In der Nacht zum Samstag krachte ein 43-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem Gespann, beladen mit sechs Pkw, in die Waschstraße einer Tankstelle in Zülpich. Der Unfall blockierte die Einfahrt komplett. Ein Atemalkoholtest ergab mehr als 2,0 Promille. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, betrug die festgesetzte Sicherheitsleistung einen niedrigen vierstelligen Betrag. Die Polizei stellte Schlüssel und Lkw sicher, ließ eine Blutprobe entnehmen und ließ das Fahrzeug abschleppen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mindestens sechsstellige Beträge.
Rechtslage & Handlungsmöglichkeiten
Ein solcher Vorfall kann verschiedene Straftatbestände erfüllen:
-
StGB § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) – eine Straftat, bei der ab 1,1 Promille bereits strafbares Verhalten vorliegt. Bei über 2,0 Promille kann sogar eine Fahruntüchtigkeit nach § 315c StGB angenommen werden, mit drohender Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
-
Gefährdung des Straßenverkehrs – insbesondere durch das Einfahren in das Tankstellengelände und den erheblichen Sachschaden.
-
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – bei mangelnder Mitteilungspflicht kann zusätzlich ein fahrlässiges Verhalten vorliegen.
Ihre Rechte und was Sie jetzt tun können:
-
Aussageverweigerung: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Nutzen Sie das Schweigerecht!
-
Akteneinsicht beantragen: Sie haben das Recht, sämtliche Ermittlungsunterlagen einzusehen, um sich eine fundierte Verteidigung zu ermöglichen.
-
Verteidigungsstrategie entwickeln: Wir prüfen, ob technische Mängel, medizinische Gründe oder fehlerhafte Alkoholtests vorliegen. Auch die Frage der Fahruntüchtigkeit ist prüfbar.
-
Haftung und Sanktionen mindern: Bei der Festlegung einer geringeren Strafe kann eine frühzeitige Reaktion und Kooperation mit der Polizei hilfreich sein.
Leistungen unserer Kanzlei
Als Ihre Strafverteidiger begleiten wir Sie umfassend:
-
Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
-
Wir begleiten Sie zu Vernehmungen und Rechtsgesprächen, um Ihr Recht auf faire Behandlung zu sichern.
-
Wir analysieren umfassend die Beweislage – von der Alkoholmessung über Unfallgutachten bis zur Schadenshöhe.
-
Wir beantragen Akteneinsicht und bereiten präzise Verteidigungsstrategien vor.
-
Wir prüfen alternative Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder drohende Strafverfahren und entwickeln gemeinsam Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
Oder besuchen Sie unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/, wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen von einem solchen Vorfall betroffen sind: Zögern Sie nicht. Rufen Sie jetzt an – die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Sie können auch online einen Termin buchen. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Ihre Situation aktiv und professionell zu gestalten.
👉 Newsletter nicht verpassen:Bleiben Sie auf dem Laufenden zu strafrechtlichen Themen und praktischen Tipps im Umgang mit Polizei und Justiz. Jetzt kostenlos anmelden unter: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html