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    Home » Was Sie beim Verkauf von Porsche-Replika-Modellen beachten müssen
    Rechtsformen

    Was Sie beim Verkauf von Porsche-Replika-Modellen beachten müssen

    adminBy adminJanuar 14, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Aktuell erreichte uns wieder einmal eine Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und UNIT 4 IP Rechtsanwälte. Gegenstand ist erneut der angeblich rechtswidrige Vertrieb eines Nachbaus (Replika) eines Porsche Klassikers (356, 550, etc.). 

    Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits seit einigen Jahren und können betroffenen Personen eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz anbieten. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns – für Sie kostenlos und unverbindlich – umgehend bei Ihnen.

    In der Welt der Automobilfans ist das Sammeln, Restaurieren oder der Verkauf von Replika-Modellen bekannter Luxusmarken ein beliebtes Hobby. Doch was auf den ersten Blick wie eine harmlose Leidenschaft erscheint, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Insbesondere die Marke Porsche und deren Anwälte, darunter die Kanzlei UNIT4 IP, stehen für ihre strikte Durchsetzung von Marken- und Urheberrechten bekannt. Wer in diesem Zusammenhang eine Abmahnung erhält, steht oft vor rechtlichen, finanziellen und emotionalen Herausforderungen. In diesem Artikel klären wir über die Hintergründe solcher Abmahnungen auf und geben Tipps, wie Betroffene darauf reagieren sollten.

    Hintergrund: Warum gibt es Abmahnungen von Porsche und UNIT 4 IP?

    Porsche gehört zu den weltweit bekanntesten und prestigeträchtigsten Automarken. Um die Integrität und den wirtschaftlichen Wert ihrer Marke zu schützen, verfolgt Porsche konsequent Markenrechtsverletzungen. Dies umfasst insbesondere den Verkauf von Replika-Fahrzeugen, die oftmals als „Nachbauten“ oder „Kopien“ klassischer Porsche-Modelle angeboten werden.

    Die uns vorliegenden Abmahnungen werden in der Regel von den Rechtsanwälten von UNIT4 IP durchgesetzt. In den Schreiben wird Betroffenen vorgeworfen, durch den Verkauf von Replika-Modellen Markenrechte und manchmal auch urheberrechtliche Vorschriften verletzt zu haben.

    Aktuell geht es mal wieder um das Angebot eines 356 Nachbaus, welcher auf der Plattform „mobile.de“ angeboten wurde. Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass Porsche feststellen musste, dass Sauf der Verkaufsplattform „mobile.de“ unter der Überschrift „Porsche 356“ einen Nachbau des historischen Porsche-Modells 356 Speedster angeboten wurde.  In der Angebotsüberschrift wird die Bezeichnung „Porsche 356″ verwendet. Der Nachbau selbst ist angeblich mit „PORSCHE“ und mit dem „Porsche-Wappen“ gekennzeichnet.

    Eine Abmahnung von UNIT4 IP im Auftrag von Porsche enthält in der Regel folgende Punkte:

    • Vorwurf der Markenrechtsverletzung: Der Verkauf oder das Anbieten von Replika-Modellen mit charakteristischen Porsche-Designs, Logos oder Namen wird als Verletzung geschützter Marken angesehen.
    • Aufforderung zur Unterlassung: Betroffene werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die sie zukünftig zur Unterlassung der beanstandeten Handlungen verpflichtet.
    • Forderung nach Schadensersatz: Porsche verlangt häufig die Erstattung von Schadensersatz nach Auskunft.
    • Erstattung von Anwaltskosten: Die Kosten der Abmahnung, einschließlich Anwaltsgebühren, werden dem Abgemahnten in Rechnung gestellt.

    Rechtliche Grundlagen: Wann liegt eine Verletzung wegen des Verkaufs eines Porsche Replkas vor?

    Im Kern beruhen die Abmahnungen auf der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums. Dazu gehört insbesondere das Markenrecht. Der Name „Porsche“ sowie spezifische Modellbezeichnungen (z. B. 911, Cayenne) sind geschützt. Auch das Porsche-Wappen unterliegt umfassendem Schutz. Urheberrecht: In einigen Fällen können auch künstlerische Aspekte der Fahrzeuggestaltung unter das Urheberrecht fallen.

    Wer Replika-Modelle herstellt, verkauft oder bewirbt, nutzt diese geschützten Rechte oft ohne Genehmigung. Selbst kleine Abweichungen vom Originaldesign können nicht immer ausreichen, um eine Verletzung auszuschließen. 

    Entscheidend ist zudem, dass Voraussetzung für eine Verletzung von Markenrechten ein sogenanntes „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ ist. Ein privates Angebotes kann in der Regel nicht zu einer Markenrechtsverletzung führen. 

    Wer aber im geschäftlichen Verkehr handelt und Replika anbietet, die mit Marken von Porsche versehen sind, läuft Gefahr, eine Abmahnung von Porsche und UNIT 4 IP zu erhalten.

    Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung von UNIT 4 IP und Porsche reagieren?

    Eine Abmahnung durch UNIT4 IP sollte keinesfalls ignoriert werden. Stattdessen empfiehlt sich ein planvolles und gut durchdachtes Vorgehen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Wir haben vielfach Mandanten gegen Abmahnungen und Forderungen von Porsche und UNIT 4 IP verteidigt. Einige Fälle finden Sie hier:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/kostenlose-ersteinschaetzung-bei-abmahnung-von-porsche-190020.html

    Abmahnung durch Porsche AG und Unit4 IP Rechtsanwälte

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-porsche-wegen-markenverletzung-erhalten-211315.html

    Aufgrund unserer Erfahrung mit dieser Abmahnung raten wir zu folgenden Maßnahmen.

    Verhaltenstipps bei einer Abmahnung

    • Ruhe bewahren: Eine Abmahnung ist kein Grund zur Panik. Viele Fälle lassen sich durch rechtzeitige und besonnene Reaktionen entschärfen.
    • Rechtsberatung einholen: Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen und die beste Strategie entwickeln.
    • Keine Selbstincrimination: Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der abmahnenden Kanzlei und vermeiden Sie Aussagen, die als Schuldeingeständnis gewertet werden könnten.
    • Fristen beachten: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Fristen. Ein Versäumen kann weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen.
    • Präventive Maßnahmen ergreifen: Überprüfen Sie Ihre Angebote, bevor Sie diese online stellen oder verkaufen. Lassen Sie im Zweifel prüfen, ob geschützte Rechte betroffen sind.

    Eine Abmahnung durch UNIT4 IP im Auftrag von Porsche ist eine ernste Angelegenheit, die unternehmerische und private Konsequenzen haben kann. Dennoch besteht kein Grund zur Resignation. Mit einer fundierten rechtlichen Beratung und einem besonnenen Vorgehen lassen sich die meisten Fälle lösen. Wer zukünftig Replika-Modelle verkaufen möchte, sollte sich im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, um Konflikte zu vermeiden.

    Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!



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