Ein Moment der Eskalation, ein lauter Streit, vielleicht ein unbedachtes Handeln – und plötzlich steht die Polizei vor der Tür. Der Vorwurf: häusliche Gewalt. Für viele Beschuldigte kommt das überraschend und stellt ihr Leben auf den Kopf. Was bedeutet dieser Vorwurf? Welche Schritte folgen nun? Und wie können Sie sich effektiv verteidigen?
Was versteht man unter häuslicher Gewalt?
Häusliche Gewalt umfasst nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt innerhalb von Partnerschaften oder familiären Beziehungen. Typische Straftatbestände in diesem Kontext sind:
Die Strafverfolgungsbehörden nehmen solche Vorwürfe sehr ernst, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben oder bereits frühere Vorfälle bekannt sind.
Der Ablauf eines Strafverfahrens bei häuslicher Gewalt
Nach einer Anzeige oder einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt läuft das Verfahren in der Regel wie folgt ab:
1. Polizeilicher Einsatz
Die Polizei wird gerufen, um die Situation vor Ort zu klären. Dabei kann es zu folgenden Maßnahmen kommen:
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Wohnungsverweis: Der Beschuldigte muss die gemeinsame Wohnung verlassen.
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Kontaktverbot: Es wird untersagt, Kontakt zum mutmaßlichen Opfer aufzunehmen.
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Festnahme: Bei akuter Gefährdung kann der Beschuldigte vorübergehend festgenommen werden.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des mutmaßlichen Opfers und können auch ohne richterlichen Beschluss erfolgen.
2. Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Dabei werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und gegebenenfalls medizinische Gutachten eingeholt. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern und einen Anwalt zu konsultieren.
3. Anklage oder Einstellung des Verfahrens
Je nach Beweislage entscheidet die Staatsanwaltschaft über:
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Einstellung des Verfahrens: Bei unzureichender Beweislage oder geringfügiger Schuld.
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Strafbefehl: Bei klarer Beweislage kann ein Strafbefehl erlassen werden, gegen den Sie Einspruch einlegen können.
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Anklageerhebung: Das Verfahren wird vor Gericht gebracht.
4. Hauptverhandlung
Kommt es zur Hauptverhandlung, werden alle Beweise vor Gericht geprüft. Das Gericht entscheidet über Schuld oder Unschuld und verhängt gegebenenfalls eine Strafe oder spricht den Angeklagten frei.
Ihre Rechte als Beschuldigter
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt haben Sie folgende Rechte:
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Recht auf Aussageverweigerung: Sie müssen sich nicht zur Sache äußern.
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Recht auf anwaltlichen Beistand: Sie können jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen.
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Recht auf Akteneinsicht: Ihr Anwalt kann die Ermittlungsakte einsehen und Sie entsprechend beraten.
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Recht auf faires Verfahren: Sie dürfen nicht vorverurteilt werden und haben Anspruch auf eine objektive Prüfung der Vorwürfe.
Verteidigungsstrategien bei häuslicher Gewalt
Eine effektive Verteidigung hängt von der individuellen Situation ab. Mögliche Ansätze sind:
1. Beweislage prüfen
Ihr Anwalt wird die Beweislage sorgfältig analysieren. Gibt es Zeugen? Liegen medizinische Gutachten vor? Sind die Aussagen des mutmaßlichen Opfers konsistent?
2. Aussage gegen Aussage
In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Hier kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Beteiligten an. Ein erfahrener Verteidiger kann Widersprüche aufdecken und Ihre Position stärken.
3. Verfahrenseinstellung anstreben
Bei geringer Schuld oder unklarer Beweislage kann eine Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 153, 153a StPO erreicht werden. Dies kann auch mit Auflagen wie einer Geldzahlung verbunden sein.
4. Kontaktverbot und Wohnungsverweis anfechten
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Kontaktverbot oder Wohnungsverweis ungerechtfertigt ist, kann Ihr Anwalt rechtliche Schritte dagegen einleiten. Dies betrifft ein verwaltungsrechtliches Verfahren.
Mögliche Konsequenzen einer Verurteilung
Eine Verurteilung wegen häuslicher Gewalt kann weitreichende Folgen haben:
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Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
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Eintrag ins Führungszeugnis
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Berufsrechtliche Konsequenzen
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Sorgerechts- oder Umgangsrechtsverlust
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Verlust der Wohnung bei Wohnungsverweis
Daher ist es entscheidend, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Fazit: Handeln Sie besonnen und rechtzeitig
Der Vorwurf der häuslichen Gewalt ist ernst und kann Ihr Leben nachhaltig beeinflussen. Doch Sie sind nicht allein. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie und einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite können Sie Ihre Rechte wahren und die bestmögliche Lösung erzielen.
Kontaktieren Sie uns – Wir stehen an Ihrer Seite
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder von einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt erfahren, zögern Sie nicht:
Rechtsanwalt Tom Beisel – Strafverteidiger
Notfallnummer: 0172 8974716
E-Mail: beisel@duckscheer.de
Fokussiert auf Strafrecht, erfahren in Fällen häuslicher Gewalt.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir kämpfen für Ihre Rechte.