Warum das Thema wichtig ist
Die Trennung einer Ehe bedeutet nicht nur das Ende einer persönlichen Beziehung, sondern wirft auch komplexe rechtliche Fragen auf – besonders zur Aufteilung von Vermögen und Schulden. Wer bekommt das Haus? Was passiert mit gemeinsamen Krediten? Und wie wirkt sich der gewählte Güterstand auf die Vermögensverteilung aus?
In diesem Rechtstipp erhalten Sie als getrennt lebender Ehepartner oder Scheidungsinteressierter einen umfassenden Überblick über:
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die verschiedenen Güterstände (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
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die Auswirkungen des Güterstandes auf Eigentum und Schulden
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rechtliche Grundlagen und Pflichten
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Vorteile und mögliche Nachteile
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konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Scheidung
Was ist der Güterstand überhaupt?
Der Güterstand regelt, wie das Vermögen von Eheleuten während der Ehe und im Fall der Scheidung behandelt wird. In Deutschland gibt es drei gesetzliche Güterstände:
Wurde nichts anderes notariell vereinbart, leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft: Was bedeutet das bei Scheidung?
Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das jeweilige Vermögen der Eheleute getrennt. Nur der sogenannte Zugewinn – also das während der Ehe erworbene Vermögen – wird am Ende ausgeglichen.
Beispiel:
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Ehefrau: Anfangsvermögen 10.000 €, Endvermögen 90.000 € → Zugewinn = 80.000 €
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Ehemann: Anfangsvermögen 5.000 €, Endvermögen 45.000 € → Zugewinn = 40.000 €
→ Ausgleich: Ehefrau muss 20.000 € an Ehemann zahlen
Gütertrennung: Jeder behält, was er hat
In einem Ehevertrag können die Partner Gütertrennung vereinbaren. Dann erfolgt keine Vermögensverflechtung – jeder behält, was ihm gehört. Es findet kein Zugewinnausgleich statt.
Gütergemeinschaft: Gemeinsames Eigentum an (fast) allem
Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen – mit Ausnahmen – gemeinschaftliches Eigentum. Bei der Scheidung erfolgt die Aufteilung durch Teilung oder Auseinandersetzung des Gesamtguts.
Eigentum: Wer bekommt was bei der Scheidung?
Ob Haus, Auto, Sparkonto oder Haushaltsgeräte – entscheidend ist, wer Eigentümer ist und welcher Güterstand gilt. Grundsatz:
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Alleinige Eigentümer behalten ihr Eigentum
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Gemeinsames Eigentum wird aufgeteilt oder verkauft
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Bei Zugewinnausgleich kann es zu Ausgleichszahlungen kommen
Tipp: Prüfen Sie, wer im Grundbuch steht, in Kontoauszügen oder Kaufverträgen!
Schulden: Wer haftet wofür?
Auch Schulden müssen bei der Trennung geregelt werden. Hier gilt:
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Jeder haftet grundsätzlich nur für eigene Schulden
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Nur bei gemeinsam aufgenommenen Krediten haften beide (z. B. Immobilienkredite)
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Im Rahmen des Zugewinnausgleichs können Schulden berücksichtigt werden
Wichtig: Die Bank ist nicht an Scheidungsvereinbarungen gebunden. Ein Ehepartner kann vertraglich verpflichtet sein, zahlt aber trotzdem weiter, wenn der andere nicht leistet.
Rechtliche Aspekte
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§ 1363 ff. BGB: Regelung der Güterstände
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§ 1378 BGB: Zugewinnausgleich
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§ 1563 BGB: Beginn und Ende des Güterstands
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Scheidungsantrag erst nach Trennungsjahr möglich (§ 1565 BGB)
Frist beachten: Der Zugewinnausgleich muss spätestens bis zur rechtskräftigen Scheidung geltend gemacht werden.
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6. Fazit: Ihre nächsten Schritte bei Trennung & Vermögen
Die Wahl des Güterstands hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung. Während die Zugewinngemeinschaft einen fairen Ausgleich ermöglicht, kann eine Gütertrennung oder -gemeinschaft gezielt Vorteile schaffen – oder Risiken bergen.
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Vorteile und Nachteile der Güterstände
Güterstand | Vorteile | Nachteile |
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Zugewinngemeinschaft | Kein Ehevertrag nötig, fairer Ausgleich | Komplizierte Berechnung, evtl. Nachzahlungen |
Gütertrennung | Klare Trennung, keine Ausgleichszahlung | Kein Ausgleich bei ungleichen Vermögen |
Gütergemeinschaft | Gemeinsamer Vermögensaufbau | Hohes Konfliktpotenzial bei Trennung |