Weniger Zettelchaos, mehr digitale Freiheit – das verspricht das Bürokratieentlastungsgesetz IV! Mit neuen Regeln werden einige Hürden im Arbeitsrecht endlich abgebaut. Doch die Pointe: Viele dieser Hürden hat der Gesetzgeber selbst erst kürzlich aufgebaut. Klingt absurd? Ist es auch! Aber jetzt mal Klartext: Was bedeuten eigentlich Schriftform, Textform und Co.? Und warum spielt das im Arbeitsrecht so eine große Rolle?
Die Folgen des Nichteinhaltens der vorgeschriebenen Form sind in der Regel die Unwirksamkeit der entsprechenden Erklärung/Vereinbarung oder (teils erhebliche) Nachteile für den Arbeitgeber. Hier ein kurzer Überblick:
Schriftform (§ 126 BGB):Schriftform bzw. schriftlich bedeutet, dass die Vereinbarung/Erklärung auf Papier vorhanden ist und handschriftlich unterschrieben werden muss.
Die einzelnen Schritte zur Einhaltung der Schriftform sind:
- Erstellung des Dokuments – entweder handschriftlich oder als Textdatei.
- Ausdrucken des Dokuments – falls es digital verfasst wurde.
- Eigenhändige Unterschrift – von der Person, die die Erklärung (z. B. die Kündigung) abgibt.
ACHTUNG: Auch moderne digitale Unterschriftslösungen oder elektronische Signaturen reichen (derzeit) grundsätzlich nicht aus, um die Schriftform zu wahren. Diese elektronischen Verfahren sind in vielen Fällen nützlich, ersetzen jedoch nicht die zwingend notwendige eigenhändige Unterschrift auf Papier.
Textform (§ 126b BGB):
Hier reicht es aus, dass die Erklärung in lesbarer Form abgegeben und dauerhaft gespeichert werden kann, z. B. per E-Mail, Fax oder SMS. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Das Ausdrucken und die eigenhändige Unterschrift sind nicht notwendig.
Was ändert sich durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV?
Mit dem neuen Gesetz wird die Textform in vielen Bereichen gestärkt. Arbeitsverträge, Änderungen und wichtige Informationen sollen nun rechtssicher digital übermittelt werden können. Das spart Papier und Nerven – und bringt das Arbeitsrecht endlich ins digitale Zeitalter.
Fazit
Ob Schriftform oder Textform – die richtige Wahl macht den Unterschied. Mit den neuen Regelungen wird vieles vereinfacht, aber wichtig bleibt: Nicht jede digitale Unterschrift oder E-Mail ersetzt die Unterschrift auf Papier. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, um auf der sicheren Seite zu bleiben!
Dieser Artikel spiegelt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder. Er wird nicht aktualisiert und vermag nur einen allgemeinen Überblick zu geben. Er kann und soll eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.