1. Was ist der Scheidungstermin?
Der Scheidungstermin ist der letzte Schritt im familiengerichtlichen Verfahren zur Ehescheidung. Es handelt sich um eine mündliche Verhandlung, die vor dem zuständigen Familiengericht stattfindet. In diesem Termin werden die Ehegatten angehört, und es wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung – insbesondere das Trennungsjahr – erfüllt sind.
2. Wer muss erscheinen?
In der Regel ordnet das Gericht das persönliche Erscheinen beider Ehegatten an. Eine Scheidung in Abwesenheit ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei längerer Auslandsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen. Der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein; der Antragsgegner kann bei einer einvernehmlichen Scheidung auch ohne eigenen Anwalt erscheinen.
3. Der Ablauf des Scheidungstermins im Überblick
Identitätsfeststellung
Zu Beginn der Verhandlung prüft das Gericht die Identität der Ehegatten. Bringen Sie dazu bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Antragstellung
Der Rechtsanwalt des Antragstellers stellt formal den Antrag auf Ehescheidung. Ist auch der Antragsgegner anwaltlich vertreten, kann dieser ebenfalls einen Scheidungsantrag stellen.
Anhörung der Ehegatten
Im Anschluss erfolgt die Anhörung beider Parteien. Der/die Richter:in stellt dabei insbesondere folgende Fragen:
- Seit wann leben Sie getrennt?
- Gab es Versöhnungsversuche?
- Halten Sie die Ehe für endgültig gescheitert?
- Wünschen Sie beide die Scheidung?
Diese Befragung dient dazu, die Voraussetzungen für die Scheidung (Ist die Ehe gescheitert? Ist das Trennungsjahr abgelaufen? etc.) zu prüfen.
Versorgungsausgleich und Folgesachen
Ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen, wird dieser vom Gericht von Amts wegen geprüft. Bereits getroffene Vereinbarungen zu Folgesachen – etwa Sorgerecht, Unterhalt oder Hausrat – werden dokumentiert, soweit sie zur Entscheidung anstehen.
Verkündung des Beschlusses
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, verkündet das Gericht im Anschluss den Scheidungsbeschluss. Hierzu wird die Öffentlichkeit kurzfristig wiederhergestellt. Der Beschluss enthält auch die Entscheidung zum Versorgungsausgleich und die Kostenverteilung.