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    Home » Was ist Mietern erlaubt ?
    Rechtsformen

    Was ist Mietern erlaubt ?

    adminBy adminMai 26, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Das Treppenhaus bietet viel Streitstoff zwischen Mietern, Vermietern und Nachbarn. Dazu gibt es viele Gerichtsurteile, an die man sich orientieren kann. In diesem Beitrag beantworte ich Ihnen folgende Fragen:  Welche Nutzungsmöglichkeiten haben Mieter im Treppenhaus? Sind religiöse Objekte und Symbole im Hausflur gestattet? Müll, Bilder, Fußmatten: Was darf im Flur platziert werden? Fahrräder im Treppenhaus: Was ist erlaubt, was nicht? Schuhe im Treppenhaus: Was ist beim Abstellen zu beachten? Welche Rechte bestehen bei Belästigung durch Gerüche im Hausflur? Starke Verschmutzungen: Wer ist für die Reinigung verantwortlich?

    Überblick: Grundlegende Regelungen und Zuständigkeiten

    In Mehrfamilienhäusern bestimmt grundsätzlich der Vermieter, wie das Treppenhaus genutzt und gestaltet werden darf. Was im Mietvertrag und/oder Hausordnung  nicht ausdrücklich erlaubt ist, bleibt Mietern in der Regel untersagt. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum, über dessen Nutzung die Eigentümerversammlung entscheidet. Regionale Sitten und Urteile können die Auslegung beeinflussen, sind aber nicht allgemeingültig.

    Welche Nutzungsmöglichkeiten haben Mieter im Treppenhaus?

    Das Treppenhaus gehört zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen. Individuelle Dekorationen – etwa zahlreiche Pflanzen, Lampen oder persönliche Gegenstände – sind meist nicht zulässig, sofern sie nicht ausdrücklich erlaubt wurden. Dezente, saisonale Dekorationen an der eigenen Wohnungstür (z. B. ein Türkranz) werden in der Regel toleriert, solange keine Schäden entstehen. Die Dekoration der Gemeinschaftsflächen ist erlaubt, sofern sie andere Mieter nicht belästigt oder gefährdet.

    Religiöse Objekte und Symbole: Was ist im Hausflur gestattet?

    Religiöse Symbole wie eine Madonna-Figur im Treppenhaus, die vom Vermieter aufgestellt werden, stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar. Persönliche Überempfindlichkeiten begründen kein Recht auf Mietminderung, solange keine Gebrauchsuntauglichkeit der Wohnung entsteht.

    Müll, Bilder, Fußmatten: Was darf im Flur platziert werden?

    Müll, Umzugskartons oder Leitern dürfen nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Auch Bilder dürfen ohne Zustimmung des Vermieters nicht aufgehängt werden. Fußmatten vor der Wohnungstür sind allgemein üblich, können aber per Mietvertrag untersagt werden.

    Fahrräder im Treppenhaus: Was ist erlaubt, was nicht?

    Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus kann vom Vermieter untersagt werden, insbesondere wenn es alternative Abstellmöglichkeiten wie einen Fahrradkeller gibt. Vorgaben in Mietvertrag oder Hausordnung sind bindend. Für besonders wertvolle Fahrräder kann es Ausnahmen geben, etwa das Mitnehmen in die Wohnung.

    Schuhe im Treppenhaus: Was ist beim Abstellen zu beachten?

    Schuhe dürfen bei schlechtem Wetter vorübergehend vor der Wohnungstür stehen, sollten aber nicht dauerhaft dort verbleiben. Schuhschränke oder -regale sind ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet. Ein generelles Verbot, Schuhe kurzzeitig abzustellen, ist jedoch unverhältnismäßig.

    Gerüche im Hausflur: Welche Rechte bestehen bei Belästigung?

    Duftsprays sind im Treppenhaus nicht erlaubt. Bei erheblichen Geruchsbelästigungen durch Müll oder andere Ursachen besteht ein Anspruch auf Mietminderung. Normale Essensdüfte wie Knoblauch müssen hingegen hingenommen werden.

    Starke Verschmutzungen: Wer ist für die Reinigung verantwortlich?

    Verursacht ein Mieter extreme Verschmutzungen wie Blutspuren im Treppenhaus, muss er die Kosten für eine professionelle Reinigung tragen. Der Vermieter darf eine Fachfirma (Spezialfirma für Tatortreinigung und Desinfektion) beauftragen, ohne dem Mieter zuvor Gelegenheit zur Selbstreinigung zu geben, wenn eine akute Gefahrenquelle besteht.

    Besonderheiten in Wohnungseigentümergemeinschaften

    In WEGs ist das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum. Persönliche Gegenstände wie Garderoben dürfen nur mit Zustimmung aller Eigentümer installiert werden. Kinderwagen dürfen zumindest vorübergehend im Flur stehen, sofern Fluchtwege nicht versperrt werden. Ein generelles Verbot, Schuhe kurzzeitig abzustellen, ist unwirksam.



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