Was passiert mit Facebook, Apple-ID, Google-Konto & Co. nach dem Tod? So sichern Sie Ihren digitalen Nachlass rechtssicher ab.
Digitales Erbe – eine neue Dimension des Erbrechts
Die moderne Lebenswirklichkeit ist digital: Wir kommunizieren über E-Mail und Messenger, speichern persönliche Dokumente in Cloud-Diensten, verwalten Bankgeschäfte online, streamen Musik über Plattformen, besitzen Domains, betreiben Online-Shops und hinterlassen Spuren in sozialen Netzwerken. All diese digitalen Güter und Zugänge bilden zusammen den sogenannten digitalen Nachlass – einen Bereich, der rechtlich komplex ist und in der erbrechtlichen Praxis lange unterschätzt wurde.
Spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17), wonach ein Facebook-Konto grundsätzlich vererblich ist, ist klar: Digitale Vermögenspositionen und Kommunikationsinhalte gehen auf die Erben über. Doch die Praxis zeigt: Die Durchsetzung solcher Rechte ist häufig mit erheblichen Hürden verbunden – technisch, rechtlich und emotional.
Was gehört zum digitalen Nachlass – und warum ist er so bedeutsam?
Mehr als nur E-Mails – digitale Identitäten und wirtschaftliche Werte
Zum digitalen Nachlass zählen nicht nur offensichtliche Vermögenspositionen wie Kryptowährungen, PayPal-Guthaben oder Online-Konten bei Neobanken. Auch immaterielle Datenbestände – etwa Fotos, Videos, E-Mails, Social-Media-Konten, persönliche Blogs, Cloudspeicher, digitale Abonnements oder Vertragsdaten bei Versandhäusern – gehören dazu.
Diese Daten sind nicht nur ideell wertvoll, sondern haben oft auch wirtschaftliche oder beweisrechtliche Relevanz. Sei es das Cloud-Backup des Familienalbums, das laufende Amazon-Prime-Abo, der geschäftlich genutzte YouTube-Kanal oder der Zugang zur Wallet mit Bitcoin – der Verlust oder unkontrollierte Zugriff auf diese Werte kann erhebliche Folgen haben.
Erbrechtlicher Anspruch vs. technische Zugriffshindernisse
Zwar gehen nach § 1922 BGB sämtliche vermögensrechtlichen Positionen auf die Erben über. Doch die Durchsetzung dieses Anspruchs ist im digitalen Bereich mitunter problematisch. Anbieter wie Apple, Google oder Meta berufen sich regelmäßig auf Datenschutzrechte Verstorbener oder technische Sperren. Der Zugriff auf E-Mail-Konten, gespeicherte Dateien oder Chatverläufe wird verweigert – teils selbst dann, wenn ein Erbschein vorliegt.
Die rechtliche Herausforderung besteht also nicht nur im Bestehen eines Anspruchs, sondern vor allem in dessen praktischer Durchsetzung gegenüber internationalen Dienstleistern mit Sitz außerhalb Deutschlands oder der EU.
Was Angehörige tun können – und warum Vorsorge entscheidend ist
Erben stehen ohne Vorsorge oft vor unüberwindbaren Hürden
Fehlt eine klare digitale Nachlassregelung, geraten Angehörige nicht selten in rechtliche Grauzonen. Ohne Zugangsdaten, Passwörter oder Vollmachten sind selbst einfache Löschungen oder Vertragskündigungen kaum möglich. Konten bleiben bestehen, automatische Abbuchungen laufen weiter, Profile werden zu sogenannten Gedenkzuständen ohne Möglichkeit der Verwaltung.
Zudem kann es zu Datenmissbrauch oder Identitätsdiebstahl kommen, wenn nicht geklärt ist, wer die Kontrolle über digitale Inhalte nach dem Tod übernehmen darf. Digitales Chaos im Erbfall lässt sich nur durch rechtzeitige Gestaltung vermeiden.
Digitale Vorsorgevollmacht, Passwortmanager und Verfügungen im Testament
Eine digitale Vorsorgeregelung sollte mindestens drei Elemente enthalten: eine testamentarische Regelung, wer den digitalen Nachlass verwalten darf, eine strukturierte Passwort- und Zugangsdokumentation sowie – soweit gewünscht – eine digitale Vollmacht, die bereits zu Lebzeiten Geltung entfaltet. Idealerweise werden alle Regelungen mit dem Testament oder Erbvertrag abgestimmt, um Konflikte mit Erben oder gesetzlichen Vertretern zu vermeiden.
Sinnvoll ist auch die Nutzung verschlüsselter Passwortmanager oder spezieller Dienste zur Nachlassplanung. Die Regelung sollte klarstellen, ob digitale Inhalte gelöscht, übertragen oder archiviert werden sollen. Dabei empfiehlt sich eine klare Differenzierung zwischen privaten, geschäftlichen und rein vermögensbezogenen Daten.
Was rechtlich möglich ist – und wie wir Sie unterstützen können
Die erbrechtliche Bewertung digitaler Inhalte erfordert sowohl fundierte juristische Kenntnisse als auch technisches Verständnis. Ich unterstütze Sie bei:
– der strukturierenden Erfassung Ihres digitalen Nachlasses
– der Formulierung geeigneter Nachlassregelungen im Testament
– der Durchsetzung von Erbenrechten gegenüber Anbietern wie Google, Meta, Apple & Co.
– der Datensicherung und digitalen Beweissicherung
– der Vermeidung von Konflikten mit dem Datenschutzrecht
Sowohl in der Vorsorgeberatung als auch in konkreten Erbfällen entwickeln wir eine rechtssichere Strategie, um den digitalen Nachlass nicht dem Zufall zu überlassen – sondern kontrolliert zu gestalten.
Ihr digitales Leben verdient rechtliche Klarheit – auch nach dem Tod.
Ihr Fall – meine Aufgabe.
Standort Esslingen. Vertretung bundesweit.
Als Fachanwältin für Erbrecht mit Sitz in Esslingen berate ich Sie zu allen Fragen des digitalen Nachlasses – ob im Rahmen der Vorsorge, im Erbfall oder bei Auseinandersetzungen mit Plattformanbietern.
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