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    Home » Was betroffene Arbeitnehmer wissen sollten
    Rechtsformen

    Was betroffene Arbeitnehmer wissen sollten

    adminBy adminMai 16, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Bei DPD am Standort Neufahrn sollen in den kommenden Monaten Arbeitsplätze abgebaut werden. Der Betrieb bleibt zwar bestehen, aber sowohl Vollzeitstellen als auch einzelne Kräfte sollen reduziert werden. Dafür wurde ein Sozialplan verabschiedet – begleitet von einem Freiwilligenprogramm, das den Beschäftigten den Austritt mit Abfindung schmackhaft machen soll.

    Für viele Arbeitnehmer stellt sich jetzt die Frage: Soll ich das Angebot annehmen – oder lieber abwarten?

    Unsere Erfahrung aus vergleichbaren Fällen zeigt: Die erste Welle solcher Programme bietet nicht immer die besten Konditionen. Unternehmen setzen auf Freiwilligkeit – aber wenn sich nicht genug Beschäftigte melden, wird oft nachgebessert: Höhere Abfindungen, bessere Freistellungsregelungen oder Sonderzahlungen sind dann keine Seltenheit.

    Wichtig zu wissen:
     ✔️ Die Teilnahme am Freiwilligenprogramm ist freiwillig – nicht verpflichtend.
    ✔️ Wer unterschreibt, verzichtet häufig auf Kündigungsschutz oder Rechtsansprüche.
    ✔️ Der Sozialplan kann im Kündigungsfall bessere Optionen bieten als das freiwillige Paket.

    Unser Rat:
    Lassen Sie das Angebot prüfen, bevor Sie unterschreiben. Besonders in Kombination mit einem Sozialplan besteht Verhandlungsspielraum. Auch Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwerbehinderung, Elternzeit oder Pflegezeit) sollte in jedem Fall berücksichtigt werden.

    Wir prüfen für Sie:

    • Welche Ansprüche Ihnen nach Sozialplan und Freiwilligenprogramm zustehen,
    • Ob eine Kündigung droht – und wie Sie sich dagegen wehren können,
    • Ob es strategisch klüger ist, abzuwarten und ggf. zu verhandeln.

    Mehr Informationen zu Freiwilligenprogrammen erfahren Sie auch auf unserer Website www.bronhofer.de

    Jetzt handeln – bevor Fristen verstreichen.
     Wir beraten Sie professionell, schnell und persönlich !



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