD kann Ihre Karriere beenden. Ein vorbereitetes kann sie retten.

    Wir kämpfen für Ihre Rechte!

    Zur Person:

    Rechtsanwalt Giesen ist seit über 30 Jahren im Wehrrecht tätig. Er hat selbst über 12 Jahre als SaZ in der Bundeswehr als Jäger, Begleitjäger und zuletzt als Feldjäger gedient und in Zuziehungen Kontakt zur Truppe gehalten. Im Gegensatz zu vielen anderen im Wehrrecht tätigen Kollegen hat Rechtsanwalt Giesen also seine Erfahrungen bei der Bundeswehr nicht durch Belastungen der Truppe in kürzeren (Freizeit-)Reserveübungen gemacht, sondern kennt Ihre Probleme aus langjähriger eigener Erfahrung. Rechtsanwalt Giesen vertritt ausschließlich Soldaten gegen den Dienstherren und wechselt seinen Hut nicht dadurch, dass er in (Freizeit-) Reserveübungen die Rolle des Disziplinarvorgesetzten einnimmt und nach dieser Tätigkeit wieder die eines abgeblichen Verteidigers. Rechtsanwalt Giesen vertritt konsequent Ihre Rechte ohne Rücksicht auf mögliche Loyalitäten gegenüber dem Dienstherren/Disziplinarvorgesetzten aus (Freizeit-)Reserveübungen.

    Wir kämpfen einseitig für Ihre Rechte!

    In dringenden Fällen erhalten Sie kurzfristig eine erste Einschätzung Ihrer Sache in einem Telefontermin.



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